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Thema: KfW-Teilschuldenerlass

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H.A. Bauer

Erfahrung: Gast
,
Antworten mit Zitat
Achtung:

Wer größere energetische Maßnahmen an seinem "Wohnhaus" plant, sollte jetzt schnell reagieren, denn der KfW-Teilschuldenerlass von derzeit 20% wird zum 01.Nov. auf 15% gesenkt.

Für entsprechende „öffentliche Fördermittelanträge“ ist eine umfangreiche Gebäudeenergieanalyse erforderlich. Die Erfüllung der Teilschuldenerlassbedingungen (KfW) sind von einem Sachverständigen zu unterschreiben. Die Anträge müssen bis spät. 29.10.04 bei der KfW (also nicht bei der Hausbank) vorliegen !!!

Aber auch wer z.B. seine Heizung erneuern muss bzw. möchte, oder eine Modernisierung seiner Wohnräume plant, hat bestimmte Fristen (Nov. bzw. Dez. 2004) einzuhalten, wenn er noch entsprechende öffentliche Fördermittel beanspruchen möchte.

In Baden-Württemberg, Süd-Hessen und in der Südpfalz kann ich Ihnen gerne die o.g. Leistungen erbringen, bedenken Sie aber bitte, dass vom "Vor-Ort-Termin" bis zur Sachverständigenerklärung 1-2 Wochen Bearbeitungszeit erforderlich sind.

Um diesen Tipp nicht als Werbung ausgelegt zu bekommen, mache ich darauf aufmerksam, dass Sie natürlich auch jeden anderen zugelassenen Gebäudeenergieberater Ihrer Wahl, mit der Durchführung der Gebäudeenergieanalyse und der Sachverständigenbestätigung beauftragen können.

MfG
H.A. Bauer
www.EnEV-Check.de...

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