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Forum Geothermie & Wärmepumpen

Thema: Rechnung der Firma Multitherm in Ordnung ??

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Chris77

Erfahrung: *
Anmeldedatum: 11.01.2007,
Beiträge: 10
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Hallo ,

ich bin seit 2 Jahren 11 Monaten Besitzer einer Doppelhaushälfte mit einer Thermia Diplomat TWS Wärmepumpe.
Das erste mal hatte ich den Keller nass ca. 6 Monate nach Montage ( in irgend einem T-Stück war ein Riss )
Nun hatte ich erneut den Keller nass. Auf dem Display der W.Pumpe stand "Hochdruck" und nichts ging mehr.

Ich habe bei der Firma Multitherm angerufen da ich in dem festen Glauben war das ich 5 Jahre Garantie auf die Anlage hätte.
Hab dort mein Problem geschildert und die haben mir einen Monteur geschickt ( 120km Anfahrtsweg ) der den Defekt schnell gefunden hatte. Die Wilo Umwälzpumpe war undicht. Er montierte eine neue Umwälzpumpe und dann lief alles wieder.

Heute habe ich die Rechnung bekommen !!

Insgesamt soll ich nun 600 Euro für den Austausch der defekten Umwälzpumpe bezahlen!! 100 Euro Arb.Lohn, 170 Euro die Pumpe
Und eine Anfahrtspauschale von 330 Euro wurden berechnet!!!!! Evil or Very Mad Evil or Very Mad


Auf mein Nachfragen wurde mir gesagt das ich nur 2 Jahre Garantie hätte. Kulanz würde es bei 2 Jahren 11 Monaten auch keinen geben!

Ich bin stink Sauer !! Ist das alles so in Ordnung ?? Kann ich dagegen gar nichts machen ??
Auf die Wilo Pumpe gibt es auf jeden Fall 5 Jahre Garantie , bei der Firma habe ich nämlich vorhin mal angerufen.

Danke für eure Antworten

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wiso

Erfahrung: ***
Anmeldedatum: 14.02.2009,
Beiträge: 48
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anscheinend sind diese pumpen auch nicht mehr,was sie mal waren.
meine hielt 22jahre allerdings im öler.dieses jahr hat sie auch ihren
geist aufgegeben ,kostete mich für 21kw nl 103€ .selbst ausgetauscht,
vorher heizungsfachmann gefragt,dasselbe hättest du bei der wp-firma
machen sollen.die garantie der hzp müßte wilo bezahlen,die montage-
kosten nicht,wenn ich mich nicht ire!

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Thomas Heufers

Erfahrung: *****
Anmeldedatum: 21.07.2006, Wohnort: Detmold/Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 1982
Benutzer-Profile anzeigen E-Mail senden http://www.energie-effizientes-haus.de Antworten mit Zitat

@ Chris77 - Wenn der reparaturausführende Montagebetrieb Dein damaliger Auftragnehmer war, dann ist er als Vertragspartner i.d.R. in der Gewährleistung. Dann ist der Schaden innerhalb der Gewährleistungsfrist abgedeckt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Werkvertrag...

Ist der reparaturausführende Montagebetrieb nicht Dein damaliger Auftraggeber, dann musst Du den selbsterteilten Auftrag bezahlen.

Gruß

Thomas Heufers

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05231-569596 + 0177-1648721
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http://energiesparprojekte.info/...

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Chris77

Erfahrung: *
Anmeldedatum: 11.01.2007,
Beiträge: 10
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Thomas Heufers hat Folgendes geschrieben:
@ Chris77 - Wenn der reparaturausführende Montagebetrieb Dein damaliger Auftragnehmer war, dann ist er als Vertragspartner i.d.R. in der Gewährleistung. Dann ist der Schaden innerhalb der Gewährleistungsfrist abgedeckt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Werkvertrag...

Ist der reparaturausführende Montagebetrieb nicht Dein damaliger Auftraggeber, dann musst Du den selbsterteilten Auftrag bezahlen.

Gruß

Thomas Heufers


Danke für die Antworten,

ich habe damals von dem Fertighaus Anbieter ( RD-Haus ) , das Haus incl. der Heizung gekauft. D.h ich selber habe nie einen Vertrag mit der Heizungsfirma abgeschlossen. Mir wurde bei Hausübergabe nur gesagt, sollte ich Probleme mit der W.Pumpe haben, sollte ich mich an diese Firma wenden. Dieses wäre die Firma die die Pumpe geliefert und installiert hat.

