Unternehmerfrauen in Frankreich haben längst einen besseren rechtlichen Status als wir in Deutschland. Sie können sich im Handels- oder Handwerksregister eintragen lassen und verfügen über eine anerkannte Ausbildung.
Die Frauen haben die Wahl zwischen drei Möglichkeiten, als " mit
arbeitende Ehefrau", als "angestellter Ehepartner" oder als "Gesellschafter des Ehepartners"
Die soziale und juristische Absicherung hängt vom gewählten Status ab. Egal was die Frauen wählen, es wird in jedem Fall das berufliche Engagement im Betrieb offiziell anerkannt. "Mitarbeitende Ehefrau": Die Frau des Unternehmers bezieht kein Gehalt im Betrieb. Sie darf ihren Mann jedoch in bestimmten Fäller vertreten, z.B. unterzeichnen von Schecks. Die Sozialversicherung zahlt ihr Mutterschaftsurlaub. Rentenansprüche erwirbt sie nur durch freiwillige Beiträge. Sie ist rechtlich und solzial abgesichert, ihre Arbeit wird amtlich dokomentiert und ist nachweisbar, was sehr bedeutsam ist bei Problemen im Betrieb oder Privatleben.
"Angestellte Ehepartnerinnen": Sie haben die gleiche soziale Absicherung wie alle anderen Beschäftigten des Betriebes.
"Gesellschafterin des des Familienbetriebes": Das Gesetz von 1982 brachte ihr ebenfalls die soziale Absicherung.
Desweiteren gibt es eine anerkannte staatliche Ausbildung zum "Mitarbeiter des Unternehmenschef im Handwerk". Sie dauert 2 Jahre und umfasst verschiedene Ausbildungseinheiten.
Der Bauhandwerks-Fachverband in Frankreich bietet seit 1995 eine zweijährige Ausbildung an, zugeschnitten auf die Anforderungen der Branche.
Eine gute Lösung, die sich hoffentlich bald in allen EU Ländern durchsetzt und die Unternehmerfrauen sozial und juristisch abgesichert.