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Thema: Energieabnahme laut EEG und Aufteilung unter Netzbetreibern

|

Alfred

Erfahrung: Gast
,
Antworten mit Zitat
Hallo!

Ich weiß nicht, ob ich mit meiner Frage hier richtig bin, aber da ich auch sonst nichts im Internet gefunden habe, versuch ichs einfach mal, bin auch für links etc. dankbar!

Zum Thema:
Die verschiedenen Netzbetreiber müssen den Ökostrom abnehmen, müssen die Vergütung laut EEG zahlen und diese Vergütung wird dann unter allen Netzbetreibern so verrechnet, dass insgesamt alle Betreiber die gleiche Vergütung pro von Endkunden abgenommener kWh in ihrem Gebiet zahlen. Außerdem muss dafür gesorgt werden, dass auch der EEG-Strom unter allen Netzbetreibern verrechnet wird ( dass also weniger konventioneller Strom als "vorher" in z.B. Gebiete mit viel Windrädern fließt).
So weit so klar.

Fragen:

1.
Zusätzlich müssen die lokalen Netzbetreiber ihre vermiedenen Netznutzungsgebühren ausweisen. Stimmt das so; sie haben also einen Vorteil aus dem Ökostrom, da dieser zwar von allen Verbrauchern gleichmäßig bezahlt wird, aber der Netzbetreiber Netznutzungsgebühren vermeidet, da der Strom dann direkt lokal verbraucht wird? Müssen diese vermiedenen Entgelte ebenfalls unter allen Netzbetreibern verrechnet werden?

2.
Es wird bei den kleineren Anlagen nur die produzierte Arbeit gemessen, bei den größeren gibts anscheinend auch eine Leistungsmessung, die sich aber nicht auf die Vergütung auswirkt. Dann hätte aber doch der Netzbetreiber, in dessen Gebiet ein Teil des EEG-Stroms zu den Spitzenlastzeiten erzeugt wird, einen erheblichen Vorteil, denn er nimmt sich selbst den Spitzenlast-Teil, und schickt evtl. den Ausgleichsbetrag an Energie dann an die anderen Netzbetreiber, wenn er selber nichts braucht. Damit vermeidet er es, teuren Peak-Strom zu kaufen, während bei einem anderen Betreiber der Strom vorwiegend zu ungünstigen Zeiten entsteht, wenn grad nicht viel benötigt wird.

Gibts dann die Möglichkeit, z.B. bei einer Biogasanlage mit dem Netzbetreiber zu verhandeln, dass man pro kWh noch einen Bonus bekommt für das, was mittags produziert wird? Und dafür zu anderen Zeiten weniger produziert?


3. Kann man eigentlich eine EEG-Anlage auch an einen anderen Betreiber anschließen, und der lokale Netzbetreiber fungiert nur als Ü-Netzbetreiber? z.B. aus den oben genannten Gründen, dass man den Strom ziemlich regelbar produzieren kann und Teil eines virtuellen Kraftwerks wird, wofür einem dann der abnehmende Netzbetreiber zusätzlich noch was zahlt?

Danke,
Alfred

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