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Forum Haustechnik: SHK

Thema: Hauskauf - neue Heizung pflicht?

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Semmel

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Anmeldedatum: 14.02.2010,
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Der Winter kommt
Neue Holzheizung


ZWS Zukunftsorientierte Wärme Systeme GmbH
Hallo zusammen!
Ich möchte mir demnächst den Traum vom Eigenheim erfüllen, es ist praktisch schon in greifbarer Nähe.
Das Haus ist BJ 62, hat noch die 1. Heizung. Der zuständige Schornsteinfeger sagt, sie ist in Ordnung und emissionswertmäßig auch noch fit.
Ich habe nun gehört, es wäre Pflicht, dass wenn man ein altes Haus Kauft, der neue Eigentümer die Heizungsanlage innerhalb 2 Jahren erneuert.
Nun meine Frage: Stimmt das? Und was genau kommt genau auf mich zu?

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Semmel

Erfahrung:
Anmeldedatum: 14.02.2010,
Beiträge: 2
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Ach ja, die Öl-Zentralheizung ist 1982 installiert worden.
Für Antwort vielen lieben Dank im voraus.

LG, Semmel

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machtnix

Erfahrung: *****
Anmeldedatum: 29.06.2006,
Beiträge: 1587
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Das steht in der EnEV 2009 §10Abs.5.

Abgesehen davon würde ich nach 28 Jahren sowieso zu einer neuen Heizung raten.

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bernhard geyer

Erfahrung: *****
Anmeldedatum: 22.06.2006,
Beiträge: 1152
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Ich würde einen unabhängigen Energieberater vor dem Kauf zuziehen der dir für das Haus entsprechende Sanierungsmaßnahmen ausarbeitet, so das dein Eigenheim-Traum nicht zu einem Kostenalptraum wird.

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Thomas Heufers

Erfahrung: *****
Anmeldedatum: 21.07.2006, Wohnort: Detmold/Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 1982
Benutzer-Profile anzeigen E-Mail senden http://www.energie-effizientes-haus.de Antworten mit Zitat

@ Semmel - Richtig, jetzt ist für Dich der Zeitpunkt nochmal die Vor- und Nachteile dieses Kaufs abzuwägen.

Das Thema "Energie" kann beim Altbau besonders krass ausfallen, Verbräuche von 400 kWh/m² im Jahr sind traurige Spitzenwerte.



BINE - Altbau - Fit für die Zukunft
http://energie-effizientes-haus.de/Daten/BINE-Altbau-Fit-fuer-die-Zuku...

Unter folgendem Link habe ich zu dem Thema "Altbau" nützliche Informationen zusammengestellt.
http://ecotec-energiesparhaus.de/html/infothek_-_bauen___energie.html#...

Gruß

Thomas Heufers

_________________
KfW Effizienzhaus | Passiv- & Plusenergiehaus
Bauausführung | Projektierung | Energieberatung
05231-569596 + 0177-1648721
http://ecotec-energiesparhaus.de/...
http://ecotec-energiespartechnik.de/...
http://energiesparprojekte.info/...

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kolo@post.cz

Erfahrung: ****
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Beiträge: 50
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(5) Bei Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine
Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, sind die Pflichten nach den Absätzen 1 bis 4
erst im Falle eines Eigentümerwechsels nach dem 1. Februar 2002 von dem neuen Eigentümer zu
erfüllen. Die Frist zur Pflichterfüllung beträgt zwei Jahre ab dem ersten Eigentumsübergang.
Sind im Falle eines Eigentümerwechsels vor dem 1. Januar 2010 noch keine zwei Jahre
verstrichen, genügt es, die obersten Geschossdecken beheizter Räume so zu dämmen, dass
der Wärmedurchgangskoeffizient der Geschossdecke 0,30 Watt/(m² K) nicht überschreitet. ⋅

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/enev_2007/gesamt.pdf...

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