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Forum BHKW (KWK)

Thema: Bemessungsgrenze der eingespeisten Leistung

|

pattex

Erfahrung:
Anmeldedatum: 25.05.2006,
Beiträge: 1
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Hallo,

ich plane die Anschaffung eines größeren BHKW´s im Bereich bis 500 kW und frage mich nun was für die Berechnung der Einspeisevergütung relevant ist: die max. mögl. Leistung des BHKW bei 100 % Vollast oder die tatsächlich abgegebene Leisung z.B. bei 80 % Teillast.

Außerdem wäre für mich interessant in welcher Durchführungsbestimmung explzit geregelt ist welche "Pflanzenbestandteile oder Erzeugnisse daraus" unter die NAWARO Regelung fallen - und welche nicht.

Vielen Dank , Patrick

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Gast

Erfahrung:
,
Antworten mit Zitat
EEG §12:

Zitat:
(2) Soweit die §§ 6 bis 11 in Abhängigkeit von der Leistung der Anlage unterschiedliche Mindestvergütungssätze festlegen, bestimmt sich die Höhe der Vergütung jeweils anteilig nach der Leistung der Anlage im Verhältnis zu dem jeweils anzuwendenden Schwellenwert. Als Leistung im Sinne von Satz 1 gilt für die Zuordnung zu den Schwellenwerten der §§ 6 bis 9 abweichend von § 3 Abs. 5 der Quotient aus der Summe der im jeweiligen Kalenderjahr nach § 4 Abs. 1 oder Abs. 5 abzunehmenden Kilowattstunden und der Summe der vollen Zeitstunden des jeweiligen Kalenderjahres abzüglich der vollen Stunden vor Inbetriebnahme und nach endgültiger Stilllegung der Anlage.


Kann sich da jemand einen Reim drauf machen?
Klingt für mich irgendwie so, als würde von der produzierten Energie eines Jahres auf die Leistung geschlossen?

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Gast

Erfahrung: Gast
,
Antworten mit Zitat
Hallo,
also bei den LEW ist es so dass die gesamte im Jahr produzierte Energiemenge genommen wird und einfach durch 8760 Stunden geteilt wird.

MfG

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