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- Gast
Ein Moloch rollt auf uns zu. Die neueste Erfindung unserer Rot-Grünen Regierung ist ein Gesetz, genannt "Gesetz zur
Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe" dem der Bundesrat am 22.06.2001 zugestimmt hat. In aller Stille und
ohne Kommentierung unserer Verbände wird hier ein Gesetzeswerk zum 01.01.2002 in Kraft gesetzt, das uns noch allen
sauer aufstoßen wird. Unsere gewerblichen Kunden, und das sind auch private Vermieter sollen an unserer
Rechnungsendsumme 15% kürzen und diese Summe an das für den Betrieb zuständige Finanzamt abführen. Diese Summe soll
dann mit der Steuerschuld des Betriebs verrechnet werden. Die Krux an der Sache ist aber, keiner weiß wie. Die Kürzung
soll über eine sogenannte Freistellungsbescheinigung der Finanzamts vermieden werden können, wie wir diese
Bescheinigung erhalten sollen weiß aber weder unser Steuerberater noch unser Finanzamt. Das dumme daran ist jedoch,
daß nicht der Zeitpunkt der Rechnungsstellung für den Abzug maßgebend ist sondern der Zeitpunkt der Zahlung. Für
einen Zahlungseingang per 1.1.2002 muß z.B. ein Bauträger aus einer Rechnung vom November 2001 schon die Steuer
abführen da noch keine Freistellungsbescheinigung vorlag.
Wir sind momentan mit unserem Latein am Ende, vieleicht ist irgendjemand schlauer als wir und kann uns und der Baubranche weiterhelfen. Die Verbände fordern wir auf, gegen diese unsinnige überbürokratisierte Abgabe Sturm zu laufen.
Mit stattsverdrossenen Grüßen
Werner Faaß
Wir sind momentan mit unserem Latein am Ende, vieleicht ist irgendjemand schlauer als wir und kann uns und der Baubranche weiterhelfen. Die Verbände fordern wir auf, gegen diese unsinnige überbürokratisierte Abgabe Sturm zu laufen.
Mit stattsverdrossenen Grüßen
Werner Faaß


- Gast
Mir konnte bis jetzt noch keiner richtig erklären, wie das mit der Bauabzugssteuer verhält. Sind diese 15% eine
Vorauszahlung auf die MwSt. Müssen wir als Betriebe dann nur noch 1 % ans Finanzamt bezahlen. Oder müssen wir immer
noch die 16% von der 100% Rechnungssumme ans Finanzamt zahlen. Das währe allerdings eine totale Sauerei, weil wir hier
in Meck-Pom gar keine 15% Gewinnspanne mehr haben. Dann würden wir ja nicht einmal mehr unsere Kosten am Ende bekommen.
Sollte dieses der Fall sein, würde ich wohl meinen Betrieb schließen. Wir haben heute schon Monate, wo wir als
Unternehmer weniger Geld haben wie Sozialhilfeempänger. Diese Politiker spielen uns doch alle an die Wand. Haupsache
die können mit dem Geld fremder Leute umsich schmeißen. Da wird dann der Autofahrer oder die Raucher eben mal wieder
zur Kasse gebetten.


- Gast
Die Bauabzugssteuer bezieht sich immer auf den Nettorechnungsbetrag von dem die 15% Abzug erfolgen.D.h., Rechnungsbetrag
100 - 15% + 16% Mwst.


- Gast
Hallo Herr Fass, das Merkblatt und die Information, wie das Finanzamt Lörrach dies handhabt, können Sie auf unserer
Hompage
www.kreishandwerkerschaft.de entnehmen bzw. herunterladen.
Lt. unserem Finanzamt müssen Sie einen formlosen Antrag stellen. Die ersten sind bereits an unsere Firmen herausgegangen.
www.kreishandwerkerschaft.de entnehmen bzw. herunterladen.
Lt. unserem Finanzamt müssen Sie einen formlosen Antrag stellen. Die ersten sind bereits an unsere Firmen herausgegangen.


- Gast
Stimmt, Frau Däschle, wir wurden auch von unserer Kreishandwerkerschaft informiert und bekamen sogar ein
vorformulierten Brief zur Verfügung gestellt. Man schreibt an sein Finanzamt unter Angabe der Steuernummer:
(Betreff) Antrag auf Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
(Text) Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit wird eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG für das obenstehende Unternehmen beantragt.
(Dann noch ein paar Floskeln wie z.B.) Vielen Dank für eine zügige und wohlwollende Bearbeitung dieses Antrags. mfg usw. usw.
Kann übernommen werden.
Gruß
Petra Kowalewski
(Betreff) Antrag auf Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
(Text) Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit wird eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG für das obenstehende Unternehmen beantragt.
(Dann noch ein paar Floskeln wie z.B.) Vielen Dank für eine zügige und wohlwollende Bearbeitung dieses Antrags. mfg usw. usw.
Kann übernommen werden.
Gruß
Petra Kowalewski


