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Forum Contracting & Recht & Gesetz

Thema: Contracting-Nehmer als Nichteigentümer

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Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage bezüglich eines Contractings. Fall ist dieser, dass der Contractor mit dem Contracting-Nehmer einen Vertrag schließen möchte, der Contracting-Nehmer, jeoch lediglich Mieter des betroffenen Gebäudes ist.

Frage ist nun, ob der Vermieter dann benachrichtigt werden muss, wenn man als Mieter solch einen Vertrag mit dem Contractor schließen möchte.

Vielen Dank schonmal im Vorraus

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Oswald
*****
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Also....


Als Mieter "erwirbt" man kein uneingeschränktes Nutzungsrecht für eine Sache. Es existiert lediglich ein Nutzungsrecht im Sinne des Wohnrechts.
In den meisten Mietverträgen findet man eine Klausel des Verbotes der Untermiete ohne Rücksprache mit dem Vermieter.

Eine gewerbliche "Weiternutzung" ist in der Regel auch nicht möglich.
In manchen Wohngegegenden ist eine gewerbliche Nutzung von Wohnraum sogar untersagt.

Ohne die Zustimmung des Vermieters dürften keine weitergehenden Verträge mit Dritten in Zusammenhang des Mietverhältnisses zulässig sein, wenn nichts Gegenteiliges im Mietvertrg steht.

Grüsse
Oswald

_________________
Vorsicht! Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie oder Sarkasmus enthalten.
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