Hallo Ihr Helfer,
ich habe folgendes Problem und wäre sehr verbunden Ihre Meinung dazu zu hören.
Und zuwar ob man bei der Kesselauslegung den Wärmebedarf mit der Leistung für die WW-Versorgung addiert, oder Zuschläge macht? Muß, darf, oder kann man Zuschläge machen?
Also nach HeizAnlVO darf man bis 20 kW Zuschläge machen (bis 25 kW wenn Wärmeübertrager groß ist), darüberhinaus nicht mehr.
Hiervon ausgenommen sind Brennwert-, Niedertemperaturkessel und Kesselverbunde. Seit 1.1.1998 dürfen sowieso nur noch Niedertemp.- und Brennwertkessel eingebaut werden, tritt damit die HeizAnlVO außer kraft? Auch die DIN 4708 Teil 2 trifft eine Aussage, die aber meiner Meinung nach conform mit der HeizAnlVO läuft.
So nun habe ich einen NT-Kessel mit 160 kW eingebaut, bei 160 kW Normwärmebedarf und 60 kW Wärmebedarf für Warmwassererzeugung.
Der Bauherr hat einen Gutachter eingeschaltet der sagt, dass das falsch ist und mach mechtig Erger.
Wie wird das bei Euch gehandhabt? Gibt es zu diesem Thema anderslautende Literatur?
Der Gutachter sagt es gibt hierüber bereits ein Gerichtsurteil, nur welches und was das aussagt gibt er nicht preis.
Vielen Dank für Eure Beiträge.
Gruß aus Hamburg Rüters