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Mitzi
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Hallo Forum,
wir haben im Jahr 2005 eine Altbausanierung im Rahmen des KfW-CO2-Minderungsprogramms (inkl. 15% Teilschulderlass des Darlehens) durchgeführt. Unser Haus: ZFH, Baujahr 1929, 340qm Wohnfläche, in Niedersachsen.
Neben der Dämmung des Daches, der Aussenhülle und der Kellerdecke wurden neue Fenster eingebaut und auch die bestehende alte Gasheizung auf eine moderne Biomasse-Brennwert- sprich Pelletsheizung mit gekoppelter Solaranlage zur Heizungsunterstützung und Warmwassererzeugung umgestellt (natürlich auch inkl. aller möglichen BAFA-Sonderförderungen).
Wir haben uns für eine Anlage von ProSolar (25kW+12qm Solar) entschieden, und sind mit dieser Entscheidung und den bisherigen Ergebnissen auch sehr zufrieden. Natürlich trug auch die Erfahrung des beauftragten Heizungsfachbetriebes in Sachen Einbau, Einstellung und Wartung der Anlage dazu bei, genauso wie die Tatsache, daß wir nur die sog. PowerPellets nach der strengeren Ö-Norm verwenden, und auch hier einen empfehlenswerten Lieferanten gefunden haben.
Nun aber zu meiner Frage.
Welche Aufgaben hat angesichts eines derart neuen Heizungssystems eigentlich der Schornsteinfeger, bzw. welche Messungen muß er wirklich durchführen, und wie oft finden diese statt ?
Hintergrund ist der, daß uns der BSM nach der Abnahme der Anlage und Messung der Abgaswerte andeutete, daß aufgrund der modernen Anlage künftig nur noch Schornsteinfegetermine und keine Messungen mehr erforderlich seien.
Vor 4 Wochen meldete er sich mit den Worten, die Gesetzeslage hätte sich geändert und nun müsse er doch wieder zu regelmäßigen Messungen erscheinen. Heute dann kam er zum Messen und alle Werte waren, wie nicht anders zu erwarten, "Bestens", "Sehr gut", "Vorbildlich", um mal seine Wortwahl zu zitieren !
Ich würde mich freuen, wenn ich hierzu aus dem Forum mal eine verbindliche Aussage bekommen könnte.
Letztendlich geht es hier ums Geld - also Gebühren für die Messungen und auch das Schornsteinfegen, und angesichts der ursprünglichen Aussagen und der plötzlichen Änderung der Gesetzeslage (über die ich leider so nichts in Erfahrung bringen konnte), beschleicht mich hier so ein komisches Gefühl, daß ich die Schornsteinfegerinnung hier vieleicht ohne jegliche Grundlage subventioniere.
Danke schonmal für Eure Hilfe.
wir haben im Jahr 2005 eine Altbausanierung im Rahmen des KfW-CO2-Minderungsprogramms (inkl. 15% Teilschulderlass des Darlehens) durchgeführt. Unser Haus: ZFH, Baujahr 1929, 340qm Wohnfläche, in Niedersachsen.
Neben der Dämmung des Daches, der Aussenhülle und der Kellerdecke wurden neue Fenster eingebaut und auch die bestehende alte Gasheizung auf eine moderne Biomasse-Brennwert- sprich Pelletsheizung mit gekoppelter Solaranlage zur Heizungsunterstützung und Warmwassererzeugung umgestellt (natürlich auch inkl. aller möglichen BAFA-Sonderförderungen).
Wir haben uns für eine Anlage von ProSolar (25kW+12qm Solar) entschieden, und sind mit dieser Entscheidung und den bisherigen Ergebnissen auch sehr zufrieden. Natürlich trug auch die Erfahrung des beauftragten Heizungsfachbetriebes in Sachen Einbau, Einstellung und Wartung der Anlage dazu bei, genauso wie die Tatsache, daß wir nur die sog. PowerPellets nach der strengeren Ö-Norm verwenden, und auch hier einen empfehlenswerten Lieferanten gefunden haben.
Nun aber zu meiner Frage.
Welche Aufgaben hat angesichts eines derart neuen Heizungssystems eigentlich der Schornsteinfeger, bzw. welche Messungen muß er wirklich durchführen, und wie oft finden diese statt ?
