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Hallo zusammen,
ich spiele momentan mit dem Gedanken Häusle zu bauen und eine der Sachen die ich gerne verwenden würde ist Erdwärme, bevorzugt mit Bohrung anstatt Fläche.
Der Haken an der Sache ist, das entsprechende Grundstück liegt am Innenrand eines Wasserschutzgebiets IIIB. Hat jemand da Erfahrung ob die Erdwäre-Bohrung und Anlage da überhaupt genehmigt wird oder ich das ganze vergessen kann?
Vielen Dank schon mal,
Martin
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Hallo Martin,
das wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt. In einigen werden die Bohrungen unkompliziert genehmigt, in anderen ist eine Ablehnung nichts außergewöhnliches.
Es bliebt dir also nicht anderes übrig, als einen Genehmigungsantrag zu stellen und die Behördenentscheidung abzuwarten.
Gruß
Thomas
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In vielen Wasserschutzgebieten werden Geohil-Brunnen genehmigt, da diese lediglich das Grundwasser umwälzen und dadurch keine Gefahr fürs Trinkwasser darstellen
Infos:
www.geohil.de...
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Wie Thomas schon sagte ist der Umgang mit der Schutzzone III von Bundesland zu Bundesland verschieden. Aus eigener Erfahrung weiß ich das es auch Ausnahmen mit Auflagen gibt. (z.B. geringe Bohrtiefe und somit eine höhere Anzahl von Sonden, um ein anbohren von Wasserführenden Schichten zu verhindern) Man kann sicherlich bei dem zuständigen Wasseramt ( im Landratsamt) anrufen um vorab zu erfahren ob eine Antragstellung Sinn macht. Viele Grüsse
_________________ http://www.erdwaerme-zeitung.de...
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Hallo Daniel,
selbstverständlich werden Geohil-Systeme ganz sicher dort NICHT installiert, wo Erdwärmesonden schon nicht zum Zug kommen. Der Grund hierfür ist einfach: bereits die nackten Bohrungen werden behördlicherseits aus wasserschutzrechtlichen Gründen abgelehnt (Trübung des Grundwassers, Schaffung neuer Wasserwegsamkeiten, hydraulischer Kurzschluss von Grundwasserleitern etc.).
Ich empfehle hierzu einen aktuellen Artikel aus der Zeitschrift "Geothermische Energie" der Geothermischen Vereinigung. Da werden Sie geholfen...
Gruß
Thomas
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Hallo Thomas,
ganz so forsch solltest Du Dich da nicht äußern (das hatten wir aber schon mal in einem anderen Forum, wenn ich mich nicht irre), manche Wasserämter finden es sympathischer, wenn kein fremdes Medium im Aquifer zirkuliert, auch wenn es zunächst in der geschlossenen Sonde bleibt.
In Sindelfingen wurde zum Beispiel in einer Trinkwasserschutzzone die Installation einer Sondenanlage untersagt und nur der Einsatz der GEOHIL-Technologie hat das Geothermie-Projekt dann doch noch Realität werden lassen (dort wird übrigens mittels Betonkerntemperierung geheizt und gekühlt, ca 70 kW aus 4 GEOHIL-Quellen von 40m Teufe, Quellentemperatur ca 10°C, Gebäudeverteiltemperatur zwischen 20 und 30°C - also sehr gute Bedingungen für die WP).
Ein weiteres Argument ist die Möglichkeit eine GEOHIL-Energiequelle mit den entsprechenden Messsonden zur geophysikalischen Vermessung (Nachweis der Dichtigkeit der Aufsatzrohre und Absperrung der Horizonte, sowie zur Oberfläche) zu befahren. Bei herkömmlichen Sonden muss man sich da auf die fachgerechte Ausführung verlassen, und das ist auch noch nicht sicher und reicht den Ämtern oft nicht.
Mit einem entsprechend ausgeführten Brunnen kann man durch Einbau entsprechender Tonsperren selektiv den gewünschten Grundwasserleiter ansprechen und das ist auch messtechnisch nachweisbar, ggfs sogar nachbesserbar !
Der Hinweis auf die Geothermische Vereinigung ist übrigens nicht vorbehaltlos zu empfehlen, auch dort gibt es Interessenvertreter mit nicht immer nur sachlich begründeter "Hilfe".
Gruß
Michael
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Es wird wohl wie überall im Leben auch hier auf die Laune und Kompetenz des Sachbearbeiters ankommen ob und welches System er genehmigt.
Bei dem beschriebenen Fall war mit Sicherheit die geringe Bohrtiefe für eine positive Entscheidung ausschlaggebend, dies wäre aber auch mit einer entsprechenden Anzahl von Sonden machbar gewesen, denn gebohrt werden muss bei beiden Systemen. Eine fachgerechte Trennung des Aquifer ( war bei den beschriebenen Fall sicherlich nicht notwendig) ist auch bei Sonden möglich. Wichtig für den Auftraggeber ist letztendlich der Nutzen und die Wirtschaftlichkeit der verschiedenen Systeme und diese Entscheidung muss er letztendlich aus der Fülle der Informationen selbst fällen. Eine vernünftig ausgeführte Erdwärmesondenanlage wird diesen Nutzen mit Sicherheit über Jahrzehnte Wartungsfrei erfüllen. Viele Grüße
http://www.erdwaerme-zeitung.de...
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Dem aufmerksamen Leser wird nicht entgangen sein, dass es sich bei dem geschilderten Fall um eine Brunnen-Anlage handelt.
Mit anderem Worten, man muss wohl oder übel einen Aquifer anbohren, um Wasser zu fördern.
Und natürlich muss eine solche Bohrung eine Sperre erhalten, denn auch Oberflächenwasser darf nicht über die Bohrung in den Aquifer eintreten.
