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Forum Geothermie & Wärmepumpen

Thema: LRA Einverständniserklärung Erdsonden nicht weiterarbeiten!

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echostar

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Hallo,

ich bekomme vom LRA folgendes Schriftstück das ich unterschreiben soll!

"Als Inhaber der wasserrechtlichen Erlaubnis sowie als Bauherr der Wärmepumpenanlage mit Sondentechnik (zwei 130 m tiefe Sonden) zur Nutzung von Erdwärme zur Heizung des Gebäudes .... PLZ.... bin ich damit einverstanden, dass bis auf weiteres keine Arbeiten mehr an den Sondenköpfen durchgeführt werden dürfen."

Muss ich das Unterschreiben wäre das denn von Vorteil?
Oder führen die gegen mich Zwangsmaßnamen ein wenn ich nicht Unterschreibe?

Kurze Info: Mir wurden Verpressschläuche bei 1 Bohrung mit 100 m und bei der anderen mit 62 m nach Sondeneinführung nachträglich eingebracht.

Jede Bohrung wurde mit 190 mm Durchmesser gebohrt. Als Sonden kamen 2 Doppelsonden mit 40mm Durchmesser rein. In jeder Bohrung kamen ca. 2975 kg an Verpressmaterial rein.

Rechnerisch müsste die Bohrung vollständig verpresst sein.

Das LRA meint dem ist nicht so denn die Wasserstockwerke wurden nicht richtig abgedichtet.

Nun drohen die mir mit teuren Gutachtern. Je Bohrung ca. 3000 €.

Wie kann man dem LRA erklären das bei meinen trockenen Bohrlöchern bei denen keine Wasserschichten angetroffen wurden die Menge an Verpressmaterial zur sicheren Verpressung des Ringraumes völlig ausreichen würde.

Über eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.

Cu Gerry

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machtnix

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Ich würde das Schreiben mal deinem Bohrunternehmen zeigen und fragen was die dazu meinen.
Das Bohrunternehmen hat doch sicher vorher ein Geologisches gutachten eingeholt,denn sonst hättest du ja nicht bohren dürfen.
Außerdem wurde die Bohrung ja beim LRA angezeigt und genehmigt.

Du hast eine Fachfirma beauftragt,hole diese mit ins Boot und beratschlage dich mit denen.

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echostar

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Das Bohrunternehmen wurde vor mir vom LRA angeschrieben. Da die sich einfach nicht mehr melden meint das LRA die müssen nun gegen mich vorgehen da ich laut Genehmigung für die Fehler der Bohrfirma haften müsse.

Das heißt der Bauherr der an ein unseriöses Bohrunternehmen gerät wird Arm so ist das zumindest für mich zu verstehen.
Oder es war mein Fehler das ich dem LRA überhaupt gemeldet habe das die Verpressschläuche nicht tief genug eingebracht wurden.

Sonnst wäre die Verpressung ev. zwar nicht 100 %tig aber ich hätte vom LRA meine Ruhe.

Ich glaube da wäre ich besser gefahren.

Man lernt also besser schweigen wenn gemurkst wird sonnst wird der kleine Mann unglücklich da er haften muss und das kann sehr teuer werden.

Zitat ein Bauherr muss Umweltschäden anderer Unternehmer verschweigen wenn er nicht belangt werden möchte.

Ich finde diese Welt so nicht OK.

Cu Gerry

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machtnix

Erfahrung: *****
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Beiträge: 1587
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Oder es war mein Fehler das ich dem LRA überhaupt gemeldet habe das die Verpressschläuche nicht tief genug eingebracht wurden.

Was ist denn das nun wieder für ein Schmarrn?

Meinst du vielleicht wenn du dem LRA das meldest schreiben die dein Bohrunernehmen an und lassen das dann für dich in Ordnung bringen?
Wenn dein Billigbohrer pleite ist,dann haftest du als Aufraggeber für eventuelle Umweltschäden.

Anwalt einschalten.hier sollte sich deine Rechtschutzversicherung bald möglichst amortisieren.

