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Placebob
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Hallo,
mir erschließt sich leider nicht zu 100% das Ausmaß einer KWL mit/ohne WRG auf die Berechnung der Heizlast und somit auf die Dimensioniert einer Heizanlage. (besonders Wärmepumpen)
Zu meinem konkreten Fall:
Mein Haus: KWf 55 mit einem Primärenergieverbrauch von 27kWh
Heizung : Nibe F 470 Abluftwärmepumpe mit zentraler Be-Entlüftung ohne WRG. Alles FBH mit max 35° (in der Regel bei 0°C bei 27° Vorlauf)
Zu meiner Heizlastberechnung:
Berechnet wurde eine Lüftung mit WRG >80%
Endergebnis eine Heizlast von 4615 Watt
Die Maximale Einsatzgrenze meiner Nibe liegt bei 5000 Watt!
Die F 470 hat keine Lüftung mit WRG hat, aber die Zuluft wird vorwärmt (durch einen Wasser/Luftwärmetauscher durch das normale Heizsystem).
Nun meine Frage:
Kennt sich jemand mit Heizlastberechnungen aus? Wenn ich neu berechnen lasse, müsste ich doch eigentlich über 5000 Watt kommen.....oder?
mir erschließt sich leider nicht zu 100% das Ausmaß einer KWL mit/ohne WRG auf die Berechnung der Heizlast und somit auf die Dimensioniert einer Heizanlage. (besonders Wärmepumpen)
Zu meinem konkreten Fall:
Mein Haus: KWf 55 mit einem Primärenergieverbrauch von 27kWh
Heizung : Nibe F 470 Abluftwärmepumpe mit zentraler Be-Entlüftung ohne WRG. Alles FBH mit max 35° (in der Regel bei 0°C bei 27° Vorlauf)
Zu meiner Heizlastberechnung:
Berechnet wurde eine Lüftung mit WRG >80%
Endergebnis eine Heizlast von 4615 Watt
Die Maximale Einsatzgrenze meiner Nibe liegt bei 5000 Watt!
Die F 470 hat keine Lüftung mit WRG hat, aber die Zuluft wird vorwärmt (durch einen Wasser/Luftwärmetauscher durch das normale Heizsystem).
Nun meine Frage:
Kennt sich jemand mit Heizlastberechnungen aus? Wenn ich neu berechnen lasse, müsste ich doch eigentlich über 5000 Watt kommen.....oder?


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Hi,
ich mache selbst keine Heizlastberechnungen. Diese Arbeit delegiere ich immer an ein Ingenieurbüro weiter, weil die das dort ständig machen.
Das die Heizlastberechnung von einem Ingenieur dann immer mit den in Gänsefüsschen obligatorischen Vorbehalt enden, daß das, was er berechnet hat, vom Ausführenden zu überprüfen ist, zeigt die Komplexität dieser Berechnung.
Der Ingenieur läßt seine Arbeit vom Handwerksmeister absegnen. Ist vom Ausbildungsstand ungefähr so, als würde der Geselle die Arbeit vom Meister abnicken oder der Lehrling die Arbeit vom Gesellen.
Soweit dazu...
Eine Heizung hat die Aufgabe, die Wärmeverluste des Hauses auszugleichen. Wärmeverluste in Gebäuden entstehen durch die mehr oder weniger gut isolierte Gebäudehülle und eben durch Lüftung.
Wenn jetzt eine KWL mit WRG bei der Heizlastberechnung berücksichigt wird, dann geht man davon aus, das die Frischluft nicht so kalt sein wird, als wenn man über Fenster lüftet.
Deshalb muß die Heizung dann auch weniger Heizleistung erbringen, kann also kleiner sein.
Wird die KWL mit WRG nicht realisiert muß die fehlende WRG eben anders erbracht werden, i.d.R. durch die Heizung.
Wichtig zu wissen ist auch, das die Heizlastberechnung nach DIN mit Raumtemperaturen von 20°C (Bad 24°C) erfolgt. Will man mehr, dann erhöht sich ebenfalls die Heizleistung.
Grüße
Jürgen
ich mache selbst keine Heizlastberechnungen. Diese Arbeit delegiere ich immer an ein Ingenieurbüro weiter, weil die das dort ständig machen.
Das die Heizlastberechnung von einem Ingenieur dann immer mit den in Gänsefüsschen obligatorischen Vorbehalt enden, daß das, was er berechnet hat, vom Ausführenden zu überprüfen ist, zeigt die Komplexität dieser Berechnung.
Der Ingenieur läßt seine Arbeit vom Handwerksmeister absegnen. Ist vom Ausbildungsstand ungefähr so, als würde der Geselle die Arbeit vom Meister abnicken oder der Lehrling die Arbeit vom Gesellen.
Soweit dazu...

