Hallo,
welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Netzbetreiber zu einer Vergütung des eingespeisten Strom aus PV- Freilandanlagen verpflichtet ist.
Wenn ich das EEG richtig interpretiere ist immer ein B-Plan erforderlich. Gilt dies auch für militärische und wirtschaftliche Konversionsflächen (z.B.Deponien), oder gibt es Ausnahmen?
Mit einem B-Plan wäre man zwar auf der sicheren Seite, aber den Zeit- und Kostenaufwand hierfür möchte man sich ja eigentlich lieber sparen.
Ich wäre sehr dankbar über einige Ansätze und Informationen zu dem Thema.
MfG
Bernhard