Wenn du die MWst zurückhaben willst, dann mußt du ein gewerbe anmelden. Die Städte und Gemeinden beurteilen die Situation unterschiedlich.
Ich konnte frei wählen ob ich das Gewerbe anmelde. Beim Finanzamt schaut es anders aus, jedenfalls in Bayern. Geld bekommen nur die, die auch ein Gewerbe haben. Die Umsatzsteuer mußt du am Anfang Monatlich bis jeweils zum 10. abgeben und bezahlen. Das Ganze Online mit dem Elster Formular.
Die etwas andere Seite
[link]www.mittagssonne.de[/link]
Würde mich über einen Gästebucheintrag freuen.
» Hallo,
»
» ich werde dieses Jahr eine PV-Anlage mit 5,6 kWp errichten.
» Es besteht dann die Möglichkeit die Mwst vom Finanzamt zurück zu
» bekommen.
»
» Meine Fragen sind nun:
»
» Muß ich dazu ein Gewerbe anmelden oder gibt es auch andere Möglichkeiten
» die Mwst zurück zu bekommen?
» Ein Anruf neim Finanzmat war nicht wirklich erfolgreich, denn
» 1. hatte der Sachbearbeiter wenig Ahnung und
» 2. hat er mich auf eine Informationsbroschüre verwiesen, die im Moment
» vergriffen ist.
»
» Wenn ich nun ein Gewerbe anmelden muss um Strom zu erzeugen, muss ich das
» schon tun bevor ich die Anlage bestelle, oder erst bevor diese in Betrieb
» geht?
»
» Weiss jemand darüber bescheid?
» Wie habt ihr es bei euren Anlagen gemacht?
»
» Viele Grüße
» Michael