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GMil

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echostar hat Folgendes geschrieben:
........Das heißt der Bauherr der an ein unseriöses Bohrunternehmen gerät wird Arm so ist das zumindest für mich zu verstehen.
Oder es war mein Fehler das ich dem LRA überhaupt gemeldet habe das die Verpressschläuche nicht tief genug eingebracht wurden.........

Ich finde diese Welt so nicht OK.

Cu Gerry


Nun, ich finde das völlig OK. Wer Arbeiten in Auftrag gibt, haftet gegenüber Dritten natürlich auch dafür, wenn man den Ausführenden nicht belangen kann. Wer auch noch seinen Ausführenden aktiv irgendwo anschwärzt, statt sich mit ihm direkt auseinanderzusetzen, erstattet juristisch sozusagen eine Selbstanzeige und will quasi bestraft werden. Genau das ist hier geschehen.

Worüber beklagst Du Dich also?

_________________
Gruß

Gerhard

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Oswald

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Beiträge: 495
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also bitte!

So einfach ist es ja wohl nicht gmil!

Wenn ich eine Fachforma beauftrage eine Arbeit im entsprechenden Fachbereich durchzuführen, kann ich eine korrekte Arbeit erwarten.

Selbstverständlich haftet die Fachfirma für ihre Fehler selbst und nicht ich als ahnungsloser Auftraggeber.
Weil ich keine Ahnung habe beauftrage ich ja überhaupt erst eine Fachfirma.

Deine Hypothese würde ja auch eine Reifenhändler, der ständig vergisst die Radmuttern an den Autos seiner Kunden anzuziehen und aus diesem Grund auf der Autobahn ein schwerer Unfall entsteht, freisprechen.
Dem ist aber absolut nicht so!

Und mir ist in Deutschland auch kein Gesetz bekannt, dass es eine Schuldreihenfolge gibt... also dass ein anderer Schuldiger für eine Schuld einspringen muss, wenn der erste nicht zur Verantwortung gezogen werden kann!?!?!?

Wo nimmst Du solche Ideen bitte schön her?!?

Grüsse
Oswald

_________________
Vorsicht! Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie oder Sarkasmus enthalten.
Ohne Konservierungsstoffe (lt. Gesetz). Ohne Farbstoffe. Ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe.

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echostar

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So sehe ich das auch,

ich bin der Ahnungslose Bauunternehmer der eine Fachfirma beauftragt die Arbeiten für mich ordnungsgemäß auszuführen.

Daher hatte mein Bohrunternehmer auch das DVDW Zertifikat.
Der wo das Zertifikat hat darf ohne Aufsicht (Geologen) bohren.

Aber in meinem Fall ging das wohl in die Hose trotz DVGW werde ich zum Zahlen herangezogen.

Dabei würde mich interessieren wie und mit welchen Gutachtern das LRA eine ordentliche Verpressung überhaupt begutachten kann.

Zitat:
„Zurzeit gibt es aber noch kein Verfahren mit dem nachträglich die Verpressung überprüft werden kann. Es gibt zwar die Möglichkeit die Effektivität der Sonde mit einem Geothermal-Response-Test zu ermitteln, dieses Verfahren sagt aber nichts über die ordnungsgemäße Verpressung aus.“

Hat jemand da was neueres wie eine ordentliche Verpressung nachgewiesen werden kann?

Und wer macht so etwas?

Cu Gerry

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Oswald

Erfahrung: *****
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Beiträge: 495
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aha.....


Also geht es hier gar nicht um eine Privatperson, sondern um einen Bauunternehmer, der eine Gesamtverantwortung für einen Hausbau inne hat und ein Teilgewerk an einen Subunternehmer weitergegeben hat.

Ich bin mir nicht sicher, aber das sind so weit ich weis völlig andere Voraussetzungen.
Ich glaube hier kann durchaus ein Haftungsübergang statt finden!


Was ich mich aber gerade doch frage ist die Tatsache, woran das LRA denn bitte einen Verstoss festmachen möchte, wenn dieser gar nicht nachzuweisen ist!?!?