Hintergrund ist der, daß uns der BSM nach der Abnahme der Anlage und Messung der Abgaswerte andeutete, daß aufgrund der modernen Anlage künftig nur noch Schornsteinfegetermine und keine Messungen mehr erforderlich seien.
Vor 4 Wochen meldete er sich mit den Worten, die Gesetzeslage hätte sich geändert und nun müsse er doch wieder zu regelmäßigen Messungen erscheinen. Heute dann kam er zum Messen und alle Werte waren, wie nicht anders zu erwarten, "Bestens", "Sehr gut", "Vorbildlich", um mal seine Wortwahl zu zitieren !
Ich würde mich freuen, wenn ich hierzu aus dem Forum mal eine verbindliche Aussage bekommen könnte.
Letztendlich geht es hier ums Geld - also Gebühren für die Messungen und auch das Schornsteinfegen, und angesichts der ursprünglichen Aussagen und der plötzlichen Änderung der Gesetzeslage (über die ich leider so nichts in Erfahrung bringen konnte), beschleicht mich hier so ein komisches Gefühl, daß ich die Schornsteinfegerinnung hier vieleicht ohne jegliche Grundlage subventioniere.
Danke schonmal für Eure Hilfe.


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aup
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Hallo Mitzi,
die 1. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (kurz 1. BImSchV) wird auf Grund des § 23 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3180) novelliert.
Nun scheint es ja bei den meisten mittlerweile angekommen zu sein, dass insbesondere auch bei Pelletöfen nicht alles ökologisch ist was da aus dem Schornstein kommt - da werden eben auch Gifte wie Feinstaub, Stickoxide, Kohlenmonoxid etc. emittiert.
So heißt es in § 15 Abs. 1 (Wiederkehrende Überwachung):
Der Betreiber einer Feuerungsanlage, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen für den Einsatz der in § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 8 genannten festen Brennstoffe mit einer Nennwärmeleistung von vier Kilowatt oder mehr, hat die Einhaltung der Anforderungen nach § 5 Abs. 1 einmal in jedem zweiten Kalenderjahr vom zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister durch wiederkehrende Messungen feststellen zu lassen. Im Rahmen der Überwachung nach Satz 1 ist die Einhaltung der Anforderungen nach § 3 Abs. 3, § 4 Abs. 1 und § 5 Abs. 2 und 3 überprüfen zu lassen.
Jetzt noch meine Fragen:
Was hat denn so eine Emissionsmessung gekostet?
Was muss man denn noch so im Jahr für eine Pelletheizung an Kehrgebühren rechnen?
Was für Wartungskosten fallen denn jährlich noch so an?
Und wieviel Strom braucht denn so eine Pelletheizung denn im Jahr?
Grüße und noch viel Spaß bei Energiesparen
aup
die 1. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (kurz 1. BImSchV) wird auf Grund des § 23 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3180) novelliert.
Nun scheint es ja bei den meisten mittlerweile angekommen zu sein, dass insbesondere auch bei Pelletöfen nicht alles ökologisch ist was da aus dem Schornstein kommt - da werden eben auch Gifte wie Feinstaub, Stickoxide, Kohlenmonoxid etc. emittiert.
So heißt es in § 15 Abs. 1 (Wiederkehrende Überwachung):
Der Betreiber einer Feuerungsanlage, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen für den Einsatz der in § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 8 genannten festen Brennstoffe mit einer Nennwärmeleistung von vier Kilowatt oder mehr, hat die Einhaltung der Anforderungen nach § 5 Abs. 1 einmal in jedem zweiten Kalenderjahr vom zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister durch wiederkehrende Messungen feststellen zu lassen. Im Rahmen der Überwachung nach Satz 1 ist die Einhaltung der Anforderungen nach § 3 Abs. 3, § 4 Abs. 1 und § 5 Abs. 2 und 3 überprüfen zu lassen.
Jetzt noch meine Fragen:
Was hat denn so eine Emissionsmessung gekostet?
Was muss man denn noch so im Jahr für eine Pelletheizung an Kehrgebühren rechnen?
Was für Wartungskosten fallen denn jährlich noch so an?
Und wieviel Strom braucht denn so eine Pelletheizung denn im Jahr?
Grüße und noch viel Spaß bei Energiesparen
aup


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