Diese Artikel ist neu im Aufbau.
Wenn Sie davon betroffen sind, bitte melden Sie sich. Zusammen sind wir stark!
Meine E-Mail-Adresse:
1317-275@onlinehome.de
Das Gerichtsurteil finden Sie unter:
www.siggy2000.de...
Sind Sie Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung und sind Ihre Heizkosten wesentlich zu hoch?
Dann sollten Sie sich auf jeden Fall eine Gas- oder Ölabrechnung von Ihrer Hausverwaltung geben lassen. Damit ist keine Abrechnung der Ista, Techem, Thermo Nova und etc. gemeint, da diese Firmen lediglich die Aufteilung der Gesamtkosten vornehmen.
Erhalten Sie keine Gas- oder Ölabrechnung, dann kann es möglich sein, dass hier ein Dritter abkassiert.
Wärmecontracting! Die Meisten haben davon noch nie etwas gehört, deshalb ist der Schwindel auch so einfach zu handhaben.
Der Wärmecontractor pachtet über die Hausverwaltungen still und heimlich die Heizstationen der Eigentümer oder zukünftigen Eigentümer. Der Vertrag läuft mindestens 5 Jahre und ist nicht kündbar. M. E. und so war es auch aus einem Gerichtsurteil zu entnehmen, erhalten die Verwaltungen eine große Provision dafür. Die Heizstation bleibt weiterhin Eigentum der WEG oder des Hauseigners.
Der Wärmecontractor bezahlt jetzt die Ausgangsenergie, also das Gas und übernimmt die Wartung und Reparatur. Ersatzinvestitionen müssen die Eigentümer selber tätigen.
Der Wärmecontractor rechnet dann ein Endprodukt, dass heiße Wasser und einen festen monatlichen Pauschalbetrag an Grundkosten ab. Die Preise können im Vertrag so hoch wie auch immer vereinbart werden und unterliegen keinerlei Kontrolle. Auch die Qualität wird staatlich nicht reglementiert. Nur die Preisanpassungen sind gesetzlichen Kriterien unterworfen, aber wer weiß das schon.
Es gibt auch noch eine zweite Form, indem der Wärmecontractor die Heizstation selber stellt, aber hierauf will ich jetzt nicht eingehen.
Ein Mieter kann nun die Betriebskosten um den zu hohen Anteil kürzen. Ganz anders sieht es bei Eigentümern aus. Es ist ein Vertrag zu Stande gekommen, den normalerweise die Eigentümer zu erfüllen haben.
Damit nun kein Schindluder betrieben wird, muß bei einer WEG ein einstimmiger Eigentümerbeschluß zu Grunde liegen oder Wärmecontracting muß in der Teilungserklärung deklariert sein. Auch ein Hauseigentümer muß zustimmen. Es gibt aber auch keine Gesetze, wenn dieses nicht eingehalten wird.
Nun gibt es zumindest einen Wärmecontractor, der alles skrupellos hintergeht und mit verschiedenen Bauträgerhausverwaltungen zusammen arbeitet. Trotzdem die Heizstationen Eigentum oder zukünftiges Eigentum der WEG und der Hauseigentümer sind, schließt der Wärmecontractor still und heimlich Verträge mit den Verwaltungen zu Wucherkonditionen ab.
Das Geschäft bringt m. E. Millionengewinne!
Nachfolgend mein Bericht. Alle Unterlagen, wie Gerichtsurteil, Vertrag, Schreiben Rechtsanwälte, Gutachten, Schriftverkehr und etc. sind vorhanden
Wir haben es hier mit Leuten zu tun, die selber die Konzepte zum Wärmecontracting ausarbeiteten, Publikationen veröffentlichen, wissenschaftlich tätig sind und vieles mehr. Um den großen Profit zu machen, handeln sie sogar gegen ihre eigenen Richtlinien!!! Unglaublich!
CONTRA ZUR GEWERBLICHEN WÄRMELIEFERUNG - EINE WOHNUNHGSEIGENTÜMERIN BERICHTET -
Der Betrug allgemein (Anmerkung: gem. der heutigen gesetzlichen Grundlage ist dieses noch nicht einmal Betrug)
Bei dem Betrug geht man geschickt vor. Es wird alles verhindert, dass ein Eigentümer von dem Wärmecontracting etwas mitbekommen könnte. Kein Eintrag in der Teilungserklärung oder im Kaufvertrag. Keine schriftlichen Niederlegungen, keinerlei mündlichen Informationen, selbst die Zahlungen laufen nicht über das WEG- oder Hauskonto. Es gibt auch nichts Kleingedrucktes, was man hätte übersehen oder falsch interpretieren können. Die Eigentümer haben wirklich Null-Chance von der Materie etwas zu erfahren.
