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Fachplaner Passivhaus
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Es gibt einfach rechtlich gesehen Tasachen (EnEV 2002), die sind so wie sie sind.
Ob die Regelung umweltverträglich gesehen, weit genug geht,
steht auf einen anderen Blatt. Das ist Politik und die hat oft den kleinsten gemeinsamen Nenner !!
Wir raten jedem, sein altes Gebäude neuzeitlich zu sanieren
und das zusätzlich auf eine Standart, der etwa in ca. 10 Jahren (neue EnEV ca. 2016) üblich sein wird, weil sichs rechnet.
Eine Verpflichtung dazu besteht jedoch definitiv nicht !!
Ob die Regelung umweltverträglich gesehen, weit genug geht,
steht auf einen anderen Blatt. Das ist Politik und die hat oft den kleinsten gemeinsamen Nenner !!
Wir raten jedem, sein altes Gebäude neuzeitlich zu sanieren
und das zusätzlich auf eine Standart, der etwa in ca. 10 Jahren (neue EnEV ca. 2016) üblich sein wird, weil sichs rechnet.
Eine Verpflichtung dazu besteht jedoch definitiv nicht !!

Zuletzt geändert von Fachplaner Passivhaus am 27.08.2006 17:17, insgesamt 1-mal geändert.
Bauen ist nicht eine Chance der Gegenwart, sondern im Besonderen eine für die Zukunft !
*Denen gehört die Zukunft, die sich bereits heute darauf vorbereiten* Zitat Martin Luther King
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Fachplaner Passivhaus
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Eine Verpflichtung zur Einhaltung der EnEV 2002 bei Altbauten besteht dann, wenn die Wand, das Dach, die Kellerdecke, gedämmt wird
oder die Heizung, bzw. Fenster ausgetauscht werden. Dann greift die EnEV und natürlich auch bei größeren Um- und Anbauten, sonst nicht,
außer bei §9, wie beschrieben.
Das hat nichts mit Verarsche zu tun ! Das ist Gesetz !
Wir sanieren Altbauten z.B. zum Passivhaus, mit Dämmstärken bis 30 cm auf der Aussenwand und 40 cm im Dach,......., tun also wesentlich mehr in der Überzeugungsarbeit beim Besitzer, als der Staat mindestens vorschreibt.
Unser Problem in der Standartsanierung sind gerade einzelne Handwerkergruppen, die Dämmstärken bewußt unterhalb der EnEV anbieten und einbauen (z.b Aussenwand 6-8 cm), weil sie so den Auftrag sicherer bekommen.
Das ist Verarsche um es gelinde zu sagen, weil die EnEV Klimaschutzrecht ist, als ein hohes schützenswertes Gut, mit erheblichen rechtlichen Konsequenzen !!
Darum raten wir immer, für die Sanierung, von einem unabhängigen Energieberater (Architekt, Ingenieur mit Zusatzqualifikation) ein ganzheitliches Konzept machen, von diesem den Energiepass austellen, die Sanierung möglichst begleiten (Detaile, Leistungsbeschreibung, Bauleitung) und am Ende abnehmen zu lassen (Visuell, Blowerdoor, Thermografie).
Wir machen das mit großen Erfolg und zunehmend auch bei Mehrfamilienhäusern !
Bauherren, Mieter und Handwerker schätzen dies Arbeitsweise !
Das hat nichts mit Verarsche zu tun ! Das ist Gesetz !
Wir sanieren Altbauten z.B. zum Passivhaus, mit Dämmstärken bis 30 cm auf der Aussenwand und 40 cm im Dach,......., tun also wesentlich mehr in der Überzeugungsarbeit beim Besitzer, als der Staat mindestens vorschreibt.
Unser Problem in der Standartsanierung sind gerade einzelne Handwerkergruppen, die Dämmstärken bewußt unterhalb der EnEV anbieten und einbauen (z.b Aussenwand 6-8 cm), weil sie so den Auftrag sicherer bekommen.
Das ist Verarsche um es gelinde zu sagen, weil die EnEV Klimaschutzrecht ist, als ein hohes schützenswertes Gut, mit erheblichen rechtlichen Konsequenzen !!
Darum raten wir immer, für die Sanierung, von einem unabhängigen Energieberater (Architekt, Ingenieur mit Zusatzqualifikation) ein ganzheitliches Konzept machen, von diesem den Energiepass austellen, die Sanierung möglichst begleiten (Detaile, Leistungsbeschreibung, Bauleitung) und am Ende abnehmen zu lassen (Visuell, Blowerdoor, Thermografie).
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Olif.
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Danke für die Infos.
Allerdings frag ich mich noch immer, ob es eine Wärmeschutzverordnung von 1992 gibt.
Bisher hab ich nur von einer WSVO von 84 bzw. 95 gehört. Jetzt frag ich mich nach welchem Standard das Haus wohl gebaut ist, wenn in der Bausbeschreibung "Wärmeschutzverordung DIN 4108 von 1992" steht.
Oli
Allerdings frag ich mich noch immer, ob es eine Wärmeschutzverordnung von 1992 gibt.
Bisher hab ich nur von einer WSVO von 84 bzw. 95 gehört. Jetzt frag ich mich nach welchem Standard das Haus wohl gebaut ist, wenn in der Bausbeschreibung "Wärmeschutzverordung DIN 4108 von 1992" steht.
Oli


