Wichtiger Hinweis zum "KfW-Gebäudesanierungsprogramm"
Neue Regelungen ab dem 01.11.2004:
- Photovoltaikanlagen werden im Maßnahmenpaket 4 nicht mehr gefördert.
- Der Teilschulderlass für die Maßnahmenpakete 0 bis 4 verringert sich auf 15 %
- Die Definition der Sachverständigen richtet sich nach den Richtlinien der Vor-Ort-Beratung.
Demnach ist ein Sachverständiger ein Ingenieur und Architekt, der sich durch seine berufliche Tätigkeit oder durch Aus- bzw. Fortbildung die für eine Energieberatung notwendigen Fachkenntnisse erworben hat, sowie gepr. "Gebäudeenergieberater (HWK)"
Gefördert werden Investitionen in Wohngebäuden, die im Jahr 1978 oder vorher fertiggestellt worden sind.
Mit freundlichen Grüßen
H.A. Bauer
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