» Hallo,
» möchte mir zusätzlich zu meinen Kollektoren noch ne Windkraftanlage mit
» ca. 2,5m Rotordurchm.anschaffen. Die Anfrage beim Bauamt ergab, dass auf
» der Grundlage eines Flächennutzungsplanes ein Gebiet als Standort für
» (Gross)Anlagen ausgewiesen ist. Darüber hinaus ist auf allen anderen
» Flächen (Innen-sowie Aussenbereich) selbst die kleinste Anlage untersagt.
» Ist es denn rechtens, dass der "einzelne" unmündige Bürger von der Nutzung
» der Windenergie ausgeschlossen wird? Kann Jemand mit Infos helfen?
Hallo Heidi,
meistens sind die Baubehörden ein wenig überfordert, was die Beurteilung von Kleinwindenergieanlagen angeht. Sobald das Wort Windenergie fällt, denken alle an diese Riesenanlagen und blocken direkt ab.
In einigen Bundesländern benötigt man nicht einmal eine Baugenehmigung für diese Miniwindenergieanlagen, sondern Lediglich eine Bauanzeige (vorausgesetzt die Nabenhöhe ist unter 7 Meter). Problematisch wird es wenn die Gesamthöhe 10 Meter überschreitet, dies ist dann wieder Hochbau und bedarf einer separaten Genehmigung.
Oftmals kommen auch Rückfragen wie groß der Wurfschatten ist und teilweise verlangen die Behörden sogar eine Lärmmessung. Sobald man jedoch die Anlage einfach mal vorgestellt hat lässt sich vieles klären. Also, nicht aufgeben sondern verstärkt mit den Baubehörden sprechen und auch einfach mal zeigen worum es geht....
Noch eine interessante Homepage:
www.ast-dassow.de...