Wie der Michael schon erwähnt hat ist nicht die Bohrung das Problem, schliesslich ist diese auch für die Trinkwassergewinnung notwendig, sondern eher welche Stoffe im Betriebs- oder Störfall ins Grundwasser gelangen können, und das ist bei einer Erdwärmesonde nicht nur Wasser.
Nun zu dem Argument "geringe Bohrtiefe":
Bei Brunnenanlagen wird halt nur so lange gebohrt, bis man Grundwasser fördern (Wiedereinleiten) kann.
Und wenn der Aquifer nun in 40m tiefe anzutreffen ist braucht man auch nicht weiter bohren.
Ist man jetzt ehrgeizig, und will Erdwärmesonden errichten, welche in sicherer Entfernung zum Aquifer enden, so wird man wohl nicht mehr als 30m tiefe erreichen.
Mit der Grundwasseranlage erreicht man dann locker 14kW Entzugsleistung mit der Erdwärmesonde nur 1,8kW...
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Hallo bevor wir hier weiter unsere Argumente tauschen möchte ich gerne Wissen um welche Schutzzone es sich bei dem oben genannten Projekt handelt, den Grundsätzlich gilt:
In Wasserschutzgebieten und im engeren Zustrombereich von sensiblen Grundwassernutzungen und -vorkommen sowie bei schutzwürdigen oder bohr- und ausbautechnisch nicht sicher beherrschbaren Untergrundverhältnissen ist dem Grundwasserschutz Vorrang vor der Erdwärmenutzung durch Erdwärmesonden einzuräumen.
In Wasser- und Quellenschutzgebieten gilt die Regelung der jeweiligen Rechtsverordnung. In Zone I bis III/IIIA von Wasserschutzgebieten ist der Bau und Betrieb von Erdwärmesonden i. d. R. verboten. Ausnahmen sind in den Zonen III/IIIA im Einzelfall möglich, wenn eine Erdwärmesonde in einem Geringleiter bzw. außerhalb des genutzten Grundwasserleiters eingerichtet werden soll.
Quelle: Leitfaden zur Nutzung von Erdwärme mit Erdwärmesonden Baden Württemberg
_________________ http://www.erdwaerme-zeitung.de...
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Yep, genauso stehts im besagten Leitfaden. Und grundsätzlich erkennen die Behörden (auch in anderen Bundesländern) folgende Mechanismen als relevante Entscheidungskriterien:
1. Trübung des Grundwassers durch den eigentlichen Bohrvorgang
2. Trübung des Grundwassers durch die (frische) Hinterfüllsuspension
3. Leckagen an Sonden
4. Kurzschluss mehrere Grundwasserleiter durch die Bohrungen
5. Eintrag von wassergefährdenden Stoffen im Zuge des Bohrens (hierunter fallen doch auch bakterielle Verunreinigungen etc.)
Bei Bedarf (und mit etwas Phantasie) wird der geneigte Behördenvertreter dann noch mehr finden können...
Aber grundsätzlich würde ich mich sehr für die oben zitierte Brunnenanlage der Geohil interessieren: in welcher Gemeinde wurde die denn installiert?
Gruß
Thomas
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Hallo,
schon mal an einen "Energiegraben" gedacht anstatt an einer Tiefenbohrung? Bei einen Neubau besteht die Möglichkeit die Wärme aus einen Grabenkollektor zu gewinnen anstatt durch eine Bohrung oder einem Flächenkollektor der viel Platz benötigt So ein Graben kann man leicht für 2000 - 3000 Euro erstellen, gegenüber Bohrkosten in höhe von ca. 6000-8000 Euro und man benötigt keine Genehmigung! Nur der Grabenkollektor ist nicht bei jeden Boden machbar. d.h. ein Geologe muß den Boden vorher untersuchen. Gruß Marcel
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Auch außerhalb von Wasserschutzgebieten. Bohrung, Verfüllung und Dokumentation entsprach nicht den Erwartungen des Wasserwirtschaftsamtes.
Aber was soll's die Geohil Erdwärmeanlagen AG ist ja wohl insolvent, es gibt ja nun eine neue juristische Person (Geohil Gmbh). Vielleicht darf die dann ja wieder mit gleichem Personal gleiches machen. Würde als Bauherr aber eine Bankbürgschaft für den Garantiezeitraum anfordern.
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| Gast hat Folgendes geschrieben: | Hallo zusammen,
ich spiele momentan mit dem Gedanken Häusle zu bauen und eine der Sachen die ich gerne verwenden würde ist Erdwärme, bevorzugt mit Bohrung anstatt Fläche.
Der Haken an der Sache ist, das entsprechende Grundstück liegt am Innenrand eines Wasserschutzgebiets IIIB. Hat jemand da Erfahrung ob die Erdwäre-Bohrung und Anlage da überhaupt genehmigt wird oder ich das ganze vergessen kann?
Vielen Dank schon mal,
Martin |
Hey,
nur soviel: mein Grundstück liegt auch im Wasserschutzgebiet 3B! Bei der Voranzeige beim "Umweltschutzamt ENZKREIS" (mittels DIN A4-Blatt) im September 2004 bekam ich nach 5 Monate !!! -Wartezeit den Bescheid, daß es möglich ist! (Anfang 02/2005). Inzwischen ist der Leitfaden der LR BW ab 03/2005 modifiziert worden und der Sachbearbeiter im Umweltschutzamt gibt für diese neuen Anträge nur "ROTES LICHT". Soll heißen: KEINE GENEHMIGUNG. Mein Rat: evtl. mit Bohrfirma weiteren Druck ausüben. H.F. am 11.01.2006
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