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Michael99
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Ich muss Euch mal von meiner Heizung berichten und hoffe auf Ideen, wie ich der Sache begegnen kann. Offensichtlich war
die Auswahl des des HB und des Fabrikats Paradigma ein großer Fehler. Die lassen den Endkunden bei Problemen im Regen
stehen.
Mitte 2016 habe ich Röhrenkollektoren als zusätzliche Wärmequelle für mein Haus anschaffen wollen. Der HB riet mir allerdings dazu den alten Kessel (15 Jahre Buderus 44kW) gegen ein 15kW Brennwertgerät auszutauschen. Ich war skeptisch, doch er versprach (auch schriftlich) 50% Einsparung. OK, im Juni war die neue Anlage eingebaut, doch oh Schreck, da gab es keine Mischer und Pumpen mehr, und so fragte ich mich, wie das wohl funktionieren soll. Es hat ja immerhin 30.000€ gekostet. Im ersten Winter fingen die Probleme an, es wurde einfach nicht warm, wenn die Außentemperatur unter 0 ging. Der HB, tauschte zunächst Teile aus, doch irgendwie war er mit seinem Latein am Ende und so blieb mir nichts anderes übrig mich an einen anderen Paradigma HB zu wenden. Der stellte dann fest, dass statt der 15kW nur 10kW verbaut waren, meinte allerdings, dass auch mit 15kW das Haus (280m² 1972) nicht warm zu bekommen sei. Nach Einschalten meines RA hat der HB dann 2018 den Kessel auf 20kW umgebaut (natürlich hat er dadurch die Betriebserlaubnis verloren), doch auch das reicht noch nicht aus. Immerhin hat der Mitarbeiter vom HB bei dem hydraulischen Abgleich ohne die Fußbodenheizung schon über 30 kW ermittelt und damit ist ja auch die versprochene 50% Einsparung futsch. Zudem hat er statt 3-Wege Mischer mit Pumpen nur ein Umschaltventil Heizen/Brauchwasser. Da gibt es nur Heizen oder Brauchwasser, was natürlich für die Zeit dann auch die Wohnung auskühlen lässt und sich natürlich bei zu wenig Leistung ganz besonders bemerkbar macht. Als Pumpe benutzt er die im Kessel. (ist ja viel billiger - für ihn) Paradigma hat sich ausgeklinkt und schickt auch keinen Servicetechniker, weil die Anlage sich nicht mehr im Auslieferzustand befindet.(!) Blieb mir nur die Klage, die nun erst im April 2020 verhandelt wird. Also noch einen Winter mit Zuheizen durch Strom. Für mich gibt es nur: Raus mit dem Krempel. Was aber kommt dann?
Mitte 2016 habe ich Röhrenkollektoren als zusätzliche Wärmequelle für mein Haus anschaffen wollen. Der HB riet mir allerdings dazu den alten Kessel (15 Jahre Buderus 44kW) gegen ein 15kW Brennwertgerät auszutauschen. Ich war skeptisch, doch er versprach (auch schriftlich) 50% Einsparung. OK, im Juni war die neue Anlage eingebaut, doch oh Schreck, da gab es keine Mischer und Pumpen mehr, und so fragte ich mich, wie das wohl funktionieren soll. Es hat ja immerhin 30.000€ gekostet. Im ersten Winter fingen die Probleme an, es wurde einfach nicht warm, wenn die Außentemperatur unter 0 ging. Der HB, tauschte zunächst Teile aus, doch irgendwie war er mit seinem Latein am Ende und so blieb mir nichts anderes übrig mich an einen anderen Paradigma HB zu wenden. Der stellte dann fest, dass statt der 15kW nur 10kW verbaut waren, meinte allerdings, dass auch mit 15kW das Haus (280m² 1972) nicht warm zu bekommen sei. Nach Einschalten meines RA hat der HB dann 2018 den Kessel auf 20kW umgebaut (natürlich hat er dadurch die Betriebserlaubnis verloren), doch auch das reicht noch nicht aus. Immerhin hat der Mitarbeiter vom HB bei dem hydraulischen Abgleich ohne die Fußbodenheizung schon über 30 kW ermittelt und damit ist ja auch die versprochene 50% Einsparung futsch. Zudem hat er statt 3-Wege Mischer mit Pumpen nur ein Umschaltventil Heizen/Brauchwasser. Da gibt es nur Heizen oder Brauchwasser, was natürlich für die Zeit dann auch die Wohnung auskühlen lässt und sich natürlich bei zu wenig Leistung ganz besonders bemerkbar macht. Als Pumpe benutzt er die im Kessel. (ist ja viel billiger - für ihn) Paradigma hat sich ausgeklinkt und schickt auch keinen Servicetechniker, weil die Anlage sich nicht mehr im Auslieferzustand befindet.(!) Blieb mir nur die Klage, die nun erst im April 2020 verhandelt wird. Also noch einen Winter mit Zuheizen durch Strom. Für mich gibt es nur: Raus mit dem Krempel. Was aber kommt dann?


