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DCV
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Hallo,
ich habe eine Frage zum Geltungsbereich der EnEV. Ich plane einen Anbau an mein bestehendes Haus, zugleich soll die Heizungsanlage vollständig ausgetauscht werden. Der Anbau ist größer als 50 m².
Nun habe ich unter http://www.enev-online.com folgendes gelesen:
[i]Erweiterung samt neuer Heizung:
Wenn der Eigentümer eine neue Heizung anlässlich des An- oder Ausbaus installiert, muss der neue Gebäudeteil die Neubau-Anforderungen der EnEV-Novelle erfüllen.
Die Höchstwerte für den Wärmeschutz der Gebäudehülle ergeben sich aus den Tabellen in den Anlagen für neue Wohn- und Nichtwohngebäude. Bei der Nachweis-Berechnung kann der Sachverständige nun auch die Dichtheit der Gebäudehülle der neuen Erweiterung beim Referenzgebäude mit berücksichtigen.
Ab 2016: Allerdings greift die Verschärfung des Energie-Standards, den die EnEV 2014 ab 2016 einführt, nicht auch für diese Fälle.[/i]
Kann mir jemand sagen, was mit dem letzten Satz gemeint ist (Verschärfung des Energiestandards)?
Vielen Dank
DCV
ich habe eine Frage zum Geltungsbereich der EnEV. Ich plane einen Anbau an mein bestehendes Haus, zugleich soll die Heizungsanlage vollständig ausgetauscht werden. Der Anbau ist größer als 50 m².
Nun habe ich unter http://www.enev-online.com folgendes gelesen:
[i]Erweiterung samt neuer Heizung:
Wenn der Eigentümer eine neue Heizung anlässlich des An- oder Ausbaus installiert, muss der neue Gebäudeteil die Neubau-Anforderungen der EnEV-Novelle erfüllen.
Die Höchstwerte für den Wärmeschutz der Gebäudehülle ergeben sich aus den Tabellen in den Anlagen für neue Wohn- und Nichtwohngebäude. Bei der Nachweis-Berechnung kann der Sachverständige nun auch die Dichtheit der Gebäudehülle der neuen Erweiterung beim Referenzgebäude mit berücksichtigen.
Ab 2016: Allerdings greift die Verschärfung des Energie-Standards, den die EnEV 2014 ab 2016 einführt, nicht auch für diese Fälle.[/i]
Kann mir jemand sagen, was mit dem letzten Satz gemeint ist (Verschärfung des Energiestandards)?
Vielen Dank
DCV


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