anzeige

News, Fachberichte, Pressemeldungen Termine, Veranstaltungen Marktplatz: Jobs, Immobilien, Firmen, Anzeigenmarkt, Produkte Serviceleistungen: Webmaster, Angebotsservice, Newsletter Energie, Bau & Haustechnik Community ENERLIX Gewerbekunden Marktplatz B2B
Übersicht & Forum  |   Forumsuche  |   Blogs  |   Fotos  |   Videos  |   Experten  |   Verbrauchs-Datenbank









Sie sind hier: Start > Community & Forum > Diskussionen: zurück


Forum Haustechnik: SHK sanitaerbund.de Archiv

Thema: NT-Kesselauslegung nach WB und oder WWWB

|

Gast

Erfahrung: Gast
,
Antworten mit Zitat
Hallo Ihr Helfer,

ich habe folgendes Problem und wäre sehr verbunden Ihre Meinung dazu zu hören.

Und zuwar ob man bei der Kesselauslegung den Wärmebedarf mit der Leistung für die WW-Versorgung addiert, oder Zuschläge macht? Muß, darf, oder kann man Zuschläge machen?


Also nach HeizAnlVO darf man bis 20 kW Zuschläge machen (bis 25 kW wenn Wärmeübertrager groß ist), darüberhinaus nicht mehr.

Hiervon ausgenommen sind Brennwert-, Niedertemperaturkessel und Kesselverbunde. Seit 1.1.1998 dürfen sowieso nur noch Niedertemp.- und Brennwertkessel eingebaut werden, tritt damit die HeizAnlVO außer kraft? Auch die DIN 4708 Teil 2 trifft eine Aussage, die aber meiner Meinung nach conform mit der HeizAnlVO läuft.


So nun habe ich einen NT-Kessel mit 160 kW eingebaut, bei 160 kW Normwärmebedarf und 60 kW Wärmebedarf für Warmwassererzeugung.

Der Bauherr hat einen Gutachter eingeschaltet der sagt, dass das falsch ist und mach mechtig Erger.


Wie wird das bei Euch gehandhabt? Gibt es zu diesem Thema anderslautende Literatur?



Der Gutachter sagt es gibt hierüber bereits ein Gerichtsurteil, nur welches und was das aussagt gibt er nicht preis.


Vielen Dank für Eure Beiträge.

Gruß aus Hamburg Rüters

Nach oben
Gast

Erfahrung: Gast
,
Antworten mit Zitat
Hallo

Du must unterscheiden, so rechtlich kanst du auch einen 500 KW NT- bzw Brennwertkessel einbauen. Die Begrenzung gilt nur für Standardkessel, ist also überholt.

Ob dein Kunden anspruch auf einen anderen Kessel hat , ist eine ganz andere Geschicht.
Dies ist technisch zu klären und hängt vom Objekt ab. So Frage
Was für ein Objekt ist es , wie knapp ist die Berechnung wie hoch ist der ständige Warmwasserbedarf ? 60 KW entsprechen stündlich 1000l Warmwasser !!
Das gleiche gilt für die Heizung, die 160 KW werden eigentlich nur im ungünstigsten Auselgungsfall benötigt, und der kommt nur ca. 2 Tage im Jahr vor, in der restlichen Zeit wäre der Kessel zu groß, und dementsprechend ausreichend Reserve für die Warmwasserbereitung vorhanden.
So von weiten ohne genauere Angabe würde ich sagen das alles ganz Ok scheint.
MFG

Nach oben

Dieses Forum ist gesperrt, du kannst keine Beiträge editieren, schreiben oder beantworten. Dieses Thema ist gesperrt, du kannst keine Beiträge editieren oder beantworten. Antwort für Gäste, ohne Registrierung

Antwort für Gäste (ohne Registrierung)
Bitte schreiben Sie bei einer NEUEN Frage immer einen neuen Beitrag. Lediglich wenn Ihr Beitrag eine Antwort auf obigen Beitrag ist, antworten Sie als Gast ohne vorherige Registrierung direkt in diesem Formular.
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   

 
Ähnliche Beiträge
Thema Autor Forum Antworten Verfasst am
Keine neuen Beiträge New Energy in Husum sollte in Husum b... weidmann Energiepolitik & Umweltthemen & Klimaschutz 0 14.04.2012 09:37 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Kombispeicher oder Solar+Wärmespeiche... blautoto81 Haustechnik: SHK 0 13.04.2012 08:27 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge wassergeführte FBH oder nur E-FBH zum... iensugraphy Haustechnik: SHK 1 23.03.2012 12:56 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge 12 KW oder 14KW LWP bei 11,1KW Hzl? Kawa Geothermie & Wärmepumpen 3 23.03.2012 09:46 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Nachtspeicheröfen oder andere Alterna... Thomas Heufers Energiesparen & Energiespargeräte & Ökostrom 2 20.02.2012 17:29 Letzten Beitrag anzeigen





ÄHNLICHES IM WISSENSBEREICH