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holgerreichert
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Hallo,
wir planen gerade unseren Neubau. Bei dem letzten Gespräch mit der Baufirma, hat er uns empfohlen im Plan im Keller eine Einliegerwohnung vorzusehen um somit für 2 Wohneinheiten KfW-Förderung zu bekommen.
Bei uns ist die eine Haushälfte im Keller durch schräges Baugelände nicht im Erdreich. Hier ist von aussen eine zusätzliche Eingangstüre geplant und diese Räume könnten nach Plan als Einliegerwohnung dienen. Der Keller ist gedämmt (Perimeterdämmung + Estrichdämmung)
Wir planen nicht zu vermieten und wollen jetzt auch nicht ein Bad, WC, Heizkörper im Keller installieren. Aber vorsehen für eine evtl. spätere Nutzung als Wohnraum wollen wir schon.
Was sind für Maßnahmen notwendig, damit die Räume nach KfW als 2. Wohneinheit gelten und wir die Förderung dafür bekommen?
- WC?
- Bad?
- Küche?
- Heizkörper?
- reicht es wenn man sagt, dass man die 2. Wohneinheit nur vorsieht und später ausbauen will?
Vielen Dank!
Gruß,
Holger
wir planen gerade unseren Neubau. Bei dem letzten Gespräch mit der Baufirma, hat er uns empfohlen im Plan im Keller eine Einliegerwohnung vorzusehen um somit für 2 Wohneinheiten KfW-Förderung zu bekommen.
Bei uns ist die eine Haushälfte im Keller durch schräges Baugelände nicht im Erdreich. Hier ist von aussen eine zusätzliche Eingangstüre geplant und diese Räume könnten nach Plan als Einliegerwohnung dienen. Der Keller ist gedämmt (Perimeterdämmung + Estrichdämmung)
Wir planen nicht zu vermieten und wollen jetzt auch nicht ein Bad, WC, Heizkörper im Keller installieren. Aber vorsehen für eine evtl. spätere Nutzung als Wohnraum wollen wir schon.
Was sind für Maßnahmen notwendig, damit die Räume nach KfW als 2. Wohneinheit gelten und wir die Förderung dafür bekommen?
- WC?
- Bad?
- Küche?
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- reicht es wenn man sagt, dass man die 2. Wohneinheit nur vorsieht und später ausbauen will?
Vielen Dank!
Gruß,
Holger


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bernhard geyer
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Ich würde sagen: Solange die Wohnung nicht wirklich fertig ist gibt's nichts.
Aber du kannst ja deinen Fall mal der KfW vortragen (http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/Kontakt/index.jsp) und die Antwort abwarten.
Aber du kannst ja deinen Fall mal der KfW vortragen (http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/Kontakt/index.jsp) und die Antwort abwarten.


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Thomas Heufers
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Hallo!
Meines Wissens müssen 2 getrennte Wohneinheiten zur Ausführung kommen, hierzu kann zum Beispiel ein Wohn-Ess-Schlafraum und eine Sanitärraum ausreichend sein. Wichtig ist, dass jede Wohnung einen separaten Zugang hat. Aktuelle Konditionen zu KfW 40: 50.000 Euro je Wohneinheit, maximal 100 % der förderfähigen Kosten (Stand 13.02.2007)
Anlagetechnisch (energetisch) ist eine solche Ausgangssituation für eine KfW-Einstufung günstig, wenn eine Heizzentrale für beide Wohneinheiten zum Einsatz kommt. Bei Vermietung der Wohneinheiten sollte man zuvor über eine akzeptable Verbrauchserfassung und Abrechnungsmethode nachdenken. Hierzu würde ich auch den deutschen Mieterbund http://www.mieterbund.de/ ansprechen.
Ich kann aus eigener Erfahrung ein Energiesparhaus KfW 40 nur empfehlen >> http://www.energie-effizientes-haus.de/ ... rauch.html
Gruß
Thomas Heufers
Meines Wissens müssen 2 getrennte Wohneinheiten zur Ausführung kommen, hierzu kann zum Beispiel ein Wohn-Ess-Schlafraum und eine Sanitärraum ausreichend sein. Wichtig ist, dass jede Wohnung einen separaten Zugang hat. Aktuelle Konditionen zu KfW 40: 50.000 Euro je Wohneinheit, maximal 100 % der förderfähigen Kosten (Stand 13.02.2007)
Anlagetechnisch (energetisch) ist eine solche Ausgangssituation für eine KfW-Einstufung günstig, wenn eine Heizzentrale für beide Wohneinheiten zum Einsatz kommt. Bei Vermietung der Wohneinheiten sollte man zuvor über eine akzeptable Verbrauchserfassung und Abrechnungsmethode nachdenken. Hierzu würde ich auch den deutschen Mieterbund http://www.mieterbund.de/ ansprechen.
Ich kann aus eigener Erfahrung ein Energiesparhaus KfW 40 nur empfehlen >> http://www.energie-effizientes-haus.de/ ... rauch.html
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Thomas Heufers

