» » » Hallo
» » » Gibt es laufende Windräder im bewaldeten Gebieten in Deutschland? Wie
» » sind
» » » dafür Baugenehmigungen erreichbar?
» » » Ich bin für jeden Hinweis dankbar.
» »
» » Windräder sind bereits in Wäldern genehmigt. Grundlage in NRW bildet
» der
» » Windenergieerlass NRW, dieser ist aus dem Internet als pdf-Dokument
» » herunter zu laden. Gerne hierzu mehr von unseren Experten!
»
» Danke ersteinmal. Werde mich ggf. gerne nochmal melden.
Erlasse haben rechlich überhaupt nichts zu sagen, kurzum, sie berechtigen zu nicht mehr oder weniger als die bestehenden Gesetze und Rechtsverordnungen. Wo etwas also nach Gesetz und Ordnung nicht genehmigungsfähig wäre (sei es im Wald oder sonstwo), bleibt es auch mit Erlass nicht genehmigungsfähig. Windräder sind baurechtlich und meistens auch naturschutzrechtlich nicht genehmigungsfrei gestellt und auch nicht per landesweiter Fiktion als genehmigt anzusehen. Neben der Privilegierung nach §35 Abs.1 Nr.5 BauGB gelten daher u.a. auch die Vorschrift des §35 Abs.5 BauGB (außenbereichsschonendes Bauen) und die Vorschriften des Landesforstrechtes.
D.h. auch, daß man nicht überall hin jederlei Windräder stellen kann, z.B. eine E112 (vgl. neueste Onhore-Visionen von Enercon Chef Wobben) an einen Ort, wo die erforderliche Windhöffigkeit nur nach dem Prinzip Hoffnung vorläge.