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Forum Contracting & Recht & Gesetz

Thema: Schlichtungsstelle der Handwerkskammern für Baufragen

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Thomas Heufers

Erfahrung: *****
Anmeldedatum: 21.07.2006, Wohnort: Detmold/Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 1982
Benutzer-Profile anzeigen E-Mail senden http://www.energie-effizientes-haus.de Antworten mit Zitat

Auseinandersetzungen mit Handwerkern über erbrachte Leistungen am Bau sind für Auftragnehmer wie Auftraggeber landwierig und kosten Zeit, Geld und Nerven.
Weshalb es sich empfiehlt bei der Auftragsvergabe eine Vereinbarung festzulegen, dass bei Auseinandersetzungen die Bauschlichtungsstelle (BSS) der Handwerkskammer von beiden Seiten angerufen werden kann und dieses Schlichtungsverfahren zur Streitbeilegung angenommen werden muss.

Diese Schlichtungsmöglichkeit bieten Handwerkskammern in NRW an. Mühselige, nervenaufreibende gerichtliche Streitigkeiten sind über diesen Weg vermeidbar.
Das Schlichtungsverfahren wir überdies nicht nach Streitwert, sondern nach Zeitaufwand für den Schlichter oder eventuell hinzugerufene Gutachter berechnet. Was in der Regel weit unter den Verfahrenskosten bei Gericht liegt.
Ein Schlichterspruch hat die gleiche Rechtskraft wie ein Urteil bei Gericht.

Merkblatt - Schlichtungsstelle der Handwerkskammer
http://www.ecotec-energiesparhaus.de/fileadmin/pdf/Handwerkskammer-OWL...

Gruß

Thomas Heufers

_________________
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