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Peter14929
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Kennst sich jemand mit der Entschädigung bei Leitungsrechten (WKA) aus? Es handelt sich um Ackerland in Brandenburg.
Die UKA bietet 5 Euro Entschädigung pro lfd. Meter – ist das angemessen (Kabeltrasse + Schutzstreifen = 5 m Breite)?
Einerseits liest man von einer rechtlich vorgesehenen einmaligen Verkehrswertentschädigung i.H.v. 20 bis 30 % des
Verkehrswertes. Dann wieder von 5 bis 15 €/m2 Schutzstreifen. Das ist ein riesen Unterschied!
Woher weiß ich, ob es sich um "enteignungsfähige Leitungsrechte" handelt?
MfG Peter
Woher weiß ich, ob es sich um "enteignungsfähige Leitungsrechte" handelt?
MfG Peter


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energieprojekt
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Hallo Peter, am Ende wird es dein Verhandlungsgeschick sein.....
Ich weiß das hier die Strommultimafia mit Unterstützung der Politik die große Kelle nehmen und auch vor Enteignung nicht zurück schrecken..... Eben alles zum Wohle der Energiewende (und der Politiker, Lobby, Stromanbieter)....
Gruß Udo
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Wir haben die Welt von unseren Kindern geliehen und nicht von unseren Eltern geerbt. So sollten wir auch damit umgehen !

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