Hallo,
vielleicht hat´s der eine oder andere ja schon mitbekommen: Im neuen EEG-Referentenentwurf steht zum Thema Wasserkraft:
"Vergütung für Strom aus Wasserkraft: Auch Strom aus großen Wasserkraftanlagen über 5
MW wird jetzt bis zu einer installierten elektrischen Leistung von bis zu 150 Megawatt unter
bestimmten Voraussetzungen vergütet. Die Anlagen müssen bis zum 31.12.2012 erneuert
werden. Die Erneuerung muss zu einer Erhöhung des elektrischen Arbeitsvermögens um
mind. 15 % führen und die Erneuerung den ökologischen Zustand verbessern. Vergütet wird
grundsätzlich nur der zusätzliche, durch die Erneuerung hinzu gekommene Strom.
Strom aus kleinen Wasserkraftanlagen (unter 500 kW) wird an neuen Standorten nur dann
vergütet, wenn die Anlage bis zum 1.1.2006 genehmigt wurde oder die Anlage an einer
bestehenden Staustufe oder Wehranlage errichtet wird und ökologische Verbesserungen
erreicht werden. Damit werden zusätzliche Eingriffe in Flüsse und Bäche vermieden.
Erstmals wird auch für die Vergütung von Strom aus Wasserkraftanlagen eine degressive
Ausgestaltung der Vergütung eingeführt, d.h. die Vergütung sinkt um 1 % p.a. für neue
Anlagen."
Faktisch bedeutet das ein Bauverbot für Kleinwasserkraftwerke, die sich nicht bereits in der End-Genehmigungsphase befinden, denn wenn eine Behörde ohnehin nicht genehmigen will, kann ohne Probleme der Genehmigungsprozess bis 2006 hinausgezögert werden.
Nicht so wichtig ist nach meiner Meinung die Einbeziehung großer Kraftwerke ins EEG. Diese arbeiten ohnehin wirtschaftlich, sonst hätte sie ein großer Stromversorger doch gar nicht erst gebaut. Das EEG sollte nicht dazu verkommen, große Stromkonzerne zu sponsern oder zu subventionieren. Die angesprochenen 15% Leistungssteigerung sind eine Farce: Wo sollen sie denn herkommen, wenn man nicht auf Kosten der Umwelt Wassermenge oder Fallhöhe erhöht? Glaubt da jemand wirklich, daß große Kraftwerke so veraltet sind, daß man durch den Einsatz neuer Maschinen 15% gewinnen kann?? Ha, Ha, das sind vielleicht Ausnahmen! Viel wichtiger ist der weitere Ausbau der Kleinwasserkraft.
Meine weitere Meinung dazu:
http://www.gartner.iivs.de/wka/wasserkraft.html...
Anscheinend aber hat die Sportfischerei und die großen Energieversorger natürlich sowieso eine bessere Lobbie, und so konnte wohl erfolgreich mitgemischt werden.
Ich hoffe nur, daß dieser Entwurf so nicht Gesetz wird, denn dann wird´s duster um die Kleinwasserkraft.
Deshalb bitte ich den Verband, gegen diese Art Gesetz massiv vorzugehen und eine Änderung bezüglich der Kleinwasserkraft zu erwirken! Es sollte im Gegenteil die kleinste Wasserkraft, wenn notwendig auf Kosten der großen, noch besser unterstützt werden. Dazu könnte man zwischen Kleinst- und Kleinwasserkraft unterscheiden und die Vergütung für Kleinstkraftwerke bis 50 kW Ausbauleistung anheben. Natürlich für neue Kraftwerke genauso wie für bestehende. Allerhöchste Zeit!
MfG Josef Gartner