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energieprojekt
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Hallo Michael,
so etwas passiert halt wenn man sich im Vorfeld nicht vernünftig informiert.
Eigentlich solte am Anfang eine verläßliche Analyse und Berechnung des Bedarfs stehen.
dazu gehören dann auch im Vorfeld Leistungsgöße und folgen des hydraulischer Abgleichs.
Erst dann sollte man sich Gedanken über das richtige Produkt machen. Es gibt nicht pauschal die richtige Anlage sondern es ist immer eine Einzelfallbetrachtung.
Mit den "modernen" Heizsystemen werden die zu beachtenden Punkte immer umfangreicher und komplexer. Zun Beispiel Heizungswasser nach VDI 2035, hier kommen die Heizungsbauer sehr schnell an ihre Grenzen und machen dann einfach das was ein Hersteller des Heizsystems vorgaukelt.....
Paradigma verstehe ich hier völlig, die sind auch raus aus der Nummer, dein Ansprechpartner ist der Heizungsbauer (bzw durch deinen Anwalt seiner).
Nun was du hier machen sollst/ kannst ist nicht ganz einfach.
Am Ende des Tages wird ein gericht einen Gutachter beauftragen der sagt was alles schlecht gelaufen und fachlich nicht richtig ist. Ob der Heizungsbauer das dann umsetzen kann/will weiß niemand.
Mein Tipp, siehe oben !
Bein nächten mal eben richtig machen.....
Gruß udo von www.energieprojekt.biz
so etwas passiert halt wenn man sich im Vorfeld nicht vernünftig informiert.
Eigentlich solte am Anfang eine verläßliche Analyse und Berechnung des Bedarfs stehen.
dazu gehören dann auch im Vorfeld Leistungsgöße und folgen des hydraulischer Abgleichs.
Erst dann sollte man sich Gedanken über das richtige Produkt machen. Es gibt nicht pauschal die richtige Anlage sondern es ist immer eine Einzelfallbetrachtung.
Mit den "modernen" Heizsystemen werden die zu beachtenden Punkte immer umfangreicher und komplexer. Zun Beispiel Heizungswasser nach VDI 2035, hier kommen die Heizungsbauer sehr schnell an ihre Grenzen und machen dann einfach das was ein Hersteller des Heizsystems vorgaukelt.....
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Wir haben die Welt von unseren Kindern geliehen und nicht von unseren Eltern geerbt. So sollten wir auch damit umgehen !

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rosebud
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40 kW bei 280 m2 Wohnfläche, das ist schon mal 'ne Nummer: Wie werden die 40 kW im Haus verteilt? Per Radiatoren?
Entweder haben die gigantische Ausmaße oder aber sehr hohe VorlaufT°, die einen Brennwertbetrieb von vorneherein
ausschließen. Gibt es auch andere Arten der Wärmeverteilung in ausgewählten Bereichen? Interessant ist der
Brennstoffverbrauch, der nach den Angaben in der Einleitung utopisch sein muß. Bitte ein paar Zahlen!

