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Eckhard470
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Ich habe ein schlüsselfertiges Massivhaus errichten lassen (108 m², KfW 55). Die Beheizung erfolgt mit einer
Erdwärmepumpe. Im LV des Bauwerkvertrages stand: „Sole-Wasserwärmepumpe mit Fußbodenheizung, System Vaillant
geoTHERM plus VWS xxx/2 gemäß Wärmebedarfsberechnung." Eingebaut wurde das System Vaillant geoTHERM plus VWS
82/3 mit 7,8 kW Heizleistung. Die Wärmepumpe arbeitet soweit ohne Probleme. Der Energieverbrauch liegt mit ca. 1.820
kWh/a etwa 13 % über dem im Wärmeschutznachweis berechneten Verbrauchswert.
Aufgefallen ist mir die hohe Taktung der Wärmepumpe. Nach 3 Betriebsjahren zeigt die Wärmepumpe 13.400 Starts und 2.900 Betriebsstunden des Kompressors an. In den Wintermonaten sind es ca. 16 Starts/Tag bei einer durchschnittlichen Kompressorlaufzeit von 15 Minuten. Auf Anforderung hat mir der Bauträger die Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 vorgelegt. Danach beträgt die berechnete Heizlast mit WW und Sperrzeiten 5,4 kW.
Der Bauträger räumt auch ein, dass die Wärmepumpe überdimensioniert ist. Er argumentiert jedoch, dass mir aufgrund des vereinbarten Festpreises kein Nachteil durch die zu große Wärmepumpe entstanden ist. Ein Energiemehrverbrauch sei nicht gegeben bzw. nicht nachweisbar.
Die von mir dazu befragten Energieberater und auch Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sahen sich alle nicht in der Lage, eine konkrete Aussage zu treffen, ob bzw. in welcher Größenordnung ein Mehrverbrauch besteht.
Dazu meine Frage an die Experten: Kann man den Mehrverbrauch durch die zu groß dimensionierte Wärmepumpe objektiv berechnen? Davon hängt es ja ab, ob man als Bauherr noch einen Baumangel geltend machen kann.
Aufgefallen ist mir die hohe Taktung der Wärmepumpe. Nach 3 Betriebsjahren zeigt die Wärmepumpe 13.400 Starts und 2.900 Betriebsstunden des Kompressors an. In den Wintermonaten sind es ca. 16 Starts/Tag bei einer durchschnittlichen Kompressorlaufzeit von 15 Minuten. Auf Anforderung hat mir der Bauträger die Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 vorgelegt. Danach beträgt die berechnete Heizlast mit WW und Sperrzeiten 5,4 kW.
Der Bauträger räumt auch ein, dass die Wärmepumpe überdimensioniert ist. Er argumentiert jedoch, dass mir aufgrund des vereinbarten Festpreises kein Nachteil durch die zu große Wärmepumpe entstanden ist. Ein Energiemehrverbrauch sei nicht gegeben bzw. nicht nachweisbar.
Die von mir dazu befragten Energieberater und auch Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sahen sich alle nicht in der Lage, eine konkrete Aussage zu treffen, ob bzw. in welcher Größenordnung ein Mehrverbrauch besteht.
Dazu meine Frage an die Experten: Kann man den Mehrverbrauch durch die zu groß dimensionierte Wärmepumpe objektiv berechnen? Davon hängt es ja ab, ob man als Bauherr noch einen Baumangel geltend machen kann.


