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energieprojekt
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Ich hoffe du bist gesundheitlich wieder auf die Beine gestellt worden und dir ist es im KH nicht so ergangen wie
mir.......
Aber zu deinen Fragen und Bildern.......
Ja genau so stelle ich mir eine fachgerechte Montage nicht vor. Wer das da im Keller verwurschtelt hat sollte seinen Gesellenbrief zurückgeben oder vielleicht erstmal einen machen.....
Klasse die Lampe über die Rohrleitungen zu befestigen, fliegende Elektrik alles super. Zumindest habe die nun Strangregulierventile eingebaut so das man diese hydraulisch abgleichen könnte (wenn man es dann kann).
Damit zu deiner ersten Frage, der hydraulische Abgleich bedeutet das an jedem Heizkörper eine berechnete Wassermenge ankommt so das einfach ausgedrückt alle Heizkörper gleich und gleichzeitig warm werden. Früher war es eben so die Heizkörper welche nah am Kessel / Pumpe waren wurden schnell warm die weit entfernten eben später oder gar nicht......
Du hast am Heizkörper ein Thermostatventilunterteil mit einem Handregulierventil von Heimeier. Dies wird häufig dann gemacht wenn man diesen Raum als Referenz für die Wohnung hat und hier ein Raumthermostat verbaut ist. Grundsätzlich ist Einzelraumregelung Pflicht
Gruß Udo von www.energieprojekt.biz
Aber zu deinen Fragen und Bildern.......
Ja genau so stelle ich mir eine fachgerechte Montage nicht vor. Wer das da im Keller verwurschtelt hat sollte seinen Gesellenbrief zurückgeben oder vielleicht erstmal einen machen.....
Klasse die Lampe über die Rohrleitungen zu befestigen, fliegende Elektrik alles super. Zumindest habe die nun Strangregulierventile eingebaut so das man diese hydraulisch abgleichen könnte (wenn man es dann kann).
Damit zu deiner ersten Frage, der hydraulische Abgleich bedeutet das an jedem Heizkörper eine berechnete Wassermenge ankommt so das einfach ausgedrückt alle Heizkörper gleich und gleichzeitig warm werden. Früher war es eben so die Heizkörper welche nah am Kessel / Pumpe waren wurden schnell warm die weit entfernten eben später oder gar nicht......
Du hast am Heizkörper ein Thermostatventilunterteil mit einem Handregulierventil von Heimeier. Dies wird häufig dann gemacht wenn man diesen Raum als Referenz für die Wohnung hat und hier ein Raumthermostat verbaut ist. Grundsätzlich ist Einzelraumregelung Pflicht
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SFK
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Die Firma ist nur für Trockenbau eingetragen, aber die Handwerkskammer fühlt sich nicht zuständig, da die keine
Außendienstmitarbeiter haben, und die Sanitärinnung verweißt auf Gutachter, die auf deren Homepage zu finden sind.
...Referenz für die Wohnung hat und hier ein Raumthermostat verbaut ist
Es gibt an zwei HK solche Knöpfe, jedoch keine Thermostate, ich muss selbst auf und zu drehen, je nachdem wie warm oder kalt ich es haben will. Da wird nichts automatisch geregelt.Und das in zwei Zimmern.
Diese wurden mir angebracht, weil es wegen dem geringen Abstand zwischen HK und Fensterbrett zu einem Wärmestau kam.
Ich hatte dazu angeregt, Thermostate mit Fernfühler anzubringen.
Das wollten die wiederum nicht.
Die Firma, und ein hydraulisch abgleich, das wird doch nichts.
Die werden den ganzen Winter brauchen und ständig irgend wo dran drehen, bis die merken, das die keine Ahnung haben, und nächstes Jahr dann ein Fachmann alles wieder gerade biegen kann.Erst nach einem Jahr und sehr vielen Heizungsausfällen im Haus haben die einen richtigen Fachmann geholt, der die darauf hinwies, das die Absperrventile falsch sind.
Die haben sie dann ja jetzt ausgetauscht.
Mal sehen wie es hier noch weiter geht.
...Referenz für die Wohnung hat und hier ein Raumthermostat verbaut ist
Es gibt an zwei HK solche Knöpfe, jedoch keine Thermostate, ich muss selbst auf und zu drehen, je nachdem wie warm oder kalt ich es haben will. Da wird nichts automatisch geregelt.Und das in zwei Zimmern.
Diese wurden mir angebracht, weil es wegen dem geringen Abstand zwischen HK und Fensterbrett zu einem Wärmestau kam.
Ich hatte dazu angeregt, Thermostate mit Fernfühler anzubringen.
Das wollten die wiederum nicht.
Die Firma, und ein hydraulisch abgleich, das wird doch nichts.
Die werden den ganzen Winter brauchen und ständig irgend wo dran drehen, bis die merken, das die keine Ahnung haben, und nächstes Jahr dann ein Fachmann alles wieder gerade biegen kann.Erst nach einem Jahr und sehr vielen Heizungsausfällen im Haus haben die einen richtigen Fachmann geholt, der die darauf hinwies, das die Absperrventile falsch sind.
Die haben sie dann ja jetzt ausgetauscht.
Mal sehen wie es hier noch weiter geht.


