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Sparflamme
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Hallo in die Runde,
wer weiss was über die Anzeigepflicht für Hauseigentümer für ihre Kaltwasser-, Warmwasser- oder Wärmezähler ab 2015?
Folgenden Link fand ich zum Thema unter http://www.shk-nrw.de/news.php?id=744
Am 1. Januar 2015 tritt ein neues Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt (Mess- und Eichgesetz – MessEG) in Kraft. In diesem Gesetz wird unter anderem im neuen § 32 die Anzeigepflicht für Hauseigentümer für ihre Kaltwasser-, Warmwasser- oder Wärmezähler geregelt.
Danach muss ab dem 1. Januar 2015 jeder zuvor beschriebene Zähler, der neu eingebaut wird, der nach Landesrecht zuständigen Behörde spätestens 6 Wochen nach Inbetriebnahme der Geräte die Geräteart, der Hersteller, die Typbezeichnung, das Jahr der Kennzeichnung des Messgerätes sowie die Anschrift, wo das Gerät verwendet wird, mitgeteilt werden. Diese Verpflichtung kann auch dadurch erfüllt werden, dass der Hauseigentümer die zuständige Behörde spätestens 6 Wochen nach Inbetriebnahme des ersten Messgerätes einer Messeräteart darüber informiert oder informieren lässt, welche Messgeräte er verwendet.
Gilt das auch für Wärmemengenmessgeräte innerhalb des Heizsystemes?
Viele Grüsse von der Sparflamme
wer weiss was über die Anzeigepflicht für Hauseigentümer für ihre Kaltwasser-, Warmwasser- oder Wärmezähler ab 2015?
Folgenden Link fand ich zum Thema unter http://www.shk-nrw.de/news.php?id=744
Am 1. Januar 2015 tritt ein neues Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt (Mess- und Eichgesetz – MessEG) in Kraft. In diesem Gesetz wird unter anderem im neuen § 32 die Anzeigepflicht für Hauseigentümer für ihre Kaltwasser-, Warmwasser- oder Wärmezähler geregelt.
Danach muss ab dem 1. Januar 2015 jeder zuvor beschriebene Zähler, der neu eingebaut wird, der nach Landesrecht zuständigen Behörde spätestens 6 Wochen nach Inbetriebnahme der Geräte die Geräteart, der Hersteller, die Typbezeichnung, das Jahr der Kennzeichnung des Messgerätes sowie die Anschrift, wo das Gerät verwendet wird, mitgeteilt werden. Diese Verpflichtung kann auch dadurch erfüllt werden, dass der Hauseigentümer die zuständige Behörde spätestens 6 Wochen nach Inbetriebnahme des ersten Messgerätes einer Messeräteart darüber informiert oder informieren lässt, welche Messgeräte er verwendet.
Gilt das auch für Wärmemengenmessgeräte innerhalb des Heizsystemes?
Viele Grüsse von der Sparflamme


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snake
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Hallo, ich hab keine Ahnung wofür das alles gilt, allerdings hat mein Vermieter vor einigen Wochen den Wasserzähler in
meiner Wohnung entsprechend der neuen Vorgabe ausgetauscht.


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