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energieprojekt
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Grüße dich Eckhard und willkommen bei energieportal24.de
Berechnen kann man fast alles, das Problem wird sein hier den passenden Gutachter zu finden und was du an verlässlichen Zahlen hast. Der Wärmeschutznachweis wird hier nicht ausreichen. Selbst wenn du dies alles hast wird es Jahre dauern bis du ggf zu deinem Geld kommst. Wandlung wird wirtschaftlich kaum darstellbar sein.
Gruß Udo von www.energieprojekt.biz
Berechnen kann man fast alles, das Problem wird sein hier den passenden Gutachter zu finden und was du an verlässlichen Zahlen hast. Der Wärmeschutznachweis wird hier nicht ausreichen. Selbst wenn du dies alles hast wird es Jahre dauern bis du ggf zu deinem Geld kommst. Wandlung wird wirtschaftlich kaum darstellbar sein.
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GESBB
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Hallo,
Was ist eine Wärmebedarfsberechnung? Hier geht es doch um die Normheizlast, also eine Leistung (kW) und nicht um Energie (kWh)!
Es ist unzulässig, Heizungsanlagen nach Ergebnissen von EnEV Berechnungen auszulegen!
Ebenso, danach Aussagen zum tatsächlichen Verbrauch zu tätigen!
http://www.gesbb-energieberatung.de/images/gesbb/gebaeude/energetische-gebaeude-optimier ung.png
Hierdurch dürften der Verdichter und Expansionsventil, als wesentlich dynamisch beanspruchte Bauteile (Lastwechsel), vermutlich nicht sehr lange überleben! Nahe der Heizgrenze dürfte das deutlich heftiger werden. Deutlich mehr als 50% der Heizarbeit werden im überwiegenden Teillastbereich erledigt.
Warum wurde dann diese SWP mit der überhöhten Leistung eingebaut?
Das ist fachlich nicht korrekt!
Ja! Auch Messen!
Formular ausfüllende EB werden das allerdings nicht können. Ein SV sollte hierzu jedoch in der Lage sein.
Eckhard470 hat geschrieben:Ich habe ein schlüsselfertiges Massivhaus errichten lassen (108 m², KfW 55). Die Beheizung erfolgt mit einer Erdwärmepumpe. Im LV des Bauwerkvertrages stand: „Sole-Wasserwärmepumpe mit Fußbodenheizung, System Vaillant geoTHERM plus VWS xxx/2 gemäß Wärmebedarfsberechnung."
Was ist eine Wärmebedarfsberechnung? Hier geht es doch um die Normheizlast, also eine Leistung (kW) und nicht um Energie (kWh)!
Eckhard470 hat geschrieben:Der Energieverbrauch liegt mit ca. 1.820 kWh/a etwa 13 % über dem im Wärmeschutznachweis berechneten Verbrauchswert.
Es ist unzulässig, Heizungsanlagen nach Ergebnissen von EnEV Berechnungen auszulegen!
Ebenso, danach Aussagen zum tatsächlichen Verbrauch zu tätigen!
http://www.gesbb-energieberatung.de/images/gesbb/gebaeude/energetische-gebaeude-optimier ung.png
Eckhard470 hat geschrieben:In den Wintermonaten sind es ca. 16 Starts/Tag bei einer durchschnittlichen Kompressorlaufzeit von 15 Minuten.
Hierdurch dürften der Verdichter und Expansionsventil, als wesentlich dynamisch beanspruchte Bauteile (Lastwechsel), vermutlich nicht sehr lange überleben! Nahe der Heizgrenze dürfte das deutlich heftiger werden. Deutlich mehr als 50% der Heizarbeit werden im überwiegenden Teillastbereich erledigt.
Pauschale Leistungszuschläge sind meist sinnfrei.Eckhard470 hat geschrieben:Auf Anforderung hat mir der Bauträger die Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 vorgelegt. Danach beträgt die berechnete Heizlast mit WW und Sperrzeiten 5,4 kW.
Warum wurde dann diese SWP mit der überhöhten Leistung eingebaut?
Eckhard470 hat geschrieben:Ein Energiemehrverbrauch sei nicht gegeben bzw. nicht nachweisbar.
Das ist fachlich nicht korrekt!
Eckhard470 hat geschrieben:Die von mir dazu befragten Energieberater und auch Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sahen sich alle nicht in der Lage, eine konkrete Aussage zu treffen, ob bzw. in welcher Größenordnung ein Mehrverbrauch besteht. Kann man den Mehrverbrauch durch die zu groß dimensionierte Wärmepumpe objektiv berechnen?
Ja! Auch Messen!
Formular ausfüllende EB werden das allerdings nicht können. Ein SV sollte hierzu jedoch in der Lage sein.


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EEWELT
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Eine richtige Steuerung müsste die Zukunftswerte der Außentemperatur als Grundlage haben, weil die Fußbodenheizung
träge ist. Ich habe mir eine gute Zeitschaltuhr mit 20 Modi einbauen lassen - und gut war's.


