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GESBB
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GU = Generalunternehmer, GÜ = Generalübernehmer
Nach Information vom BSB werden ca. 90% der Neubauvorhaben von EFH/ZFH über GU/GÜ realisiert, frei planende Architekten sind hierbei inzwischen nahezu chancenlos geworden, was für diese sicherlich keine positive Werbung ist.
Von gut geschulten Verkäufern wird die Traumvilla zum Niedrigstpreis, völlig bequem mit „Alles aus einer Hand“ mit einem „Rundum-sorglos-Paket“ beworben.
Was anfänglich nahezu jeden Bauherren anspricht, erweist sich nachträglich leider jedoch nicht selten als reine Kostenfalle, die nachträglich, wenn überhaupt, rechtlich nur mit erheblichem Kostenaufwand korrigierbar ist.
Die anfängliche „Traumvilla“ wird nachträglich hinsichtlich der tatsächlichen Verbrauchskosten häufig zum Alptraum.
Herzstück von Bauverträgen mit GU/GÜ ist stets die Bauleistungsbeschreibung (BLB), welche Bauherren vorab von verkaufsunabhängigen Externen sorgfältig fachlich und rechtlich analysieren lassen sollten.
Hierbei ist der Bauherr nicht unbedingt auf die teueren Anbietungen von BSB oder VPB angewiesen, deren Fachkompetenz im anlagentechnischen Bereich wenig vertrauensvoll erscheint.
In BLB häufig verwendete Formulierungen wie z.B. „gleichwertig“, mahnen dabei zur besonderen Vorsicht.
Sind tatsächlich alle anfallenden Kosten, auch die nicht unerheblichen Baunebenkosten in der spezifischen Kalkulation enthalten? Was oftmals nicht der Fall ist.
Nicht selten wird zunehmend die zeitweise Abtretung des Haurechts verlangt, was grundsätzlich abzulehnen ist.
Mitunter werden BLB im Verkaufsinteresse preislich zunächst erheblich „abgemagert“ präsentiert, wohl wissentlich, das diese nicht normalen Nutzergewohnheiten bzw. Bedürfnissen entsprechen.
Ein nicht unerhebliches Geschäft wird dann mit teuren Nachaufträgen realisiert.
Abgesehen vom Baukörper, bedienen GU/GÜ sowie frei planende Architekten den anlagentechnischen Bereich überwiegend nur höchst unzureichend.
Daher sollte man auf Folgendes achten:
- Vollständige, bedarfsgerechte Grundlagenermittlung und Anlagendimensionierung sowie Übergabe der hierzu notwendigen Unterlagen vor Baubeginn, was vertraglich vereinbart sein sollte.
[url](https://www.xing.com/communities/posts/ ... 1012980564)[/url]
Seriöse Anbieter haben kein Problem z.B. mit:
- Von Bauherren beauftragter, externer Unterlagenprüfung vor Vertragsunterzeichnung, Baubeginn sowie späterer Baubegleitung und Bauüberwachung/Kontrolle.
- Einer Garantie für die Anlagenaufwandszahl, welche die späteren Verbrauchskosten wesentlich bestimmt und hierfür notwendige Investitionen tatsächlich auch rechtfertigt.
- Der vertraglichen Vereinbarung einer Anlagenaufwandszahl.
- Dem Verbau von WMZ, welche die Anlagenaufwandszahl im praktischen Betrieb auch nachweisen lassen (Transparenz).
- Freie Wahlmöglichkeiten (Hersteller) für Hzg, WW-Bereitung, Lüftung, Kühlung, je nach individuellen Notwendigkeiten und Besonderheiten.
Deutlich kritisch sind anlagentechnisch, einseitig, herstellerbeschränkte Vorgaben von GU/GÜ, insbesondere, wenn sie in der Anbietung sogar gerätespezifisch sind, zu bewerten!
Aus o.g. Gründen wählen fachlich verständige Bauherren inzwischen einen anderen Weg, indem sie geschlossene Rohbauvorhaben zwar GU/GÜ antragen, die Anlagentechnik jedoch individuell vergeben.
Das ist sicherlich nicht sonderlich bequem, aber insgesamt sehr wirtschaftlich und sinnvoll
Nach Information vom BSB werden ca. 90% der Neubauvorhaben von EFH/ZFH über GU/GÜ realisiert, frei planende Architekten sind hierbei inzwischen nahezu chancenlos geworden, was für diese sicherlich keine positive Werbung ist.
Von gut geschulten Verkäufern wird die Traumvilla zum Niedrigstpreis, völlig bequem mit „Alles aus einer Hand“ mit einem „Rundum-sorglos-Paket“ beworben.
Was anfänglich nahezu jeden Bauherren anspricht, erweist sich nachträglich leider jedoch nicht selten als reine Kostenfalle, die nachträglich, wenn überhaupt, rechtlich nur mit erheblichem Kostenaufwand korrigierbar ist.
Die anfängliche „Traumvilla“ wird nachträglich hinsichtlich der tatsächlichen Verbrauchskosten häufig zum Alptraum.
Herzstück von Bauverträgen mit GU/GÜ ist stets die Bauleistungsbeschreibung (BLB), welche Bauherren vorab von verkaufsunabhängigen Externen sorgfältig fachlich und rechtlich analysieren lassen sollten.
Hierbei ist der Bauherr nicht unbedingt auf die teueren Anbietungen von BSB oder VPB angewiesen, deren Fachkompetenz im anlagentechnischen Bereich wenig vertrauensvoll erscheint.
In BLB häufig verwendete Formulierungen wie z.B. „gleichwertig“, mahnen dabei zur besonderen Vorsicht.
Sind tatsächlich alle anfallenden Kosten, auch die nicht unerheblichen Baunebenkosten in der spezifischen Kalkulation enthalten? Was oftmals nicht der Fall ist.
Nicht selten wird zunehmend die zeitweise Abtretung des Haurechts verlangt, was grundsätzlich abzulehnen ist.
Mitunter werden BLB im Verkaufsinteresse preislich zunächst erheblich „abgemagert“ präsentiert, wohl wissentlich, das diese nicht normalen Nutzergewohnheiten bzw. Bedürfnissen entsprechen.
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Abgesehen vom Baukörper, bedienen GU/GÜ sowie frei planende Architekten den anlagentechnischen Bereich überwiegend nur höchst unzureichend.
Daher sollte man auf Folgendes achten:
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Aus o.g. Gründen wählen fachlich verständige Bauherren inzwischen einen anderen Weg, indem sie geschlossene Rohbauvorhaben zwar GU/GÜ antragen, die Anlagentechnik jedoch individuell vergeben.
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gergendv
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wer oder was ist BSB?