Also ich kenne das deutsche Recht immer noch so, dass man eine Ordnungswirdrigkeit oder Straftat nachweisen muss wenn man jemanden dafür bestrafen will.

Wenn ich also nicht nachweisen ob die Verpressung in Ordnung ist aber das Gegenteil auch nicht worüber reden wir denn dann hier?
Oder genügt jetzt schon ein ominöser Anruf im Landratsamt um ein entsprechendes "ERmittlungsverfahren" ins Rollen zu bringen?
Das wäre ja Denuziantentum par excellence.

Grüsse
Oswald

_________________
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machtnix

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Ist es vielleicht so das du als Bauunternehmer/Bautrüger mal wieder den allerbilligsten schrägen Vogel beauftragt hast und dem Kunden das Gewerk mal wieder schweineteuer unterjubeln wolltest?
Jetzt ist was schiefgegangen (ohne Geologen) und nun reißt dir das LRA den A... auf.

Find ich irgendwie cool.

Bei welchem LRA kann man ohne geologisches Gutachten und ohne Bohranzeige bohren?

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parcus

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Beiträge: 171
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Nach herrschender Meinung trägt der Auftraggeber das Baugrundrisiko.

http://www.energieeffizient-sanieren.org/index.php?topic=260.0...

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Dipl.-Ing. Arch. | Dipl.-Wirt.-Inf. | BAFA & KfW Sachverständiger

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GMil

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Oswald hat Folgendes geschrieben:
also bitte!

So einfach ist es ja wohl nicht gmil!

Wenn ich eine Fachforma beauftrage eine Arbeit im entsprechenden Fachbereich durchzuführen, kann ich eine korrekte Arbeit erwarten.

Selbstverständlich haftet die Fachfirma für ihre Fehler selbst und nicht ich als ahnungsloser Auftraggeber.
Weil ich keine Ahnung habe beauftrage ich ja überhaupt erst eine Fachfirma.

Deine Hypothese würde ja auch eine Reifenhändler, der ständig vergisst die Radmuttern an den Autos seiner Kunden anzuziehen und aus diesem Grund auf der Autobahn ein schwerer Unfall entsteht, freisprechen.
Dem ist aber absolut nicht so!.......

Grüsse

Oswald


Hier hast Du einen wichtigen Teil meines Satzes weggelassen: "... wenn der eigentlich Schuldige nicht belangt bzw. zur Kasse gebeten werden kann"

Du kehrst das gleich ins Gegenteil um und unterstellst mir, ich hätte geschrieben, daß der eigentlich Schuldige straffrei und ohne Kosten davonkommt. Dem ist natürlich nicht so, aber das Baugrundrisiko trägt nun mal der Auftraggeber, auch wenn der sich bei Verschulden des Auftragnehmers in der Regel das Geld zum Ausmerzen des Problems dort wieder holen kann. Ob das dem eigenen Rechtsempfinden jetzt schmeckt oder nicht, man wird es nicht ändern.

Ein für Deine These falsches Beispiel hast Du übrigens auch noch gewählt: wenn Du -wie geschrieben- jemanden überfährst, weil Dein Reifenhändler die Radmuttern nicht angezogen hat, kommst Du auf Grund der Gefährnishaftung auch nicht straffrei davon, selbst wenn der Reifenhändler greifbar ist und die Hauptschuld auf sich nimmt!

_________________
Gruß

Gerhard

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echostar

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Oswald hat Folgendes geschrieben:
Was ich mich aber gerade doch frage ist die Tatsache, woran das LRA denn bitte einen Verstoss festmachen möchte, wenn dieser gar nicht nachzuweisen ist!?!?


Ich muss da etwas klarstellen,
Ich bin Privat und kein Sub oder so. Ich beauftragte eine Bohrfirma mit DVGW Zertifikat.

Dem LRA wurde durch mich bekannt das in eine 130 m Bohrung ein 100m langer Verpressschlauch und in die zweite 130 m Bohrung ein nur 62 m tiefer Verpressschlauch reinkam.