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Eckhard470
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Danke für die bisherigen Antworten zu meiner Anfrage. Hier noch paar Ergänzungen dazu:
So steht es im Bauwerkvertrag des nach eigener Darstellung größten Massivhausanbieters in Deutschland. Gemeint ist damit offenbar die Heizlastberechnung nach DIN EN 12831. Den Vertrag und das LV habe ich von der Verbraucherzentrale Sachsen und dem TÜV fachlich prüfen lassen. Die Formulierung wurde von den Experten nicht beanstandet. Keiner hat mich darauf hingewiesen, dass man als Bauherr eines schlüsselfertigen Hauses die Heizlastberechnung und die Dimensionierung der Wärmepumpe nachprüfen sollte.
Der Hausanbieter hat die Gewerke Sanitär und Heizung an einen ortsansässigen Handwerksmeister übertragen. Der Handwerksmeister begründet den Einbau der größeren Wärmepumpe damit, sichergehen zu wollen, dass auch an sehr kalten Tagen keine Zuschaltung des Elektro-Heizstabes notwendig ist.
Wie kann man das messen? Alle bisher von mir kontaktierten Sachverständigen und auch der Wärmepumpenhersteller VAILLANT wollten sich zu den konkreten Auswirkungen einer zu groß dimensionierten Wärmepumpe nicht äußern. Wenn jemand einen Sachvertändigen weiß, der sich dazu in der Lage sieht, wäre ich für einen entsprechenden Hinweis dankbar.
GESBB hat geschrieben:Was ist eine Wärmebedarfsberechnung? Hier geht es doch um die Normheizlast, also eine Leistung (kW) und nicht um Energie (kWh)!
So steht es im Bauwerkvertrag des nach eigener Darstellung größten Massivhausanbieters in Deutschland. Gemeint ist damit offenbar die Heizlastberechnung nach DIN EN 12831. Den Vertrag und das LV habe ich von der Verbraucherzentrale Sachsen und dem TÜV fachlich prüfen lassen. Die Formulierung wurde von den Experten nicht beanstandet. Keiner hat mich darauf hingewiesen, dass man als Bauherr eines schlüsselfertigen Hauses die Heizlastberechnung und die Dimensionierung der Wärmepumpe nachprüfen sollte.
GESBB hat geschrieben:Warum wurde dann diese SWP mit der überhöhten Leistung eingebaut?
Der Hausanbieter hat die Gewerke Sanitär und Heizung an einen ortsansässigen Handwerksmeister übertragen. Der Handwerksmeister begründet den Einbau der größeren Wärmepumpe damit, sichergehen zu wollen, dass auch an sehr kalten Tagen keine Zuschaltung des Elektro-Heizstabes notwendig ist.
GESBB hat geschrieben:Ja! Auch Messen!
Formular ausfüllende EB werden das allerdings nicht können. Ein SV sollte hierzu jedoch in der Lage sein.
Wie kann man das messen? Alle bisher von mir kontaktierten Sachverständigen und auch der Wärmepumpenhersteller VAILLANT wollten sich zu den konkreten Auswirkungen einer zu groß dimensionierten Wärmepumpe nicht äußern. Wenn jemand einen Sachvertändigen weiß, der sich dazu in der Lage sieht, wäre ich für einen entsprechenden Hinweis dankbar.