Der ärgste Gegner der erneuerbaren Energien ist die Dreisatzrechnung

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GESBB
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Dann muß der HB das auch leisten.Michael99 hat geschrieben:...Der HB riet mir allerdings dazu den alten Kessel (15 Jahre Buderus 44kW) gegen ein 15kW Brennwertgerät auszutauschen. Ich war skeptisch, doch er versprach (auch schriftlich) 50% Einsparung.

Das war nicht besonders klug. Der erste HB hat ein mängelfreies Werk abzuliefern. Ggf den Kessel tauschen.Michael99 hat geschrieben:...Der HB, tauschte zunächst Teile aus, doch irgendwie war er mit seinem Latein am Ende und so blieb mir nichts anderes übrig mich an einen anderen Paradigma HB zu wenden.
Meinungen, Konjunktive, Vermutungen ersetzen keine Heizlastberechnung, wie man hier sehr schön sieht.Michael99 hat geschrieben:.. Der stellte dann fest, dass statt der 15kW nur 10kW verbaut waren, meinte allerdings, dass auch mit 15kW das Haus (280m² 1972) nicht warm zu bekommen sei.

Solchen Experimenten sollte man nicht zustimmen.Michael99 hat geschrieben:.. Nach Einschalten meines RA hat der HB dann 2018 den Kessel auf 20kW umgebaut (natürlich hat er dadurch die Betriebserlaubnis verloren),...
Wie hat der das denn gemacht?Michael99 hat geschrieben:..Immerhin hat der Mitarbeiter vom HB bei dem hydraulischen Abgleich ohne die Fußbodenheizung schon über 30 kW ermittelt ....

Das ist heute üblich bzw. Standard, womit eigentlich alle zurecht kommen.Michael99 hat geschrieben:Da gibt es nur Heizen oder Brauchwasser, ..... Als Pumpe benutzt er die im Kessel.
Erstmal eine Heizlastberechnung machen lassen. Dann ggf. den Kessel tauschen.Michael99 hat geschrieben:Für mich gibt es nur: Raus mit dem Krempel. Was aber kommt dann?
Um wirtschaftlich und CO2-arm zu sein, müssen Anlagen für Heizung und WW-Bereitung fachgerecht dimensioniert werden!
Ohne fachgerechte Anlagendimensionierung sind Energieausweise nicht rechtskonform.
Evtl. nachträglich eingefügte Werbung stammt nicht von mir!