Eine Heizung hat die Aufgabe, die Wärmeverluste des Hauses auszugleichen. Wärmeverluste in Gebäuden entstehen durch die mehr oder weniger gut isolierte Gebäudehülle und eben durch Lüftung.
Wenn jetzt eine KWL mit WRG bei der Heizlastberechnung berücksichigt wird, dann geht man davon aus, das die Frischluft nicht so kalt sein wird, als wenn man über Fenster lüftet.
Deshalb muß die Heizung dann auch weniger Heizleistung erbringen, kann also kleiner sein.
Wird die KWL mit WRG nicht realisiert muß die fehlende WRG eben anders erbracht werden, i.d.R. durch die Heizung.
Wichtig zu wissen ist auch, das die Heizlastberechnung nach DIN mit Raumtemperaturen von 20°C (Bad 24°C) erfolgt. Will man mehr, dann erhöht sich ebenfalls die Heizleistung.
Grüße
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Die große Frage ist halt, ob die 5000 Watt gerissen werden. Sind ja nur 385 Watt.... Denke die Heizlast wird ohne
Berechnung einer WRG mit min 80% Wirkungsgrad "deutlich" über 5000 liegen.
Oder was meint Ihr???
Oder was meint Ihr???



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Dann sag ich es mal anders.
Die Wärmepumpe muss die Transmissionswärmeverluste und die Lüftungsverluste ausgleichen.
Das Verhältnis im Neubausektor ist hier ca. 60%Transmission- und 40%Lüftungs-Wärmeverlust. Im Passivhausbereich wird das Verhältnis noch enger.
Die Lüftungswärmeverluste sind also im Neubau erheblich.
Beispiel
ohne WRG:
Heizlast=7000W=4200W(Transmissionverlust)+2800W(Lüftungverlust)
mit 80%WRG:
Heizlast=4200W+2800W*0,2=4200W+560W=4750W
Differenz Lüftungswärmeverlust ohne WRG zu 80%WRG=2800W-560W=2140W
Theoretisch fehlen dann 2140W an Heizlast, wenn man mit 80%WRG rechnet aber die WRG nicht realisiert.
Ist aber eine sehr einfach gehaltene Rechnung, grob sozusagen
Die Wärmepumpe muss die Transmissionswärmeverluste und die Lüftungsverluste ausgleichen.
Das Verhältnis im Neubausektor ist hier ca. 60%Transmission- und 40%Lüftungs-Wärmeverlust. Im Passivhausbereich wird das Verhältnis noch enger.
Die Lüftungswärmeverluste sind also im Neubau erheblich.
Beispiel
ohne WRG:
Heizlast=7000W=4200W(Transmissionverlust)+2800W(Lüftungverlust)
mit 80%WRG:
Heizlast=4200W+2800W*0,2=4200W+560W=4750W
Differenz Lüftungswärmeverlust ohne WRG zu 80%WRG=2800W-560W=2140W
Theoretisch fehlen dann 2140W an Heizlast, wenn man mit 80%WRG rechnet aber die WRG nicht realisiert.
Ist aber eine sehr einfach gehaltene Rechnung, grob sozusagen



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Hallo,
ja denke das hilft aber schon.... Ich denke da die Fronten zwischen meinem Bauträger und mir verhärtet sind, wird es wohl über einen Gutachter / Rechtsanwalt laufen müssen.
Zu meinen Hintergründen:
Habe eine Nibe F470 AWP mit zentraler Be-Entlüftung verbaut. Die Rechnungen meines Bauträgers beziehen sich aber alle auf eine Lüftung mit WRG....! Die Anlagenbewertung nach DIN 4701 und die daraus resultierende EnEV Berechnung habe ich schon "glattgezogen"....
Was die reine Heizlastberechnung nach DIN 18531 angeht, bin ich aber leider kein Experte....
Aber Fakt ist, das ich nach jetziger Heizlastberechnung 4615 Watt habe.....gerechnet mit einer WRG > 80%!!!
Nun habe ich aber keine WRG und meine Anlage ist bis max 5000 Watt ausgelegt. Somit ist sie schlicht unterdimensioniert und unwirtschaftlich
ja denke das hilft aber schon.... Ich denke da die Fronten zwischen meinem Bauträger und mir verhärtet sind, wird es wohl über einen Gutachter / Rechtsanwalt laufen müssen.
Zu meinen Hintergründen:
Habe eine Nibe F470 AWP mit zentraler Be-Entlüftung verbaut. Die Rechnungen meines Bauträgers beziehen sich aber alle auf eine Lüftung mit WRG....! Die Anlagenbewertung nach DIN 4701 und die daraus resultierende EnEV Berechnung habe ich schon "glattgezogen"....
Was die reine Heizlastberechnung nach DIN 18531 angeht, bin ich aber leider kein Experte....
Aber Fakt ist, das ich nach jetziger Heizlastberechnung 4615 Watt habe.....gerechnet mit einer WRG > 80%!!!
Nun habe ich aber keine WRG und meine Anlage ist bis max 5000 Watt ausgelegt. Somit ist sie schlicht unterdimensioniert und unwirtschaftlich


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