Hallo, ich wollte einmal nachfragen, ob jemand Infomationen hat, wie der erzeugte Strom aus Biogasanlagen vergütet wird.
Mich würde interessieren, wie hier die Zusammensetztung der Strommenge aussieht. Also ob der Eigenverbrauch der Anlage abgezogen wird und dann nur der eingespeiste Strom nach EEG vergütet wird, oder ob der Bezug für den Eigenverbrauch der Anlage zu "vergünstigtem" Strom vom EVU bezogen werden kann.
Wird bei Hofanlagen auch noch die Strommenge für den Betrieb der Stallanlagen abgezogen und dann erst die entgültige erzeugte Strommenge vergütet?
Über jedliche Informationen bin ich natürlich sehr dankbar.
Gruß
Johannes