Folgendes Problem tragen mir die jungen Handwerksmeister vor. Mich würde interessieren wie die Meinung hierzu ist: Alle
eingetragenen Handwerker sind gesetzlich verpflichtet, mindestens 18 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.
Hierdurch entsteht den Selbständigen ein deutlicher Nachteil weil 1. In den 18 Jahren (meistens sind es noch 10 Jahre während der
Selbständigkeit) muss normalerweise der Regelbeitrag bezahlt werden (über 864,00 DM) für 3 Jahre bekommt man den halben
Regelbeitrag. Jeder andere Jungunternehmer kann diese 10 Jahre nutzen um entweder zu deutlich geringeren Beiträgen in einer
privaten Versicherung die selbe Rente, oder aber mit dem selben Beitrag eine ca. 5-10-fach höhere Rente zu erzielen. Selbständige
Junghandwerker müssen hier enorme Mehranstrengungen unternehmen um dies zu erreichen, was meistens nicht möglich ist.
Dadurch werden die Handwerker deutlich benachteiligt. 2. Wenn die Handwerker die 18 Jahre bezahlt haben, sind Sie meistens so
um die 35-40 Jahre alt. Um in diesem Alter eine gute und hohe Rente möglich zu machen, müssen auch hier wieder enorme
Anstrengungen unternommen werden um dies zu erreichen. Ein Nichthandwerker hat wie bereits gesagt 10 Jahre früher die
Möglichkeit, privat vorsorgen zu können was in den monatlichen Beiträgen deutlich offengelegt wird. Ich bitte daher um eine
Gesetzesänderung, die es den Handwerkern möglich macht, sich entweder privat in der gesetzlichen Versicherung zu versichern,
ganz nach Wunsch. Hier muss dann halt ein Kontrollorgan die Versicherung überwachen. Es kann aber nicht sein, dass ein Gesetz,
welches vor mehreren Jahrzehnten zum Schutz der Handwerker ins Leben gerufen wurde und welches auf Grund der Änderungen in
der Versicherungslandschaft der letzen Jahre nun die Handwerker deutlich benachteiligt, weiterhin aufrecht erhalten bzw. nicht
geändert wird. Beispiel: Handwerker männlich mit 25 J. selbständig Bezahlt 40 Jahre Pflichtbeitrag 864,64 DM
(Handwerkermittelbeitrag) Mit 65 Altersrente 1.960,00 Berufsunfähigkeitsrente 1.278,00 Erwerbsunfähigkeitsrente 1.960,00
(Achtung- diese gibt es bei Selbständigkeit nicht !!!!!) Private Rente, garantiert 3.690,89 + 84% mit Überschüssen 11.325,00
+478% Berufsunfähigkeit 5.000,00 +300% zzgl. Beitragsfreiheit (unbezahlbar) Kapitaloption, garantiert 701.419,98 mit
Überschüssen 1.816.296,00 Bei der Privaten ist eine Auszahlung (Kapital- Option möglich), das Geld ist auch nach dem Tod noch
da für die Familie. Bei der Pflichtversicherung ist das nicht möglich.