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Michael99
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Hallo GESBB,
............Meinungen, Konjunktive, Vermutungen ersetzen keine Heizlastberechnung, wie man hier sehr schön sieht.
Das sollte ein erfahrener HB doch selbst machen. Ich bin Endverbraucher und erst nach diesem Vorgang mit der Sache vertraut. Wenn der HB meint, dass die Anzahl der Heizkörper für seine Berechnung reicht, dann trägt er das Risiko.
...Solchen Experimenten sollte man nicht zustimmen.
nun, zunächsat hat mein RA gefordert den Vertrag zu erfüllen, nämlich ein Modula 15 einzubauen. Wenn der HB dann einen 10 umbaut, hat er seinen Vertrag nicht erfüllt.
.....Wie hat der das denn gemacht?
er hat einfach die Heizkörper und deren Heizleistung zusammengezählt. Das hätte natürlich sein Chef auch schon vorher machen können.
.....Das ist heute üblich bzw. Standard, womit eigentlich alle zurecht kommen.
wenn das heute so üblich ist, sollte man einem Kunden das vorher sagen. Bisher waren da Regelkreise.
.....Erstmal eine Heizlastberechnung machen lassen. Dann ggf. den Kessel tauschen.
Auch hier ist ja die rechtliche Situation zu beachten, denn die ganze Heizung einschließlich Solar ist ein Gewerk ohne Einzelpreise. Da kann man nicht einzelne Teile herausnehmen. Alles muss raus, wenn der Vertrag nicht erfüllt wurde.
............Meinungen, Konjunktive, Vermutungen ersetzen keine Heizlastberechnung, wie man hier sehr schön sieht.
Das sollte ein erfahrener HB doch selbst machen. Ich bin Endverbraucher und erst nach diesem Vorgang mit der Sache vertraut. Wenn der HB meint, dass die Anzahl der Heizkörper für seine Berechnung reicht, dann trägt er das Risiko.
...Solchen Experimenten sollte man nicht zustimmen.
nun, zunächsat hat mein RA gefordert den Vertrag zu erfüllen, nämlich ein Modula 15 einzubauen. Wenn der HB dann einen 10 umbaut, hat er seinen Vertrag nicht erfüllt.
.....Wie hat der das denn gemacht?
er hat einfach die Heizkörper und deren Heizleistung zusammengezählt. Das hätte natürlich sein Chef auch schon vorher machen können.
.....Das ist heute üblich bzw. Standard, womit eigentlich alle zurecht kommen.
wenn das heute so üblich ist, sollte man einem Kunden das vorher sagen. Bisher waren da Regelkreise.
.....Erstmal eine Heizlastberechnung machen lassen. Dann ggf. den Kessel tauschen.
Auch hier ist ja die rechtliche Situation zu beachten, denn die ganze Heizung einschließlich Solar ist ein Gewerk ohne Einzelpreise. Da kann man nicht einzelne Teile herausnehmen. Alles muss raus, wenn der Vertrag nicht erfüllt wurde.


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Michael99
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energieprojekt hat geschrieben:Hallo Michael,
so etwas passiert halt wenn man sich im Vorfeld nicht vernünftig informiert.
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dazu gehören dann auch im Vorfeld Leistungsgöße und folgen des hydraulischer Abgleichs.
Nun was du hier machen sollst/ kannst ist nicht ganz einfach.
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Schön gesagt. Aber wozu brauche ich dann einen HB der Brutto für netto verkauft? Das ist doch seine Aufgabe. Ich habe ihm doch nicht gesagt was er nehmen soll. Wenn er sich da eine Berechnung spart, ist das ganz klar sein Problem. Ich weiß heute: 100Watt per m² bei einem Haus aus 72. Da sind wir schon bei 28kW. Mit der Hälfte auszukommen, 50% Einsparungen zu garantieren und ob Brennwert mit Radiator überhaupt geht, ist absolut nicht mein Thema.


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Nochmal, Herr Michael: Welcher Brennstoff und wieviel davon wurde in der Vergangenheit pro Jahr verbraucht?

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Das hilft Dir ganz offensichtlich wenig!Michael99 hat geschrieben:Ich bin Endverbraucher und erst nach diesem Vorgang mit der Sache vertraut. Wenn der HB meint, dass die Anzahl der Heizkörper für seine Berechnung reicht, dann trägt er das Risiko.
Ohne jegliche Heizlastberechnung? Der RA hat wie meist, fachlich keine Ahnung!Michael99 hat geschrieben:nun, zunächsat hat mein RA gefordert den Vertrag zu erfüllen, nämlich ein Modula 15 einzubauen.
Zumindest ist damit Herstellergarantie flöten und Du betreibst ein Gerät ohne Betriebserlaubnis, was eigentlich unzulässig ist. Der Schornsteinfeger müßte die Anlage eigentlich stilllegen.Michael99 hat geschrieben: Wenn der HB dann einen 10 umbaut, hat er seinen Vertrag nicht erfüllt.
Das ist fachlich größter Unsinn, da niemand weiß, ob die Leistungen der Heizkörper zu den jeweiligen Raumheizlasten passen.Michael99 hat geschrieben:er hat einfach die Heizkörper und deren Heizleistung zusammengezählt.

