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Abschreiben der PV - Anlage

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Dave

Beitragvon Dave » 31.08.2005 17:24 Uhr

Wie lange und mit welchem Zinssatz schreibt man eine PV-Anlage beim FA ab?
günter treppmann

Beitragvon günter treppmann » 31.08.2005 17:24 Uhr

» Wie lange und mit welchem Zinssatz schreibt man eine PV-Anlage beim FA ab?

Hallo,

soweit ich es richtig überblicke, gilt ein Abschreibungszeitraum von 20 Jahren bei linearer Abschreibung. D.h. Bruttopreis der Anlage geteilt durch 20=
jährlicher Abschreibungsbetrag. Dies ist als Ausgabe von den
PV-Einnahmen in der Anlage GSE (Einkommen aus selbständiger
Arbeit) bei Einkommenssteuererklärung abzuziehen. Z.B. Anlagenpreis 16000 Euro, geteilt surch 20 = 800 Abschreibung
pro Jahr.

Alles klar, treppi 007

Klaus Lindemann

Beitragvon Klaus Lindemann » 31.08.2005 17:24 Uhr

» Wie lange und mit welchem Zinssatz schreibt man eine PV-Anlage beim FA ab?

Hallo, gerade (4. Feb. 2005) sprach ich mit dem FA-Überlingen. Da unsere Bürgerbeteiligungsanlage auf einem fremden Dach liegt, wird sie als ein bewegliches Investitionsgut betrachtet und da werden der 2fache Wert der linearen Abschreibung über 20 Jahre anerkannt, also 10% degressiv. Das Installationsjahr wird über die Betriebsmonate mit angerechnet.
Ciao Klaus Lindemann

PS. Wenn auch Ihr gerade den Jahresabschluß macht, laßt uns bitte im Kontakt bleiben, wir betreiben mit 53 Gesellschaftern 60 kWp
Dave

Beitragvon Dave » 31.08.2005 17:24 Uhr

» » Wie lange und mit welchem Zinssatz schreibt man eine PV-Anlage beim FA
» ab?
»
» Hallo, gerade (4. Feb. 2005) sprach ich mit dem FA-Überlingen. Da unsere
» Bürgerbeteiligungsanlage auf einem fremden Dach liegt, wird sie als ein
» bewegliches Investitionsgut betrachtet und da werden der 2fache Wert der
» linearen Abschreibung über 20 Jahre anerkannt, also 10% degressiv. Das
» Installationsjahr wird über die Betriebsmonate mit angerechnet.
» Ciao Klaus Lindemann
»
» PS. Wenn auch Ihr gerade den Jahresabschluß macht, laßt uns bitte im
» Kontakt bleiben, wir betreiben mit 53 Gesellschaftern 60 kWp

Was bedeutet das für mich als Privatperson?
Ich möchteien 12,5kWp Anlage auf ein gemietetes Hallendach installieren,kann ich linear abschreiben?
Klaus Lindemann

Beitragvon Klaus Lindemann » 31.08.2005 17:24 Uhr

» » » Wie lange und mit welchem Zinssatz schreibt man eine PV-Anlage beim FA
» » ab?
» »
» » Hallo, gerade (4. Feb. 2005) sprach ich mit dem FA-Überlingen. Da
» unsere
» » Bürgerbeteiligungsanlage auf einem fremden Dach liegt, wird sie als ein
» » bewegliches Investitionsgut betrachtet und da werden der 2fache Wert
» der
» » linearen Abschreibung über 20 Jahre anerkannt, also 10% degressiv. Das
» » Installationsjahr wird über die Betriebsmonate mit angerechnet.
» » Ciao Klaus Lindemann
» »
» » PS. Wenn auch Ihr gerade den Jahresabschluß macht, laßt uns bitte im
» » Kontakt bleiben, wir betreiben mit 53 Gesellschaftern 60 kWp
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» Was bedeutet das für mich als Privatperson?
» Ich möchteien 12,5kWp Anlage auf ein gemietetes Hallendach
» installieren,kann ich linear abschreiben?

Ich interpretiere Ihre Anlage wie die unsrige, i.e. gemietetes Dach, also bewegliches Investitionsgut, was wiederum 10 % degressiv bedeutet.
Ciao KL

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