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Thortyk
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Hallo,
ich habe einen Vertrag bei einem GU über ein schlüsselfertiges KFW-70-EFH. Der Energieberater wird über GU beauftragt. Er will mir aber Namen nicht sagen. Habe ich ein Anrecht auf Einsicht der Energieberechnungen? Energieberater muss ja gesetzlich unabhängig sein. Was wenn ich selbst einen beauftrage? Muss der GU dann entsprechende Unterlagen an diesen aushändigen? Wo gibt es entsprechende Grundlagen bzw. gerichtliche Entscheidungen?
ich habe einen Vertrag bei einem GU über ein schlüsselfertiges KFW-70-EFH. Der Energieberater wird über GU beauftragt. Er will mir aber Namen nicht sagen. Habe ich ein Anrecht auf Einsicht der Energieberechnungen? Energieberater muss ja gesetzlich unabhängig sein. Was wenn ich selbst einen beauftrage? Muss der GU dann entsprechende Unterlagen an diesen aushändigen? Wo gibt es entsprechende Grundlagen bzw. gerichtliche Entscheidungen?


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energieprojekt
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Hallo Thortyk willkommen hier bei EP24.de
Was ich dir hier schreibe ist natürlich keine Rechtsberatung aber zum einen denke ich schon das du ein Recht hast zu wissen wer welche Berechnungen angestellt hat. Der Energieberater wird seine Unterlagen ja offen legen und unterschreiben müssen.
Natürlich muss dir der GU alle Unterlagen die mit dem von dir gekauften Haus in Zusammenhang stehen zur Verfügung stellen, schließlich bezahlst du diese ja auch.
Mir kommen aber ganz andere Gedanken, wenn jetzt schon (ich nehme an vor Baubeginn) es solch massives Misstrauen und Diskrepanzen auftreten wie soll dies erst im Verlauf des bauens werden. Warum vertraust du einem Unternehmen, mit dem du schon im Vorfeld nicht klar kommt, deine Zukunft an ?
Eine weitere Frage warum lässt man sich die Heizung von einem Maurer oder Hochbauer, denn das wird dein GU wohl im besten Falle sein, planen und einbauen. Denn wenn er es nicht selbst macht wird er an der Arbeit dessen der sie ausführt verdienen wollen.
Dein größtes Problem wird sein das du keinerlei Garantie über irgendwelche Verbrauchsdaten hast (oder hast du schriftlich welche Kosten im Jahr auf dich zukommen ?), keine Vergleichsmöglichkeiten und am Ende nachdem du bezahlt hast auch im Regen stehen gelassen wirst.
Ob und wenn ja es da Urteile oder Gesetzesgrundlagen gibt wird dir ein Anwalt sagen können.
Mein Tipp versuche den Vertrag zu stornieren.
Leider sagst du uns hier nicht um welches Unternehmen es sich handelt , hast du mal Referenzen von ihm gegoogelt oder dich auf die Aussagen des Prospektes/ des Verkäufers verlassen ?
Gruß Udo von www.energieprojekt.biz
Was ich dir hier schreibe ist natürlich keine Rechtsberatung aber zum einen denke ich schon das du ein Recht hast zu wissen wer welche Berechnungen angestellt hat. Der Energieberater wird seine Unterlagen ja offen legen und unterschreiben müssen.
Natürlich muss dir der GU alle Unterlagen die mit dem von dir gekauften Haus in Zusammenhang stehen zur Verfügung stellen, schließlich bezahlst du diese ja auch.
Mir kommen aber ganz andere Gedanken, wenn jetzt schon (ich nehme an vor Baubeginn) es solch massives Misstrauen und Diskrepanzen auftreten wie soll dies erst im Verlauf des bauens werden. Warum vertraust du einem Unternehmen, mit dem du schon im Vorfeld nicht klar kommt, deine Zukunft an ?
Eine weitere Frage warum lässt man sich die Heizung von einem Maurer oder Hochbauer, denn das wird dein GU wohl im besten Falle sein, planen und einbauen. Denn wenn er es nicht selbst macht wird er an der Arbeit dessen der sie ausführt verdienen wollen.
Dein größtes Problem wird sein das du keinerlei Garantie über irgendwelche Verbrauchsdaten hast (oder hast du schriftlich welche Kosten im Jahr auf dich zukommen ?), keine Vergleichsmöglichkeiten und am Ende nachdem du bezahlt hast auch im Regen stehen gelassen wirst.
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Gruß Udo von www.energieprojekt.biz

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GESBB
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energieprojekt hat geschrieben:Natürlich muss dir der GU alle Unterlagen die mit dem von dir gekauften Haus in Zusammenhang stehen zur Verfügung stellen, schließlich bezahlst du diese ja auch.
Das ist leider nicht die Praxis, im Gegenteil, die GU/GÜ lassen sich hier meist nicht in die Karten sehen.
Ein Schelm, wer hierbei Böses denkt.
energieprojekt hat geschrieben:Ob und wenn ja es da Urteile oder Gesetzesgrundlagen gibt wird dir ein Anwalt sagen können.
Aus meiner Praxistätigkeit auch als Gutachter kann ich konstatieren:
Es gibt keinerlei Urteile, denn den Bauherren geht i.d.R. die finanzielle Luft aus, berechtigte Ansprüche rechtlich durchzusetzen. Meist endet das zum Nachteil des Bauherren bestenfalls in einem vorgerichtlichen Vergleich.
GU/GÜ sind clever und wissen sehr genau, wie sie unbedarfte Bauherren mit angeblichen "Rundum-Sorglospaketen" über den Tisch ziehen können.
v.g.


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energieprojekt
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Mir stellt sich da die Frage wie jemand hergeht und einem Nichtfachmann und nur Verkäufer solch komplexe Dinge
anvertraut.
Über alles informiert man sich heut zutage im Internet und lässt sich dann immer wieder verladen. Eigentlich ist es ganz einfach man schließt den Vertrag nur mit einem Unternehmen welches mit offenen Karten spielt oder baut mit einem anderen.... Es gibt genügend ehrliche
Udo von www.energieprojekt.biz
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GESBB
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energieprojekt hat geschrieben:Über alles informiert man sich heut zutage im Internet und lässt sich dann immer wieder verladen.
Das I-Net ist einerseits zwar sehr hilfreich, andererseits aber auch eine große Gefahr.
Sehr kritische sehe ich die "Ratgeberschaft" anonymer "Fachexperten"!
Hier treiben sich in Foren Wichtigtuer, Hobbyexperten etc. herum, die nicht über die jeweils dringend notwendige Fachausbildung verfügen. Insofern sind solche Meinungsäußerungen meist absolut nicht fachlich belastbar und damit völlig wertlos.
v.g.


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energieprojekt
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jannek
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Durch Halbwissen macht man die meisten Fehler...


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energieprojekt
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Guten Morgen Jannek willkommen hier bei EP24.de
Das ist aber nicht weiter schlimm denn die Menschen sind schlau.
Nur mit einem Unterschied, die einen vorher die anderen halt hinterher
In diesem Sinne allen einen schönen Tag, Udo
von www.energieprojekt.biz
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