Nach dem der Bauträger dann längere Zeit die Wucherraten über sein Bauträgerkonto bezahlte, versucht die Verwaltung den Eigentümern eine Betriebskostenabrechnung unterzujubeln und bucht die Beträge zu Lasten WEG-Konto um. Selbstverständlich tritt der Wärmecontractor nie in Erscheinung. Am Konto liegen nur die Aufteilungsabrechnung der Ista, Techem oder etc.. Natürlich fällt den Eigentümer auf, dass die Heizkosten zu hoch sind. Dann erklärt die Verwaltung, dass dieses am persönlichen Heizverhalten liegen würde, kommt mit irgendwelchen statistischen Werten und etc..Da Keiner ahnt, dass hier noch ein Dritter abkassiert bzw. überhaupt abkassieren kann, wird die Abrechnung dann auch noch dummerweise genehmigt. Fliegt der Schwindel später auf, besteht nun der Wärmecontractor darauf, dass der total unbekannte Vertrag mit den Wucherraten und irrealen Preissteigerungen durch die Betriebskostenabrechnung beschlossen wäre. So geschehen bei anderen WEG’s.
Durch meine zahlreichen Initiativen und Recherchen ließ ich es bei unserer Anlage nicht soweit kommen. Wir haben nachweislich nicht eine beschlossene Betriebskostenabrechnung, die das Wärmecontracting beinhaltet. 2002 und 2003 hatten wir wegen der dubiosen Handlungen keine Abrechnungen beschlossen. Die Folgejahre beschlossen wir nur die von uns selbst errechneten Kosten des Gaspreises, die wir dem Wärmecontractor ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erstatteten. Auch war es dem Bauträger nicht möglich Kosten umzubuchen. Über unser WEG-Konto lief nicht eine Zahlung des Wärmecontractors. Dieser Sachverhalt wurde durch das Landgericht Berlin später auch noch bestätigt. Aber selbst so einen Prozess zu gewinnen, ist nicht so einfach. Da wird dann zuerst einmal gelogen, was „das Zeug hält“. Nachdem wir alles beweisen konnten und sehr eindeutig vom Gericht Recht erhielten, ist nun der Wärmecontractor sogar noch in Berufung gegangen.
Wucher
Bei Vergleichsverhandlungen erhielten wir von dem Wärmecontractor eine Aufstellung von angeblich angefallenen Kosten. Die Tabelle bezieht sich auf den Zeitraum vom 01.09.04 bis 26.04.05. Es ist davon auszugehen, dass Instandsetzungen auf Grund von Baumängeln anfielen. Ob und wodurch jedenfalls die Kosten entstanden ist nicht belegt.
Die Summe der Betriebskosten betrug demnach rund 2.000 € für 8 Monate. Es betrifft die kältesten Monate im Jahr. Gewöhnlich fallen im Sommer weniger bzw. keine Reparaturen an, aber ohne dessen und weiterer o. a. Berücksichtigungen sind das hochgerechnet auf 12 Monate 3.300 € bzw. in 5 Jahren 16.500 €.
Die Rechnung des Wärmecontractors aus dem Jahr 2005 gliedert sich in einen Arbeitspreis für die Energiekosten und einen Leistungspreis für die Betriebskosten auf. Die pauschale Grundgebühr für die Betriebskosten betrug rund 14.400 € in einem Jahr. Für 5 Jahre sind das 72.000 €. 72.000 € Rechnungsbetrag ./. 16.500 € tatsächliche Aufwendungen sind rund 55.500 € Mehreinnahmen. Das sind nachweislich 436 %! Selbst der angegebene Arbeitspreis weicht für das 4. Quartal 2004 um rund 800 € und für das 1. Quartal 2005 um rund 1.300 € ab.
Weitere Ausführungen wie z. B. betrügerische Abrechnung von Wärmemengen, irreale Preisgleitklausel, arglistige Täuschung und etc. sind auf meiner Homepage:
www.siggy2000.de... unter der "spezielle Fall" zu finden.