In der EnEV lesen wir unter §15 Regeln der Technik:
Zu den anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) gehören auch Normen, technische Vorschriften oder sonstige Bestimmungen anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft oder sonstiger Vertragsstaaten..... usw.
Eine Norm kann aber niemals a.a.R.d.T sein, weil sie nach eigenen Angaben nur Empfehlungscharakter hat, sie muss insbesondere vertraglich vereinbart werden, um Gültigkeit zu erlangen. A.a.r.d.T zeichnen sich dadurch aus, dass die überwiegende Mehrheit der Praktiker sie als bewährte und richtige Ausführung und Bauweise anerkennt. So sieht es auch der Bundesgerichtshof.
Gerade eine neue DIN kann sowieso noch nicht praktisch bewährt sein und nie a.a.d.R.d.T sein, auch wenn es Theoretiker und EU-Sesselpupser in Verordnungen schreiben. Das heißt auch wiederum, dass niemand eine DIN (auch per Gesetz) anerkennen muß (solange wenigstens noch deutsches Recht gilt)!
Vgl. hierzu „Meersburg“-Urteil, BverwG, 22.0587, AZ 4C 33-35/83 und BGH-Urteil 14.05.98 und BverwG-Beschluss, 30.09.96, AZ 4B 175/96 sowie die Vorbemerkungen zu jedem DIN-Taschenbuch.
Traurig aber wahr: Die Eissporthalle von Bad Reichenhall war sicher auch „normgerecht“ gebaut!