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GESBB
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Eckhard470 hat geschrieben:So steht es im Bauwerkvertrag des nach eigener Darstellung größten Massivhausanbieters in Deutschland.
Was nicht automatisch bedeutet, dass dies korrekt ist!
http://www.energieportal24.de/forum/ptopic,51068.html?#p51068
Eckhard470 hat geschrieben:Gemeint ist damit offenbar die Heizlastberechnung nach DIN EN 12831.
Meinungen, Vermutungen, Annahmen sind weder rechtlich, noch technisch, physikalisch belastbar.
Eckhard470 hat geschrieben:Den Vertrag und das LV habe ich von der Verbraucherzentrale Sachsen und dem TÜV fachlich prüfen lassen. Die Formulierung wurde von den Experten nicht beanstandet.
Vermutlich die falschen „Experten“ konsultiert.
Eckhard470 hat geschrieben:Keiner hat mich darauf hingewiesen, dass man als Bauherr eines schlüsselfertigen Hauses die Heizlastberechnung und die Dimensionierung der Wärmepumpe nachprüfen sollte.
Dazu besteht keinerlei Zwang bzw. Hinweispflicht.
Sinnvoll ist es jedoch schon, wenn man spätere Probleme und z.B. überhöhte Verbrauchskosten vermeiden möchte.
Wie ist denn hier die Anlagenaufwandszahl bzw. JAZ?
Eckhard470 hat geschrieben:Der Handwerksmeister begründet den Einbau der größeren Wärmepumpe damit, sichergehen zu wollen, dass auch an sehr kalten Tagen keine Zuschaltung des Elektro-Heizstabes notwendig ist.
Bei SWP Anlagen ist das grundsätzlich nicht nötig, sofern die Anlage fachgerecht dimensioniert wurde.
Viel hilft viel, ist hier meist ein Griff ins wirtschaftliche Klo der ahnungslosen Bauherren. Füllt aber die Taschen der Heizungsbauer, GU/GÜ sowie Hersteller bestens.
Eckhard470 hat geschrieben:Alle bisher von mir kontaktierten Sachverständigen und auch der Wärmepumpenhersteller VAILLANT wollten sich zu den konkreten Auswirkungen einer zu groß dimensionierten Wärmepumpe nicht äußern.
Dass die SV das nicht machen wollen, verstehe ich nicht. Vielleicht können die das nicht oder haben keine freien Kapazitäten.
Ein Hersteller wird nie seinen Vertriebspartnern in den Rücken fallen, denn dann würden die ja weniger verkaufen

Eckhard470 hat geschrieben:Wenn jemand einen Sachvertändigen weiß, der sich dazu in der Lage sieht, wäre ich für einen entsprechenden Hinweis dankbar.
Mal eine PN schicken oder das Kontaktformular meiner Web-Seite nutzen.
Um wirtschaftlich zu sein, müssen Anlagen für Heizung und WW-Bereitung fachgerecht dimensioniert werden!
Nachträglich eingefügte Werbung stammt nicht von mir!



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WP- Profi Kälteheinz
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Verdichter überdimmensioniert heißt, Anlage taktet
heißt die Sole wird plitzartig abgekühlt, das Erdreich hat keine Zeit seine Wärme an die Sole abzugeben
das heißt
der Verdichter fährt sehr schnell in der Verdampfung runter, natürlich der Soletemp folgend
das heißt
der COP wird schlechter
das heißt
der Verdichter nimmt mehr Strom auf der Erdwärmeanteil wird kleiner
das heißt
die überdimensionierte Verdichterwicklung wirkt dann zu einem teil wie ein imaginärer Heizstab
usw
usw
usw
ideal ist
der Verdichter läuft 18 std pro tag inkl WW-Bereitung und bei -15°C Aussen
dann
langsame Abkühlung der sole
dann
ausreichend Zeit für das eRDREICh die Sole wieder zu erwärmen
usw
usw
usw
Einfach mal ddie WP größer zu liefern, um keinen Ärger bei fehlender Leistung im Winter zu haben, das sind typische Anfängerfehler.
Wir vom Technik Profi Team vom Kälteheinz empfehhlen den Kätekompressor gegen einen mit einer halben Kälteleistung zu tauschen.
Wir sind darauf spezialisiert und garantieren auch.
heißt die Sole wird plitzartig abgekühlt, das Erdreich hat keine Zeit seine Wärme an die Sole abzugeben
das heißt
der Verdichter fährt sehr schnell in der Verdampfung runter, natürlich der Soletemp folgend
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der Verdichter läuft 18 std pro tag inkl WW-Bereitung und bei -15°C Aussen
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Einfach mal ddie WP größer zu liefern, um keinen Ärger bei fehlender Leistung im Winter zu haben, das sind typische Anfängerfehler.
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- Anfängerfehler und der Kunde zahlt und zahlt
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derbauer
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- Land: Deutschland
Hallo zusammen,
kennt sich einer mit der vorhandenen Norm aus und weiß, ob das die aktuell gültige Variante ist? https://www.baunormenlexikon.de/norm/di ... 54b61f1cdc
Bzw. bräuchte ich mal ein paar Infos. Gern per PN.
VG
Stefan
kennt sich einer mit der vorhandenen Norm aus und weiß, ob das die aktuell gültige Variante ist? https://www.baunormenlexikon.de/norm/di ... 54b61f1cdc
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rosebud
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Es ist völlig klar, daß der Solekreis ausreichend dimensioniert sein muß, um den Bedarf der WP zu decken.
Nötigenfalls ist eine zweite Bohrung nötig.
Wärmepumpen sind zum Takten verurteilt, wenn es an Speicherkapazitäten fehlt in Form eines ausreichend großen Pufferspeichers mit mindestens 900 l Wasservolumen pro kW Wärmeleistung der Pumpe. Dadurch ist garantiert, daß die WP pro Start mindestens eine Stunde läuft.
Das Land ist voll mit Wärmepumpen, die zu klein dimensioniert sind und demzufolge im Winter großenteils mit dem elektrischen Heizstab geheizt werden muß.
Wärmepumpen sind zum Takten verurteilt, wenn es an Speicherkapazitäten fehlt in Form eines ausreichend großen Pufferspeichers mit mindestens 900 l Wasservolumen pro kW Wärmeleistung der Pumpe. Dadurch ist garantiert, daß die WP pro Start mindestens eine Stunde läuft.
Das Land ist voll mit Wärmepumpen, die zu klein dimensioniert sind und demzufolge im Winter großenteils mit dem elektrischen Heizstab geheizt werden muß.