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Fachplaner Passivhaus
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Es gibt keine WSVO 92 !
Bei der 84er Verordnung, die eine erhebliche Verbesserung der Baustandards brachte, gab es noch den Nachweis einzelner Bauteile
(Wand+Fenster, Dach, Kellerdecke,..)
Bei der 95er Verordnung wurde die Bilanzierung der Wärmegewinne (intern + Sonne) und Wärmeverluste (k-Werte-Transmission, Lüftung) eingeführt und ein zulässiger Gesamt-Heizwärmebedarf vorgeschrieben.
Zum ersten mal wurde auch das wichtige Thema Luftdichtheit und Lüftungswärmeverluste behandelt und berücksichtigt.
Für die WSVO gilt das Datum des Bauantrages.
Wurde das Gebäude vor dem Stichtag der WSVO 1995 (ich meine es war der 31.12.1994) eingereicht, gilt die WSVO 1984.
Bei der 84er Verordnung, die eine erhebliche Verbesserung der Baustandards brachte, gab es noch den Nachweis einzelner Bauteile
(Wand+Fenster, Dach, Kellerdecke,..)
Bei der 95er Verordnung wurde die Bilanzierung der Wärmegewinne (intern + Sonne) und Wärmeverluste (k-Werte-Transmission, Lüftung) eingeführt und ein zulässiger Gesamt-Heizwärmebedarf vorgeschrieben.
Zum ersten mal wurde auch das wichtige Thema Luftdichtheit und Lüftungswärmeverluste behandelt und berücksichtigt.
Für die WSVO gilt das Datum des Bauantrages.
Wurde das Gebäude vor dem Stichtag der WSVO 1995 (ich meine es war der 31.12.1994) eingereicht, gilt die WSVO 1984.

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*Denen gehört die Zukunft, die sich bereits heute darauf vorbereiten* Zitat Martin Luther King
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Heinz
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Zitat Fachplaner Passivhaus:
„Eine Verpflichtung zur Einhaltung der EnEV 2002 bei Altbauten besteht dann, wenn...“
Dem Grunde nach kann es gar keine Verpflichtung geben, denn......
Artikel 2, Absatz 1 des Grundgesetzes besagt:
„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit.“
....und die EnEV greift drastisch in die Privatautonomie des Einzelen ein!
Mfg
Heinz
„Eine Verpflichtung zur Einhaltung der EnEV 2002 bei Altbauten besteht dann, wenn...“
Dem Grunde nach kann es gar keine Verpflichtung geben, denn......
Artikel 2, Absatz 1 des Grundgesetzes besagt:
„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit.“
....und die EnEV greift drastisch in die Privatautonomie des Einzelen ein!
Mfg
Heinz


