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Forum Photovoltaik: Solarmodule, Wechselrichter, Montagesysteme

Thema: Photovoltaik - Erhält jeder die MWst zurück?

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Norbert

Erfahrung: ***
Anmeldedatum: 07.02.2006, Wohnort: Darmstadt
Beiträge: 32
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Hallo zusammen,

erhält jeder die MWSt zurück wenn er ein Kleingewerbe anmeldet, oder gibt es hier "Haken" und "Ösen"? Oder einfacher gefragt, Was gibte szu beachten?

_________________
Mit einem Gruß aus dem schönen Mühltal

Norbert

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Energiesparer

Erfahrung: *****
Anmeldedatum: 26.08.2006,
Beiträge: 256
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Wenn Du ein Kleingewerbe anmeldest, dann giebs keine Mehrwertsteuer zurück!
Im gegenzug darfst Du auch keine Mehrwertsteuer auf deiner Rechnung ausweisen.
Kleingewerbe gilt bis 17500€ Umsatz ( nicht Gewinn)

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hubert-nosmas

Erfahrung: ****
Anmeldedatum: 17.09.2006,
Beiträge: 75
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Vorsicht! Vorsicht!

hier geht es um Geld und nicht um Energie. Im Zweifelsfall empfehle ist, das Finanzamt anzurufen.
Der Betrieb einer PV-Anlage ist nicht von der Anmeldung eines Gewerbes abhängig. Ebenso ist die Vorsteuererstattung nicht von einer Gewerbeanmeldung abhängig.
Ohne jede Gewerbeanmeldung kann nach Kauf der Anlage eine Umsatzsteuernummer beantragt werden und dann eine Umsatzsteuervoranmeldung beim FA eingereicht werden. Das FA wird dann festlegen, ob monatlich, quartalsweise oder jährlich die Umsatzsteuervoranmeldung für das laufende Jahr abzugeben ist. Die gezahlte Vorsteuer wird normalerweise sofort erstattet.
Am Jahresende ist aber neben der Einkommensteuererklärung unbedingt auch eine Umsatzsteuererklärung abzugeben. Fehlt die Umsatzsteuererklärung, so ist das FA in der Lage die erstattete Vorsteuer als Gewinn anzurechnen.

MfG
hubert

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Energiesparer

Erfahrung: *****
Anmeldedatum: 26.08.2006,
Beiträge: 256
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Hallo Hubert,

Der Betrieb einer PV-Anlage ist nicht von der Anmeldung eines Gewerbes abhängig, das ist richtig.

aber das die Vorsteuererstattung nicht von einer Gewerbeanmeldung abhängig ist, das glaube ich dir nicht !
woher hast du diese Information ??
gibs da etwa für Solaranlagen Sonderregelungen??
im welchen § steht dies?

hast du selbst eine Solaranlage??

ohne Gewerbeanmeldung giebt es keine Umsatzsteuernummer !!!

von der Umsatzsteuer befreit sind Kleingewerbe,
diese bekommen auch keine Vorsteuer zurückerstattet
und dürfen diese beim Verkauf auch keine Mwst ausweisen !!!

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hubert-nosmas

Erfahrung: ****
Anmeldedatum: 17.09.2006,
Beiträge: 75
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Hallo Energiesparer,

seit 2004 habe ich eine PV-Anlage, keine Gewerbeanmeldung und mache dennoch meine Umsatzsteueranmeldung und Erklärung. Ebenso einige Bekannte von mir, die auch PV-Anlagen betreiben.

Ich habe noch ein wenig zum Thema gelesen und festgestellt, dass aus Sicht des FA die Einkünft durch PV als Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit gesehen werden. Dieses setzt aber nicht unbedingt eine Gewerbeanmeldung bei der Gemeindeverwaltung voraus.
Ich kann mir nur vorstellen, dass die Finanzämter sich sturr stellen und ohne Gewerbeanmeldung nicht selbständig eine Umsatzsteuernummer vergeben.

MfG

Hubert

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