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PV Einnahmen

Solarmodule, Wechselrichter, Montagesysteme, Nachführsysteme
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Dave

Beitragvon Dave » 31.08.2005 17:05 Uhr

Habe eine Frage zur Stromvergütung bei PV Anlagen.
Bin nämlich beim überlgen ob ich mich umsatzsteuerpflichtig oder nicht melde.
Gibts den Strompreis von 0,5450 Euro pro kWh incl. oder exkl. Mwst.?
Oder hängst es vom Status der Umsatzsteuerpflicht des PV-Anlagenbetreibers ab?
Bekommt jeder den gleichen Strompreis bezahlt?
Ostermann KG

Beitragvon Ostermann KG » 31.08.2005 17:05 Uhr

» Habe eine Frage zur Stromvergütung bei PV Anlagen.
» Bin nämlich beim überlgen ob ich mich umsatzsteuerpflichtig oder nicht
» melde.
» Gibts den Strompreis von 0,5450 Euro pro kWh incl. oder exkl. Mwst.?
» Oder hängst es vom Status der Umsatzsteuerpflicht des PV-Anlagenbetreibers
» ab?
» Bekommt jeder den gleichen Strompreis bezahlt?

Hallo!
Grundlegend erst mal eine Frage:

Möchtest du die im Kaufpreis der Anlage enthaltene MwSt. direkt vom FA wiederbekommen?

Da ich davon ausgehe, dass dieses zu einem ja führt,
empfehle ich die Kleinunternehmerregelung.

D. h. das FA möchte im ersten Jahr monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung haben. ( Sind nur 3 Felder zum Asufüllen) In der Regel geben die sich nach einem Jahr mit einer jährlichen Anmeldung zufrieden.

Voranmeldung nach Installation mit dem Steueranteil des Anlagenkaufs. (Mehrrere Tausend Euro) -> wird vom FA überwiesen.

Am Jahresende stellst du an dein EVU 54,7 ct zzgl. 16% in Rechnung. Bei der Dezemberanmeldung muss dann diese enthaltene MwSt. angegeben und an das FA überwiesen werden.

Mfg

St. Ostermann

Dave

Beitragvon Dave » 31.08.2005 17:05 Uhr

» Am Jahresende stellst du an dein EVU 54,7 ct zzgl. 16% in Rechnung. Bei
» der Dezemberanmeldung muss dann diese enthaltene MwSt. angegeben und an
» das FA überwiesen werden.

Bin ich jetzt nicht umsatzsteuerpflichtig kann ich dem EVU nur 54,7 Ct in Rechung stellen?
Sehe ich das richtig?
Ostermann KG

Beitragvon Ostermann KG » 31.08.2005 17:05 Uhr

» Bin ich jetzt nicht umsatzsteuerpflichtig kann ich dem EVU nur 54,7 Ct in
» Rechung stellen?
» Sehe ich das richtig?

Vollkommen korekt :-)
Gast

Beitragvon Gast » 12.10.2005 14:53 Uhr

Dave hat geschrieben:» Am Jahresende stellst du an dein EVU 54,7 ct zzgl. 16% in Rechnung. Bei
» der Dezemberanmeldung muss dann diese enthaltene MwSt. angegeben und an
» das FA überwiesen werden.

Bin ich jetzt nicht umsatzsteuerpflichtig kann ich dem EVU nur 54,7 Ct in Rechung stellen?
Sehe ich das richtig?


Soweit ich weiß gelten die 54,7 cent nur für Anlagen bis 30 kwp.

Die Mehrwertsteuer, die du einnimmst, musst du natürlich an das FA abführen.
Gast

Beitragvon Gast » 22.11.2005 13:41 Uhr

....
Möchtest du die im Kaufpreis der Anlage enthaltene MwSt. direkt vom FA wiederbekommen?

Da ich davon ausgehe, dass dieses zu einem ja führt,
empfehle ich die Kleinunternehmerregelung.

....

Hallo,

heißt das: wenn ich die MwSt. vom Kaufpreis nicht zurückfordere, kann ich die MwSt der laufenden Einnahmen behalten ???

Gruß,Burki

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