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Fachplaner Passivhaus
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Die EnEV und deren Anforderungen ist eine Verordnung der BRD und
soll helfen die Klimaschutzziele der Bundesregierungen (der alten und neuen Regierung) zu erfüllen.
Unseren Kindern eine lebenswerte Umwelt zu hinterlassen, ist das Mindeste was als deren Recht zu beurteilen ist, deshalb Klimaschutz und
die Verordnungen gehen leider nicht weit genug, um das mittelfristig zu gewährleisten.
Ich weiß nicht was diese Antwort von Heinz soll !!
Die Freiheit des Einzelnen hört da auf, wo sie die Freiheit des Anderen beginnt einzuschränken !!
Dass es allgemein nicht erlaubt ist bei Rot über die Ampel zu fahren, wird keiner bestreiten.
Beim Klimaschutz und den Gesetzen dazu ist das scheinbar nicht so ernst zu nehmen.
Ich seh das anders !
soll helfen die Klimaschutzziele der Bundesregierungen (der alten und neuen Regierung) zu erfüllen.
Unseren Kindern eine lebenswerte Umwelt zu hinterlassen, ist das Mindeste was als deren Recht zu beurteilen ist, deshalb Klimaschutz und
die Verordnungen gehen leider nicht weit genug, um das mittelfristig zu gewährleisten.
Ich weiß nicht was diese Antwort von Heinz soll !!
Die Freiheit des Einzelnen hört da auf, wo sie die Freiheit des Anderen beginnt einzuschränken !!
Dass es allgemein nicht erlaubt ist bei Rot über die Ampel zu fahren, wird keiner bestreiten.
Beim Klimaschutz und den Gesetzen dazu ist das scheinbar nicht so ernst zu nehmen.
Ich seh das anders !


Bauen ist nicht eine Chance der Gegenwart, sondern im Besonderen eine für die Zukunft !
*Denen gehört die Zukunft, die sich bereits heute darauf vorbereiten* Zitat Martin Luther King
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Heinz
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Zitat Fachplaner Passivhaus:
„Die Freiheit des Einzelnen hört da auf, wo sie die Freiheit des Anderen beginnt einzuschränken !!“
Ein paar Fragen:
1) Wo schränkt die Entscheidung eines Einzelen, der seinen alten noch funktionierenden Heizkessel lieber noch behalten will, die Freiheit des Anderen ein?
2) Wo schränkt die Entscheidung auf Styropor und Mineralwolle zu verzichten, die Freiheit des Anderen ein?
3) Wo schränkt die Entscheidung nicht in einer Plastikfolie wohnen zu wollen, die Freiheit des Anderen ein?
Zitat Fachplaner Passivhaus:
„dieVerordnungen gehen leider nicht weit genug, um das mittelfristig zu gewährleisten“
4) Finden Sie es richtig, dass erstmal seit der Nachkriegsgeschichte ein Bußgeldkatalog in der Bauverordnung (EnEv) aufgenommen wird?
Jeder alter Bauigel weiß, das 1° C Temperaturdifferenz etwa 7 % Heizkosten ausmacht . D. h. je nach persönlichem Wohlbefinden von 18° bis 23° können die Verbräuche schon um ein Drittel abweichen!
Und da reden Sie von der Effizienz eines Energiepasses? Da reden Sie von Verordnungen gehen nicht weit genug? Vielleicht verstehen Sie jetzt was Art. 2, Abs. 1 GG bedeutet?
Und auch Sie wissen, dass eine DIN vertraglich vereinbart werden muss! Sonst hat Sie keine Gültigkeit!
Mit freundlichen Grüßen
Heinz
„Die Freiheit des Einzelnen hört da auf, wo sie die Freiheit des Anderen beginnt einzuschränken !!“
Ein paar Fragen:
1) Wo schränkt die Entscheidung eines Einzelen, der seinen alten noch funktionierenden Heizkessel lieber noch behalten will, die Freiheit des Anderen ein?
2) Wo schränkt die Entscheidung auf Styropor und Mineralwolle zu verzichten, die Freiheit des Anderen ein?
3) Wo schränkt die Entscheidung nicht in einer Plastikfolie wohnen zu wollen, die Freiheit des Anderen ein?
Zitat Fachplaner Passivhaus:
„dieVerordnungen gehen leider nicht weit genug, um das mittelfristig zu gewährleisten“
4) Finden Sie es richtig, dass erstmal seit der Nachkriegsgeschichte ein Bußgeldkatalog in der Bauverordnung (EnEv) aufgenommen wird?
Jeder alter Bauigel weiß, das 1° C Temperaturdifferenz etwa 7 % Heizkosten ausmacht . D. h. je nach persönlichem Wohlbefinden von 18° bis 23° können die Verbräuche schon um ein Drittel abweichen!
Und da reden Sie von der Effizienz eines Energiepasses? Da reden Sie von Verordnungen gehen nicht weit genug? Vielleicht verstehen Sie jetzt was Art. 2, Abs. 1 GG bedeutet?
Und auch Sie wissen, dass eine DIN vertraglich vereinbart werden muss! Sonst hat Sie keine Gültigkeit!
Mit freundlichen Grüßen
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