Der ärgste Gegner der erneuerbaren Energien ist die Dreisatzrechnung

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energieprojekt
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@ rosebud,
900 l Puffervolumen je KW Heizleistung einer Wärmepumpe halte ich für "etwas" drüber.....
Das bedeutet das du in einem modernen EFH mit ca 4-5 KW Heizlast einen 4 m³ Speicher planst, in einem Altbau oder größerem Haus schnell mal 9-12 m³ ?
Diese Speicher werden dann einen Großteil des Gebäudes auffressen und in der heutigen Zeit ohne Keller einiges an Wohnraum weg nehmen. Dazu kommt das solche Speicher nicht "von der Stange" sind, sie sich in den wenigsten Häusern am Stück einbringen lassen und dann vor Ort eingepasst und geschweißt werden müssen- Du bist dann für einen 4 m³ Speicher schnell mal in Regionen von 15-20.000 €.
Ein 4 m³ Speicher ist dann in der Lage 400 KWh Energie aufzunehmen, das bedeutet bei deiner Rechnung 100 Std Laufzeit der Pumpe nur für den Speicher (wobei du damit nicht das Potenzial des Speichers ausreizen könntest, Stichwort Temperaturniveau).
Wenn es schlecht läuft, und der Speicher nicht excellent gedämmt ist, könnten die Speicherverluste ähnlich hoch sein wie die Leistung der Pumpe.
Gruß Udo von www.energieprojekt.biz
900 l Puffervolumen je KW Heizleistung einer Wärmepumpe halte ich für "etwas" drüber.....
Das bedeutet das du in einem modernen EFH mit ca 4-5 KW Heizlast einen 4 m³ Speicher planst, in einem Altbau oder größerem Haus schnell mal 9-12 m³ ?
Diese Speicher werden dann einen Großteil des Gebäudes auffressen und in der heutigen Zeit ohne Keller einiges an Wohnraum weg nehmen. Dazu kommt das solche Speicher nicht "von der Stange" sind, sie sich in den wenigsten Häusern am Stück einbringen lassen und dann vor Ort eingepasst und geschweißt werden müssen- Du bist dann für einen 4 m³ Speicher schnell mal in Regionen von 15-20.000 €.
Ein 4 m³ Speicher ist dann in der Lage 400 KWh Energie aufzunehmen, das bedeutet bei deiner Rechnung 100 Std Laufzeit der Pumpe nur für den Speicher (wobei du damit nicht das Potenzial des Speichers ausreizen könntest, Stichwort Temperaturniveau).
Wenn es schlecht läuft, und der Speicher nicht excellent gedämmt ist, könnten die Speicherverluste ähnlich hoch sein wie die Leistung der Pumpe.
Gruß Udo von www.energieprojekt.biz

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