Vermutlich.Michael99 hat geschrieben:Da kann man nicht einzelne Teile herausnehmen. Alles muss raus, wenn der Vertrag nicht erfüllt wurde.



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Michael99 hat geschrieben:energieprojekt hat geschrieben:Hallo Michael,
so etwas passiert halt wenn man sich im Vorfeld nicht vernünftig informiert.
Eigentlich solte am Anfang eine verläßliche Analyse und Berechnung des Bedarfs stehen.
dazu gehören dann auch im Vorfeld Leistungsgöße und folgen des hydraulischer Abgleichs.
Nun was du hier machen sollst/ kannst ist nicht ganz einfach.
Am Ende des Tages wird ein gericht einen Gutachter beauftragen der sagt was alles schlecht gelaufen und fachlich nicht richtig ist. Ob der Heizungsbauer das dann umsetzen kann/will weiß niemand.
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Schön gesagt. Aber wozu brauche ich dann einen HB der Brutto für netto verkauft? Das ist doch seine Aufgabe. Ich habe ihm doch nicht gesagt was er nehmen soll. Wenn er sich da eine Berechnung spart, ist das ganz klar sein Problem. Ich weiß heute: 100Watt per m² bei einem Haus aus 72. Da sind wir schon bei 28kW. Mit der Hälfte auszukommen, 50% Einsparungen zu garantieren und ob Brennwert mit Radiator überhaupt geht, ist absolut nicht mein Thema.
Hallo Michael,
ganz einfach wenn ich heute eine große Investition für eine komplexe Technik tätige, kann ich auch die 500-1500 € für eine fachlich fundierte Planung (im Idealfalle mit Leistungsverzeichnis) ausgeben.
Damit kann ich dann die Preise bei verschiedenen Heizungsbauern anfragen. Seltsamerweise sind diese dann auch niedriger da der Heizungsbauer "nur noch" Preise einsetzen muss und nicht planen, projektieren muss.
Diese Vorleistungen bekommt er nämlich nicht bezahlt und wenn die Chance bei 10% liegt einen Auftrag zu bekommen werden diese Kosten eben einfach mit einkalkuliert.
Wenn man sich heute ein Smartphone kauft informiert man sich vorher Tage, Wochen und Monate, geht nicht zum Händler und sagt ich möchte ein Smartphone du wirst schon wissen welches das richtige ist.....
Bei der Heizung macht man das ????
Gruß Udo von http://www.energieprojekt.biz

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Korrekt!energieprojekt hat geschrieben:Hallo Michael,
so etwas passiert halt wenn man sich im Vorfeld nicht vernünftig informiert.
Korrekt!energieprojekt hat geschrieben:Eigentlich solte am Anfang eine verläßliche Analyse und Berechnung des Bedarfs stehen.
Völlig korrekt, denn diese paar € spielen innerhalb der Gesamtkosten wohl kaum eine Rolle!energieprojekt hat geschrieben:ganz einfach wenn ich heute eine große Investition für eine komplexe Technik tätige, kann ich auch die 500-1500 € für eine fachlich fundierte Planung (im Idealfalle mit Leistungsverzeichnis) ausgeben.

Mit oder ohne notwendige Anlagendimensionierung?energieprojekt hat geschrieben:Damit kann ich dann die Preise bei verschiedenen Heizungsbauern anfragen.
Heizungsbauer sind heutzutage eher Verkäufer und weniger Anlagendiensionierer, sofern sie das überhaupt noch können!
Korrekt! Moderne Heizungsanlagen sind längst kein offenes Lagerfeuer mehr, sondern höchst sensibel und empfindlich, sofern man die Möglichkeiten der jeweiligen Anbieter tatsächlich nutzen will.energieprojekt hat geschrieben:Bei der Heizung macht man das ????
Bedeutet als Notwendigkeit eine fachgerechte Anlagendimensionierung nebst Installation. Wer das bei Auftragsvergabe versäumt, muß sich über nachträgliche Probleme, überhöhte Verbrauchskosten sicherlich nicht wundern.



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