Ich beschwerte mich ohne Erfolg beim Bohrmeister, aber erst bei dem 62 m Schlauch weil ich im glaubte das der mit 100 m auch bis zur 130 m Verpressung ausreiche. Das Verpressmaterial fällt runter machte er mir weis.

Bei dem Bohrloch wo der Schlauch nur 62 m rein ging rief ich das ist Pfusch.
Die Firma ignorierte mich und wollte schnell weiter machen.

Erst dann kam das LRA hinzu die einen Geologen riefen.

Der Geologe war beim Verpressen der Bohrung mit 100 m Schlauch anwesend.
Der Geologe schrieb dass eine sichere Ringraumverpressung bei derart kurzen Schläuchen nicht gewährleistet sei.

Das stört dem LRA ob dem auch tatsächlich so ist? Die wollen es rausfinden und deshalb Gutachter hinzuziehen.

Das kostet je Bohrung 3000 € und was soll dabei rauskommen?

Die Firma Fischer die das Verpressmittel Geosolid auf den Markt brachte meint es gäbe da einen Fisch den man innen am Sondenrohr hinunterlässt, hat davon schon jemand was gehört?

Cu Gerry

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Oswald

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ach was!

Das stimmt einfach so nicht!

Ich muss als Privatmann einfach nicht mit bestimmten Mängeln rechnen!

Dazu gehört ein abfallendes Autorad, das ein Kleinkind überrollt, weil der Reifenhändler seine Arbeit nicht ordentlich gemacht hat und genausowenig ein fehlerhaft ausgeführte Bohrung im Erdreich.

Das was parcus da meinte und verlinkt hat kenne ich auch vom Hörensagen. Das gilt aber nur, wenn sich niemand anderes findet, dem man den Fehler in die Schuhe schieben kann und der auch in der Lage ist seinen Schaden zu begleichen.

In allen anderen Fällen ist man als Auftraggeber zwar nicht aus der Verantwortung aber meines Wissens aus der Haftung.

Sicherlich kommt es auch auf den angerichteten Schaden an aber wir reden hier doch nicht von einem Schaden wie an der Tagebaustätte da im Osten, wo der Rand der Ortschaft im Loch versunken ist!

Grüsse
Oswald

_________________
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echostar

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Ich werde zur Zahlung herangezogen werden, weil der Schuldige so gut wie Pleite ist.

Ich habe bei einem Großhändler angerufen der Bohrfirmen mit Baumaterial beliefert, was ich da gehört habe!

Meine Bohrfirma hat hier und da Schulden und wird nur noch mit Vorauskasse beliefert.

Wie die auch arbeiten, 3 Werktage konnten die bei mir das ist 200 km vom Firmensitz entfernt nicht arbeiten weil kein Diesel geliefert wurde.

Gestern rief mich ein Anwalt an bei dem die Bohrfirma Schulden hat und bat mich die Rechnung der Firma an den Anwalt zu bezahlen, damit der wenigstens mal sein Geld erhält.

Wobei ich mich wundere woher der Anwalt meine Rufnummer hat.
Sind die ganzen Firmenunterlagen beim Anwalt?
Was da wohl noch auf mich zukommt?

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machtnix

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Gestern rief mich ein Anwalt an bei dem die Bohrfirma Schulden hat und bat mich die Rechnung der Firma an den Anwalt zu bezahlen, damit der wenigstens mal sein Geld erhält.

Wenn du tatsächlich Privatperson bist,dann zahle auf gar keinen Fall.
Der Anwalt hat einen Vertrag mit der Bohrfirma geschlossen,oder mit einem anderem Gläubiger,soll der sehen wie er zu seinem Geld kommt.

Es ist hier ein erheblicher Magel aufgetreten bei dem anscheinend du nun zur Kasse gebeten wirst,hier würde ich sagen machst du erstmal von deinem Rückbehaltungsrecht gebrauch.§273BGB
Der Mangel ist ja schließlich noch da.
Vorsicht!Maximal 5% der Aufragssumme kann nur einbehalten werden.
Mängelrüge anzeigen und Aufforderung zur Beseitung setzen.
Frist setzen.

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