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Forum Solaranlagen: Photovoltaik & Solarthermie

Thema: Berechnung von Regenwasserbezug

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goldfasan

Erfahrung:
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Beiträge: 2
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Bosch Thermotechnik GmbH, Junkers Deutschland
Hi, interessantes Forum!
Ich habe gleich einmal eine Frage:

unser Toilettenwasserverbrauch (sep. Zähler) beläuft sich im Jahr auf 35 cbm. Im Mietvertrag steht ...Toiletten werden mit Regenwasser betrieben...

Unser Vermieter berechnet uns 35 cbm "Frischwasser", die Kosten der Regenwasseranlage werden mit einem sep. Posten berechnet. Ist dies richtig?

Danke
Paul

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hubert-nosmas

Erfahrung: ****
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Beiträge: 75
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Hallo Goldfasan,

zunächst ist ist ja richtig, dass die BETRIEBSKOSTEN der Regenwasseranlage auf die Mieter umgelegt werden.

Wenn nun 35 m³ aus der Regenwaseranlage bezogen werden, können diese 35 m³ nicht als Frischwasser berechnet werden, es sei denn, die Regenwasseranlage hat nicht funktioniert und es wurde die gesamte Menge für die Regenwasseranlage aus dem Frischwasser bezogen.

Kann es nicht aber so sein, dass die 35 m³ Regenwasser der Abwassermenge hinzugerechnet wurden?

Regenwasser- und Hauswasseranlagen, die das Abwasser in das öffentliche Abwassersystem leiten, müssen bei der Berechnung der Abwassermenge korrekterweise berücksichtigt werden.

Gruß

Hubert

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goldfasan

Erfahrung:
Anmeldedatum: 12.02.2007,
Beiträge: 2
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Hallo Hubert,

danke für den Kommentar, natürlich wird die Anlage auf die Mieter umgelegt, hierfür habe ich einen separaten Posten auf der NK Abrechnung.
Es ist auch richtig das diese 35m³ dem Abwasser hinzugerechnet werden, so muss es sein.


Unser Abrechner wollte uns überzeugen, dass vor dem Zähler Regenwasser & Frischwasser vermischt wird und es eine "Differenzrechnung" gibt, d.h. Regenwasser soll abgezogen werden Frischwasser hinzugerechnet werden. Ich denke so kann das jedoch gar nicht funktionieren, ich meine hier wird uns etwas erzählt.

Beispiel : ich verbrauche 50 l Regenwasser & 100 l Frischwasser für die Spülung. Mein Vermieter berechnet mir 150 l zum Preis von 2,xx Euro, hier rechnet doch jmd. falsch ab.

Das ganze kam mir schon ein wenig komisch vor.
In meinem Vertrag steht Spülung wird mit Regenwasser versorgt, habe ich dann ganz banal nicht auch Anspruch darauf?

Danke
Gruß
Paul

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Energiesparer

Erfahrung: *****
Anmeldedatum: 26.08.2006,
Beiträge: 256
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Regenwasser ist kostenlos zu beziehen, das darf der Vermieter natürlich nicht berechnen.
Das nachgespeiste Trinkwasser kann erst berechnet werden, wenn dieses mittels einer beglaubigten Wasseruhr gemessen wurde.
Betriebskosten für die Wasserpumpe fallen auch an, sind aber im Verhältnis zur Wassermenge auch gering.
Ein Kompromiss wäre die Berechnung der Wassermenge für Toilettenspülung incl. Betriebskosten zum halben Trinkwasserpreis,

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bob

Erfahrung: ***
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Beiträge: 25
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Bosch Thermotechnik GmbH, Junkers Deutschland
goldfasan hat Folgendes geschrieben:
Hi, interessantes Forum!
Ich habe gleich einmal eine Frage:

unser Toilettenwasserverbrauch (sep. Zähler) beläuft sich im Jahr auf 35 cbm. Im Mietvertrag steht ...Toiletten werden mit Regenwasser betrieben...

Unser Vermieter berechnet uns 35 cbm "Frischwasser", die Kosten der Regenwasseranlage werden mit einem sep. Posten berechnet. Ist dies richtig?

Danke
Paul


hallo paul,
vielleicht wird in ihrer gemeinde/stadt die gesplittete abwassergebühr angesetzt. informationen zu diesem (und vielen anderen themen) gibt es im "ratgeber regenwasser", zu bestellen bei [/url]www.mall.info

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