Moin, Moin
Im Rahmen der H2-Expo 2005 haben wir uns seitens der Feuerwehr mit dem Thema beschäftigt.
Wir gehen an die Sache "neutral" heran und wollen hier weder eine Unter- noch eine Übertreibung. Wenn alle Sicherheitsvorkehrungen versagt haben, ruft man die Feuerwehr und dann erwartet man von uns, dass wir es wieder richten.
Wenn sich die Wasserstoffflaschen auf einem H2-Bus befinden gelten sie als Betriebsstoff (am Bus steht "umweltfreundlicher Wassserstoff").
Würde man die gleichen Flaschen von A nach B transportieren, dann unterliegt man dem ADR. Man befördert einen Gefahrstoff, der Lenker muss ausgebildet sein und die Warntafeln schmücken das Fahrzeug.
Die Feuerwehrdienstvorschriften und Richtlinien unterscheiden sehr wohl zwischen brennbaren Flüssigkeiten (Benzin) und Gasen (Wasserstoff).
Uns interessieren derzeit Studien über Verhalten von H2-PKWs z.B. bei einem Garagen- oder Tunnelbrand.
In den Versuchen (z.B. Vergleiche mit Benzin) sind die Fahrzeuge meistens nicht so angeordnet, wie es bei tatsächlichen Einsatzfällen der Fall ist.
mfg
F.Petter