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bernhard geyer

Erfahrung: *****
Anmeldedatum: 22.06.2006,
Beiträge: 1152
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Chris77 hat Folgendes geschrieben:
ich habe damals von dem Fertighaus Anbieter ( RD-Haus ) , das Haus incl. der Heizung gekauft. D.h ich selber habe nie einen Vertrag mit der Heizungsfirma abgeschlossen. Mir wurde bei Hausübergabe nur gesagt, sollte ich Probleme mit der W.Pumpe haben, sollte ich mich an diese Firma wenden. Dieses wäre die Firma die die Pumpe geliefert und installiert hat.

Wenn du diese Aussage nicht schriftlich hat wird es schwer. Dein Vertragspartner ist dein Fertighausanbieter. Schau mal was bei denen in deinem Vertrag im Bereich "Kleingedruckten" bezüglich Garantie und Gewährleistung steht.

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testfahrer

Erfahrung: **
Anmeldedatum: 01.12.2009,
Beiträge: 15
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Hallo Chris,

es kommt alleine auf den Vertrag an den du mit dem Fertighausbauer hast.
Bau solchen Verträgen wird auf den Baukörper meist 5 Jahre Garantie gegeben.
Die technischen Gewerke werden aber meist auf zwei Jahre gedrückt.
Mann kann grob sagen alles was Bauhauptgewerbe ist 5 Jahre, alle was Baunebengewerbe ist 2 Jahre.
Wenn Wilo 5 Jahre Garantie auf die Pumpe gibt brauchst du die Pumpenkosten nicht zu tragen. Aber das muss du mit der ausführenden Firma bereden und dich einigen.
Um die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen musst du nach 2 Jahren beweisen, dass die Pumpe bereits beim Einbau den Fehler oder zu dem Fehler führende Beschädigung hatte.
Das wird dir aber nicht gelingen. Wie auch?
Grundsätzlich sollte man sich immer Vorher nach allen Kosten erkundigen. Auch die Garantieübernahme sollte man im Vorfeld absprechen.
Die beauftragte Firma führt Dich nicht als Kunden und hatte bis zur Reparaturbeauftragung noch kein Geschäftsverhältnis zu Dir.
Deshalb ist der Rep. Auftrag nicht als Garantieleistung beauftragt worden.
Lese deinen Vertrag mit der Hausbaufirma. Wenn 5 Jahre Garantie auf alles gegeben wurde kannst Du versuchen, dass der Hausbauer die Kosten übernimmt.
Wobei er das auch nicht machen muss, denn du hast einfach eine Firma mit der Reparatur beauftragt ohne das er Kenntnis davon hatte.
Wahrscheinlich wirst Du auf einem großen Teil der Rechnung sitzen bleiben und selbst zahlen müssen.
Leider werden in solchen Fällen immer wieder Fehler im Bezug auf die Abwicklung gemacht.
Was dir einer bei einer Hausübergabe erzählt ist völlig egal. Es zählt immer, dass was im Vertrag steht.

Gruß

Thomas

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bernhard geyer

Erfahrung: *****
Anmeldedatum: 22.06.2006,
Beiträge: 1152
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testfahrer hat Folgendes geschrieben:
Wenn Wilo 5 Jahre Garantie auf die Pumpe gibt brauchst du die Pumpenkosten nicht zu tragen. Aber das muss du mit der ausführenden Firma bereden und dich einigen.

Wenn das nicht im vorfeld geklärt wurde ist man auf das Wohlwollen des ausführenden Betriebs angewiesen ob dies die Kostenübernahme durch Wilo versucht zu bekommen.

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Chris77

Erfahrung: *
Anmeldedatum: 11.01.2007,
Beiträge: 10
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bernhard geyer hat Folgendes geschrieben:
testfahrer hat Folgendes geschrieben:
Wenn Wilo 5 Jahre Garantie auf die Pumpe gibt brauchst du die Pumpenkosten nicht zu tragen. Aber das muss du mit der ausführenden Firma bereden und dich einigen.

Wenn das nicht im vorfeld geklärt wurde ist man auf das Wohlwollen des ausführenden Betriebs angewiesen ob dies die Kostenübernahme durch Wilo versucht zu bekommen.


genau das bin ich gerade am klären... und mit den anfahrtskosten wollen dir mir schon mal 50 % entgegen kommen. habe denen gesagt die sollen sich bitte an wilo wenden zwecks übernahme der pumpenkosten. bis jetzt habe ich noch keine rückmeldung bekommen.

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oakgast

Erfahrung: *****
Anmeldedatum: 17.07.2009,
Beiträge: 759
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Kommentar von "thase2" erstellt am 11.03.2010,17:43
Thema: Sonstiges(Sonstiger Kommentar/ Tipp)

Was ist denn jetzt aus der Garantie von Wilo geworden ??? Hat Wilo die Kosten für die Pumpe übernommen? Habe jetzt auch Probleme mit der Pumpe bei meiner Wärmepumpe und es wäre schön zu wissen wie es ausgegangen ist.
Mail an thase2


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