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Forum Windkraft

Thema: Baugenehmigung Kleinwindkraftanlage

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Heidi

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Hallo,
möchte mir zusätzlich zu meinen Kollektoren noch ne Windkraftanlage mit ca. 2,5m Rotordurchm.anschaffen. Die Anfrage beim Bauamt ergab, dass auf der Grundlage eines Flächennutzungsplanes ein Gebiet als Standort für (Gross)Anlagen ausgewiesen ist. Darüber hinaus ist auf allen anderen Flächen (Innen-sowie Aussenbereich) selbst die kleinste Anlage untersagt. Ist es denn rechtens, dass der "einzelne" unmündige Bürger von der Nutzung der Windenergie ausgeschlossen wird? Kann Jemand mit Infos helfen?

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mani

Erfahrung: Gast
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Hallo Heidi

So eine mini Anlage ist nicht sonderlich sinnvoll,das würde ich mir an deiner stelle noch mal sehr gut überlegen.
Pack dir für das geld noch ein paar kollektoren oder Solarzellen aufs Dach.Für Solarstrom bekomt man ja richtig Geld Smile)

tschüs

manfred


» Hallo,
» möchte mir zusätzlich zu meinen Kollektoren noch ne Windkraftanlage mit
» ca. 2,5m Rotordurchm.anschaffen. Die Anfrage beim Bauamt ergab, dass auf
» der Grundlage eines Flächennutzungsplanes ein Gebiet als Standort für
» (Gross)Anlagen ausgewiesen ist. Darüber hinaus ist auf allen anderen
» Flächen (Innen-sowie Aussenbereich) selbst die kleinste Anlage untersagt.
» Ist es denn rechtens, dass der "einzelne" unmündige Bürger von der Nutzung
» der Windenergie ausgeschlossen wird? Kann Jemand mit Infos helfen?

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Jochen

Erfahrung: Gast
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Also ich kann mir nicht denken, dass sowas eine Genehmigung braucht (obwohl: WENN es einer Genehmigung bedarf, dann nur in der BRD).

Ich meine 2,5m Durchmesser - wie hoch soll das Teil denn hängen? 10m? Dann braucht ab sofort jeder, der einen Fahnenmast bei sich im Garten hat, hierfür auch eine Genehmigung!

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Michael

Erfahrung: Gast
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» Hallo,
» möchte mir zusätzlich zu meinen Kollektoren noch ne Windkraftanlage mit
» ca. 2,5m Rotordurchm.anschaffen. Die Anfrage beim Bauamt ergab, dass auf
» der Grundlage eines Flächennutzungsplanes ein Gebiet als Standort für
» (Gross)Anlagen ausgewiesen ist. Darüber hinaus ist auf allen anderen
» Flächen (Innen-sowie Aussenbereich) selbst die kleinste Anlage untersagt.
» Ist es denn rechtens, dass der "einzelne" unmündige Bürger von der Nutzung
» der Windenergie ausgeschlossen wird? Kann Jemand mit Infos helfen?

Hallo Heidi,

meistens sind die Baubehörden ein wenig überfordert, was die Beurteilung von Kleinwindenergieanlagen angeht. Sobald das Wort Windenergie fällt, denken alle an diese Riesenanlagen und blocken direkt ab.

In einigen Bundesländern benötigt man nicht einmal eine Baugenehmigung für diese Miniwindenergieanlagen, sondern Lediglich eine Bauanzeige (vorausgesetzt die Nabenhöhe ist unter 7 Meter). Problematisch wird es wenn die Gesamthöhe 10 Meter überschreitet, dies ist dann wieder Hochbau und bedarf einer separaten Genehmigung.

Oftmals kommen auch Rückfragen wie groß der Wurfschatten ist und teilweise verlangen die Behörden sogar eine Lärmmessung. Sobald man jedoch die Anlage einfach mal vorgestellt hat lässt sich vieles klären. Also, nicht aufgeben sondern verstärkt mit den Baubehörden sprechen und auch einfach mal zeigen worum es geht....
Noch eine interessante Homepage: www.ast-dassow.de...

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Waldo

Erfahrung: Gast
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» Hallo,
» möchte mir zusätzlich zu meinen Kollektoren noch ne Windkraftanlage mit
» ca. 2,5m Rotordurchm.anschaffen. Die Anfrage beim Bauamt ergab, dass auf
» der Grundlage eines Flächennutzungsplanes ein Gebiet als Standort für
» (Gross)Anlagen ausgewiesen ist. Darüber hinaus ist auf allen anderen
» Flächen (Innen-sowie Aussenbereich) selbst die kleinste Anlage untersagt.
» Ist es denn rechtens, dass der "einzelne" unmündige Bürger von der Nutzung
» der Windenergie ausgeschlossen wird? Kann Jemand mit Infos helfen?

Hi,
also ich werd bestimmt nicht nachfragen
ob ich eine Windkraftanlage aufstellen darf.
Wer lang frägt, geht lang irr!

mfg WALDO

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eurosolar

Erfahrung:
Anmeldedatum: 28.02.2006, Wohnort: Osterode
Beiträge: 3
Benutzer-Profile anzeigen http://www.eurosolar.li Antworten mit Zitat
Heidi hat Folgendes geschrieben:
Hallo,
möchte mir zusätzlich zu meinen Kollektoren noch ne Windkraftanlage mit ca. 2,5m Rotordurchm.anschaffen. Die Anfrage beim Bauamt ergab, dass auf der Grundlage eines Flächennutzungsplanes ein Gebiet als Standort für (Gross)Anlagen ausgewiesen ist. Darüber hinaus ist auf allen anderen Flächen (Innen-sowie Aussenbereich) selbst die kleinste Anlage untersagt. Ist es denn rechtens, dass der "einzelne" unmündige Bürger von der Nutzung der Windenergie ausgeschlossen wird? Kann Jemand mit Infos helfen?


Hallo Heidi

Schicken Sie mir eine E-Mail, kann sein das ich eine Lösung habe.

MfG
Erich

info@freiheiter.de

_________________
Erich E.L Lippum

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