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Tilman
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Aufgrund §36 BauGB dürfen Genehmigungsentscheidungen für Windkraftanlagen (und andere Bauwerke) nur im Einvernehmen
mit der Gemeinde erfolgen. Oft genug wird, zeigt sich eine Gemeinde widerspenstig, ein Einvernehmen "ersetzt",
wenn die Genehmigungsbehörde meint, die Gemeinde handele nicht rechtens. Sieht man sich die Sache näher an, kann nach
aktueller Praxis eigentlich eine gemeindliche Einvernehmensentscheidung gar nicht erfolgen, also auch nicht durch die
Genehmigungsbehörde ersetzt werden, wenn sich die Gemeinde weigert.
Alles weitere siehe unter Aktion zur Konsolidierung der kommunalen Mitwirkung
Alles weitere siehe unter Aktion zur Konsolidierung der kommunalen Mitwirkung

TK

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