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GESBB
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Dieses Beispiel ist absolut keine Seltenheit. Derartiger Murks ist an der Tagesordnung, wie ich als Gutachter häufig
feststellen kann.
Ohne Gutachten geht hier überhaupt Nichts. Zudem muss für dieses ein AG vorhanden sein, der die Kosten, unabhängig einer späteren Rechtsentscheidung, zunächst übernimmt.
Mieter haben hier daher denkbar schlechte Karten, selbst wenn z.B. div. DIN Normen nicht beachtet wurden.
Eine Trockenbaufirma besitzt allerdings keine Berechtigung, gewerbliche Arbeiten an Heizungsanlagen durchzuführen
Hier hilft eine Nachfrage/Anzeige beim Gewerbeamt bzw. Handwerkskammer.
Der AG hat diese Rechtmäßigkeit vorher zu überprüfen, bevor der Auftrag ausgelöst und umgesetzt wird, andernfalls "sitzt er mit im Boot".
Wurden vom AG Fördermittel verwendet, könnte Subventionsbetrug vorliegen.
Ohne Gutachten geht hier überhaupt Nichts. Zudem muss für dieses ein AG vorhanden sein, der die Kosten, unabhängig einer späteren Rechtsentscheidung, zunächst übernimmt.
Mieter haben hier daher denkbar schlechte Karten, selbst wenn z.B. div. DIN Normen nicht beachtet wurden.
Eine Trockenbaufirma besitzt allerdings keine Berechtigung, gewerbliche Arbeiten an Heizungsanlagen durchzuführen

Hier hilft eine Nachfrage/Anzeige beim Gewerbeamt bzw. Handwerkskammer.
Der AG hat diese Rechtmäßigkeit vorher zu überprüfen, bevor der Auftrag ausgelöst und umgesetzt wird, andernfalls "sitzt er mit im Boot".
Wurden vom AG Fördermittel verwendet, könnte Subventionsbetrug vorliegen.


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SFK
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Die Handwerkskammer kann da "leider" nichts machen,laut deren aussage.
Und wegen der Fördermittel, eine Anfrage bei der KFW wurde mit den Worten abgetan,...wir dürfen hierüber keinerlei Auskunft gebe....
Ein Gedanke kam mir aber noch, muss für ein Heizungseinbau eine Baugenehmigung beantragt werden, oder kann man einfach so eine Heizung einbauen?
Und bei einer einzelnen Wohnung, muss da auch eine Baugenehmigung eingeholt werden?
Oder ist das eine geringfügige Veränderung in der Wohnung, die man nicht beantragen muss?
Immerhin gab es ja schon die kuriosesten Fälle.
Haus 5 cm zu weit am Zaun = Abriss, usw..
Und wegen der Fördermittel, eine Anfrage bei der KFW wurde mit den Worten abgetan,...wir dürfen hierüber keinerlei Auskunft gebe....
Ein Gedanke kam mir aber noch, muss für ein Heizungseinbau eine Baugenehmigung beantragt werden, oder kann man einfach so eine Heizung einbauen?
Und bei einer einzelnen Wohnung, muss da auch eine Baugenehmigung eingeholt werden?
Oder ist das eine geringfügige Veränderung in der Wohnung, die man nicht beantragen muss?
Immerhin gab es ja schon die kuriosesten Fälle.
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energieprojekt
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Hallo SKF, so einfach ist die Sache leider nicht. Die Errichtung des Wärmeerzeugers wäre Anzeigepflichtig und müsste
abgenommen werden (Bezirksschornsteinfegermeister) der würde sich ggf auch noch die Dämmung der Rohrleitungen und
Pumpen ansehen das wäre es dann aber schon.
Anders sieht es bei den Arbeiten aus die hier gemacht wurden, das sie vernünftig und fachgerecht ausgeführt wurden liegt im Interesse des Bauträgers/ Auftraggebers aber da wird wohl der Preisvorteil zu groß gewesen sein.
Wie Gesbb schon sagt, um die Sache ins rollen zu bringen muss erstmal jemand mit Scheinen winken und den Gutachter bezahlen. Das wirst du als Mieter nicht wollen oder ?
Gruß Udo von www.energieprojekt.biz
Anders sieht es bei den Arbeiten aus die hier gemacht wurden, das sie vernünftig und fachgerecht ausgeführt wurden liegt im Interesse des Bauträgers/ Auftraggebers aber da wird wohl der Preisvorteil zu groß gewesen sein.
Wie Gesbb schon sagt, um die Sache ins rollen zu bringen muss erstmal jemand mit Scheinen winken und den Gutachter bezahlen. Das wirst du als Mieter nicht wollen oder ?
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GESBB
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SFK hat geschrieben:Die Handwerkskammer kann da "leider" nichts machen,laut deren aussage.
Wenn die zuständige Handwerkskammer das wildern im SHK Bereich nicht verfolgt, kann man diese dazu nicht zwingen.
=> Gewerbeamt
SFK hat geschrieben:....Und wegen der Fördermittel, eine Anfrage bei der KFW wurde mit den Worten abgetan,...wir dürfen hierüber keinerlei Auskunft gebe....
Diese Auskunft ist durchaus korrekt (Datenschutz). Hier muß man schon vorher wissen, ob Fördermittel beansprucht wurden.
Bestenfalls schriftlich eine Anzeige stellen, die muß dann von der KfW beantwortet werden.
Ob der ganze Aufwand Ihre Situation grundsätzlich verbessert, bezweifle ich jedoch.
SFK hat geschrieben:....Ein Gedanke kam mir aber noch, muss für ein Heizungseinbau eine Baugenehmigung beantragt werden,...
Nein, aber die zum Zeitpunkt des Vorhabenbeginns gültige EnEV muß eingehalten werden.
Da es aber auch keine EnEV-Polizei gibt, die das überprüft, ist das eher graue Theorie und hilft Ihnen wenig weiter.
Wo keine Kläger, auch kein Richter!



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