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gergendv hat geschrieben:wer oder was ist BSB?
BSB = Bauherren-Schutzbund
VPB = Verband Privater Bauherren


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Ich kann hier GESBB nur beipflichten.
In Zeiten von Geiz ist geil und allinclusive begeben sich viele Bauherren in die Hände und Fänge von GU/ GÜ .
Dies sieht man nicht zum Schluß an den vielen Musterhausausstellungen.
Wenn es eben geht würde ich auch zu einem frei geplanten Haus raten, mich im Vorfeld etwas einlesen und dann mit Fachplanern das Projekt umsetzen
Udo von www.energieprojekt.biz
In Zeiten von Geiz ist geil und allinclusive begeben sich viele Bauherren in die Hände und Fänge von GU/ GÜ .
Dies sieht man nicht zum Schluß an den vielen Musterhausausstellungen.
Wenn es eben geht würde ich auch zu einem frei geplanten Haus raten, mich im Vorfeld etwas einlesen und dann mit Fachplanern das Projekt umsetzen
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Wir haben die Welt von unseren Kindern geliehen und nicht von unseren Eltern geerbt. So sollten wir auch damit umgehen !

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gergendv
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Leute: man sollte nicht vergessen, dass in vielen Fällen die GRUNDSTÜCKE von den Bauträgern kommen und dadurch die
Auswahlmöglichkeiten z.T. extrem eingeschränkt sind!


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energieprojekt
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Nun nur um an ein Grundstück zu kommen würde ich mich aber nicht an einen GU/ GÜ binden....
Überall bieten auch Gemeinden und Kommunen Grundstücke an.
Ansonsten einfach Augen auf in der Region wo man bauen möchte
Udo von www.energieprojekt.biz
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elnino
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Mit nem Architekten kann einem aber auch was passieren ... Bei uns in Dorf hat einer alles dem Architekten überlassen
und der hatte denn auch Pfusch am Bau.. Ok ist 15 Jahre her aber drüber gucken bzw skeptisch sein sollte man immer auch
selber . Beim Fertigbauhaus sollte man wie geschrieben die paar Euro ausgeben und den Vertrag prüfen lassen ... Denn
die Anbieter schreiben da ja immer eindeutig zweideutige Sachen.
Wobei es erschreckend ist das trotz vieler Bausendungen und dem weltweiten Datennetz es immer noch zu genüge vorkommt das die Leute sich beim Hausbau in massive Probleme bringen , weil sie zu blauäugig an die Sache ran gehen .
Wobei es erschreckend ist das trotz vieler Bausendungen und dem weltweiten Datennetz es immer noch zu genüge vorkommt das die Leute sich beim Hausbau in massive Probleme bringen , weil sie zu blauäugig an die Sache ran gehen .


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GESBB
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gergendv hat geschrieben:... dass in vielen Fällen die GRUNDSTÜCKE von den Bauträgern kommen und dadurch die Auswahlmöglichkeiten z.T. extrem eingeschränkt sind!
Ich schrieb vom Bauen mit GU/GÜ, nicht vom Kauf von BT.
Der Trick mancher GU/GÜ, welche mittels externer Erschließungsgesellschaften, eine Trennung zwischen Gebäude und Baugrund nach außen dokumentieren wollen, um Grunderwerbssteuer einzusparen, funktioniert nun glücklicherweise nicht mehr

Auch die Finanzämter sind inzwischen schlauer geworden

Schlimm für den Bauherren, der sich auf derartige Konstrukte eingelassen hat!


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GESBB
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Das ist sicherlich nicht ganz zufälligelnino hat geschrieben: ... Denn die Anbieter schreiben da ja immer eindeutig zweideutige Sachen.

Weil sie von der Informationsflut überfordert sind und als Laien fachlich nicht die Spreu vom Weizen trennen können. Zudem für Viele ein Zeitproblem. Daher vertrauen sie den Anbietern, was meist schamlos ausgenutzt wird.elnino hat geschrieben: ...das die Leute sich beim Hausbau in massive Probleme bringen , weil sie zu blauäugig an die Sache ran gehen .


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