KfW Effizienzhaus | Passiv- & Plusenergiehaus
Bauausführung | Projektierung | Energieberatung
05231-569596 + 0177-1648721
http://ecotec-energiesparhaus.de/
http://ecotec-energiespartechnik.de/
http://energiesparprojekte.info/
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hispa
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Hallo,
mich würde interessieren was dabei rausgekommen ist, ich rechne gerade mir ähnlichen Konstellationen rum...
Wir wollen eigentlich ein 140qm EFH mit Keller bauen und einen Teil des Kellers (40qm) später evtl zur Einliegerwohnung ausbauen. Rein theoretisch könnten wir auch 3 Wohneinheiten "ausweisen", indem wir unsere eigene Wohnung aufteilen mit 2 separaten Eingängen. EIn Badezimmer pro Etage ist sowieso vorgesehen. Wer muss die Wohneinheiten wann nachweisen und müssen die abgeschlossen sein oder nur abschliessbar ?
Gruss
Ralf
mich würde interessieren was dabei rausgekommen ist, ich rechne gerade mir ähnlichen Konstellationen rum...
Wir wollen eigentlich ein 140qm EFH mit Keller bauen und einen Teil des Kellers (40qm) später evtl zur Einliegerwohnung ausbauen. Rein theoretisch könnten wir auch 3 Wohneinheiten "ausweisen", indem wir unsere eigene Wohnung aufteilen mit 2 separaten Eingängen. EIn Badezimmer pro Etage ist sowieso vorgesehen. Wer muss die Wohneinheiten wann nachweisen und müssen die abgeschlossen sein oder nur abschliessbar ?
Gruss
Ralf


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hubert-nosmas
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Bin ich hier bei www.energieportal24.de oder bei
www.wie_erschleiche_ich_mir_unrechtmäßig_fördermittel.de ?
Gruß
Hubert
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Gruß
Hubert


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hispa
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hubert-nosmas hat geschrieben:Bin ich hier bei www.energieportal24.de oder bei
www.wie_erschleiche_ich_mir_unrechtmäßig_fördermittel.de ?
Gruß
Hubert
Ich sag es mal so : Es gilt der Wortlaut des Gesetzes, nicht der Sinn den es mal gehabt haben sollte .
Frage ist, welche Vorraussetzungen sind zu erfüllen, damit man Fördermittel rechtmäßig in Anspruch nehmen kann.



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hubert-nosmas
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Hallo,
man sich auch alles schön reden! Streiche aber dann bitte das Wort "rechtmäßig".
Man, woran glaubst du denn? Du bescheißt nicht nur den anonymen Staat sondern auch deinen Nachbarn.
Gruß
Hubert
man sich auch alles schön reden! Streiche aber dann bitte das Wort "rechtmäßig".
Man, woran glaubst du denn? Du bescheißt nicht nur den anonymen Staat sondern auch deinen Nachbarn.
Gruß
Hubert


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Thomas Heufers
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hispa hat geschrieben:Hallo,
mich würde interessieren was dabei rausgekommen ist, ich rechne gerade mir ähnlichen Konstellationen rum...
Wir wollen eigentlich ein 140qm EFH mit Keller bauen und einen Teil des Kellers (40qm) später evtl zur Einliegerwohnung ausbauen. Rein theoretisch könnten wir auch 3 Wohneinheiten "ausweisen", indem wir unsere eigene Wohnung aufteilen mit 2 separaten Eingängen. EIn Badezimmer pro Etage ist sowieso vorgesehen. Wer muss die Wohneinheiten wann nachweisen und müssen die abgeschlossen sein oder nur abschliessbar ?
Gruss
Ralf
Ich würde niemanden empfehlen die Förderung zu erschleichen.
Die fördernde Stelle kann die Ist-Situation in Augenschein nehmen.
Wenn mehrere Förderungen in einem Objekt stattfinden, dann ist das Interesse an einer genauen Überprüfung sicherlich gegeben.
Bei einer solchen Erschleichung handelt es sich immerhin um Subventionsbetrug. Das ist kein Kavaliersdelikt!

Zuletzt geändert von Thomas Heufers am 14.09.2007 07:05, insgesamt 1-mal geändert.
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Fachplaner Passivhaus
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Den Rat von Thomas kann ich nur bekräftigen !
Die KfW-Bank vergibt staatliche Subventionen. In der neuen EnEV und dem begleitenden Energiausweis wird ausdrücklich darauf hin gewiesen, dass die KfW künftig auch vor Ort durch Sachverständige stichprobenhaft prüfen lassen wird. Selbstverständlicherweise dort, wo am ehesten Verdachtsmomente vorhanden sind.
Also bitte den Bogen nicht zu weit überspannen, es könnte ins Auge gehen ! Da sich energiesparendes Bauen auch ohne Förderung rechnet, weil die Energiepreise künftig nachhaltig stark steigen werden, ist hier ein Versuch besonders "clever" in der Förderungsbeschaffung zu sein, am falschen Platz. Die legalen Einsparpotentiale sind absolut vorhanden, jedoch dazu sind Fachleute in der Planung und Ausführung notwendig !
Die KfW-Bank vergibt staatliche Subventionen. In der neuen EnEV und dem begleitenden Energiausweis wird ausdrücklich darauf hin gewiesen, dass die KfW künftig auch vor Ort durch Sachverständige stichprobenhaft prüfen lassen wird. Selbstverständlicherweise dort, wo am ehesten Verdachtsmomente vorhanden sind.
Also bitte den Bogen nicht zu weit überspannen, es könnte ins Auge gehen ! Da sich energiesparendes Bauen auch ohne Förderung rechnet, weil die Energiepreise künftig nachhaltig stark steigen werden, ist hier ein Versuch besonders "clever" in der Förderungsbeschaffung zu sein, am falschen Platz. Die legalen Einsparpotentiale sind absolut vorhanden, jedoch dazu sind Fachleute in der Planung und Ausführung notwendig !

Bauen ist nicht eine Chance der Gegenwart, sondern im Besonderen eine für die Zukunft !
*Denen gehört die Zukunft, die sich bereits heute darauf vorbereiten* Zitat Martin Luther King
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