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Butz123
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Hallo
Habe leztens Post bekommen das man 2 Kabel für den betrieb 2 er Windkraftanlagen über mein verpachtetes Ackerland legen möchte. Die Nutzungsdauer ´soll für 30 Jahre sein und wird auch im Grundbuch vermerkt. es soll ein Graben geschachtet werden und es darf rechts wie links vom graben je 1,5 Meter nichts bebaut werden. Es wird eine Einmalzahlung vorgeschlagen. Was haltet ihr davon? Hat jemand Erfahrung damit?
Danke
Habe leztens Post bekommen das man 2 Kabel für den betrieb 2 er Windkraftanlagen über mein verpachtetes Ackerland legen möchte. Die Nutzungsdauer ´soll für 30 Jahre sein und wird auch im Grundbuch vermerkt. es soll ein Graben geschachtet werden und es darf rechts wie links vom graben je 1,5 Meter nichts bebaut werden. Es wird eine Einmalzahlung vorgeschlagen. Was haltet ihr davon? Hat jemand Erfahrung damit?
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energieprojekt
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Hallo Butz willkommen hier bei EP24.de
Zu deiner Frage, da du Stromkunde bist (nehme ich mal an) hat der Versorger ein so genanntes Durchleitungsrecht. Das heißt wenn er dir etwas zahlt kannst du froh sein. Anders sieht es aus wenn der Betreiber nicht der Stromanbieter ist dann kannst du mit Ihm verhandeln, aber verlieren wirst du trotzdem......
Dein Problem ist natürlich das dein Acker nicht mehr in der Form nutzbar ist.....
Überlege dir genau was dir das Wert ist
Gruß Udo von www.energieprojekt.biz
Zu deiner Frage, da du Stromkunde bist (nehme ich mal an) hat der Versorger ein so genanntes Durchleitungsrecht. Das heißt wenn er dir etwas zahlt kannst du froh sein. Anders sieht es aus wenn der Betreiber nicht der Stromanbieter ist dann kannst du mit Ihm verhandeln, aber verlieren wirst du trotzdem......
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BudeII
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Es ist korrekt das nur der Netzbetreiber ein Durchleitungsrecht hat, das trifft hier aber nicht zu da es ja um den
Anschluss von Windenergieanlagen an das öffentliche Stromnetz geht. Da kann als Grundstückseigentümer frei
entscheiden ob man das Durchleitungsrecht gewährt oder auch nicht. Bis auf die Bauphase entstehen da aber keine
Nutzungsbeschränkungen, das Feld kann weiter ganz normal beackert werden. Nur feste Bauten oder auch z.B. Bäume
dürfen im Schutzstreigfen nicht errichtet bzw. gepflanzt werden. Die Höhe der Entschädigung ist dann natürlich
Verhandlungssache, das hängt natürlich auch davon ab wie strategisch das Grundstück gelegen ist und ob/wie teuer eine
alternative Routenführung ist.
Gruß
Werner
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Werner


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energieprojekt
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Hallo Werner, das ist so nicht ganz richtig. Wenn der Anlagenbetreiber hier eine Nutzungsbeschränkung vorgibt muß sich
der Grundstückseigentümer auch daran halten.
Ansonsten gebe ich dir Recht, falls sich Butz jedoch weigert wird sich der Betreiber der Anlage evtl auf "öffentliche Interesse" berufen und so versuchen seine Wünsche durchzusetzen.
Solche Vorgehensweise gibt es schon sehr lange, könnte dir hier etliche Beispiele nennen.
Gruß Udo von http://www.energieprojekt.biz
Ansonsten gebe ich dir Recht, falls sich Butz jedoch weigert wird sich der Betreiber der Anlage evtl auf "öffentliche Interesse" berufen und so versuchen seine Wünsche durchzusetzen.
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BudeII
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Ich gebe dir Recht das die Nutzungsbeschränkung in dem Vertrag individuell vereinbart wird aber mit "darf rechts
wie links vom graben je 1,5 Meter nichts bebaut werden" hat der Fragesteller dies ja vorgegeben, hätte aber besser
"in deinem Fall" dazu geschrieben.
Für den Anlagenbetreiber ist eine gerichtliche Durchsetzung des Durchleitungsrechts wegen der Unsicherheit der Entscheidung wie auch dem Zeit- und damit Erlösverlust keine wirkliche Alternative, wir würden in einem solchen Fall eine längere Alternativstrecke vorziehen. Ich würde daher nicht darauf spekulieren durch ein solches Vorgehen eine höhere Entschädigung zu erhalten.
Gruß
Werner
Für den Anlagenbetreiber ist eine gerichtliche Durchsetzung des Durchleitungsrechts wegen der Unsicherheit der Entscheidung wie auch dem Zeit- und damit Erlösverlust keine wirkliche Alternative, wir würden in einem solchen Fall eine längere Alternativstrecke vorziehen. Ich würde daher nicht darauf spekulieren durch ein solches Vorgehen eine höhere Entschädigung zu erhalten.
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Werner


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