- Gast
Liebe Kollegen(innen),
hier ist wieder einmal mit heißer Nadel gestrickt worden. Dieses Gesetz wurde im September verabschiedet. Allerdings gab und gibt es derzeit noch keine endgültigen Regelungen zur Durchführung der Freistellungsbescheinigungen. Konkret: es gibt nicht einmal die Formulare, mit denen eine Freistellungsbescheinigung erstellt werden kann.
Wir haben bereits die Schreiben großer Auftraggeber vorliegen, die uns als Vertragsfirmen ab 01.01.2002 nicht mehr weiter beauftragen werden, wenn wir die Freistellungsbescheinigung nicht vorlegen können.
Diesen Auftraggebern ist der Verwaltungsaufwand verständlicherweise zu hoch.
D.h. wir haben nicht nur einen Liquiditätsverlust von 15%, sondern auch den Ausfall von großen Auftragsvolumina zu erwarten. Obwohl unser Unternehmen alle Voraussetzungen für eine Freistellung erfüllt, bekommen wir diese mangels vorhandener Formulare nicht.
Erschwerend kommt hinzu, daß das Gesetz auf Bundesebene erlassen wurde, die Durchführung aber Ländersache ist. Insofern hängt es auch von den jeweiligen OFD´s der Länder ab, mit welcher Gechwidigkeit die Umsetzung erfolgt.
Dies kann in Grenzgebieten zwischen zwei Bundesländern zu unterschiedlichen Verfahrensweisen führen.
Ich selbst bin direkt über den Bundestag und über den Landtag aktiv geworden, um diese Angelegenheit zu beschleunigen. Ferner sind wir über die Spitzen unseres Landesverbandes, der KH´s, der HWK´s etc. aktiv, um hier ebenfalls für Beschleunigung zu sorgen.
Ich kann Sie, liebe Kollegen, nur dringend auffordern: Handeln Sie sofort! Schreiben Sie sofort an Ihren Bundestags- und Landtagsabgeordneten, schreiben Sie an Ihre zuständige OFD und an Ihren Verband. Gehen Sie zusätzlich gemeinsam und geschlossen mit Ihren Innungen und KH´s vor.
Die Situation ist dramatisch!
Hier werden ausführungstechnische Fehler eines Gesetzes wieder einmal auf dem Rücken des Mittelstandes ausgetragen.
Ich wünsche uns allen viel Erfolg!
hier ist wieder einmal mit heißer Nadel gestrickt worden. Dieses Gesetz wurde im September verabschiedet. Allerdings gab und gibt es derzeit noch keine endgültigen Regelungen zur Durchführung der Freistellungsbescheinigungen. Konkret: es gibt nicht einmal die Formulare, mit denen eine Freistellungsbescheinigung erstellt werden kann.
Wir haben bereits die Schreiben großer Auftraggeber vorliegen, die uns als Vertragsfirmen ab 01.01.2002 nicht mehr weiter beauftragen werden, wenn wir die Freistellungsbescheinigung nicht vorlegen können.
Diesen Auftraggebern ist der Verwaltungsaufwand verständlicherweise zu hoch.
D.h. wir haben nicht nur einen Liquiditätsverlust von 15%, sondern auch den Ausfall von großen Auftragsvolumina zu erwarten. Obwohl unser Unternehmen alle Voraussetzungen für eine Freistellung erfüllt, bekommen wir diese mangels vorhandener Formulare nicht.
Erschwerend kommt hinzu, daß das Gesetz auf Bundesebene erlassen wurde, die Durchführung aber Ländersache ist. Insofern hängt es auch von den jeweiligen OFD´s der Länder ab, mit welcher Gechwidigkeit die Umsetzung erfolgt.
Dies kann in Grenzgebieten zwischen zwei Bundesländern zu unterschiedlichen Verfahrensweisen führen.
Ich selbst bin direkt über den Bundestag und über den Landtag aktiv geworden, um diese Angelegenheit zu beschleunigen. Ferner sind wir über die Spitzen unseres Landesverbandes, der KH´s, der HWK´s etc. aktiv, um hier ebenfalls für Beschleunigung zu sorgen.
Ich kann Sie, liebe Kollegen, nur dringend auffordern: Handeln Sie sofort! Schreiben Sie sofort an Ihren Bundestags- und Landtagsabgeordneten, schreiben Sie an Ihre zuständige OFD und an Ihren Verband. Gehen Sie zusätzlich gemeinsam und geschlossen mit Ihren Innungen und KH´s vor.
Die Situation ist dramatisch!
Hier werden ausführungstechnische Fehler eines Gesetzes wieder einmal auf dem Rücken des Mittelstandes ausgetragen.
Ich wünsche uns allen viel Erfolg!



- Gast
Hallo Herr Dege, bei uns im Landkreis Lörrach klappt die Sache. Unsere Firmen haben zwischenzeitlich die
Freistellungsbescheinigungen bekommen. Dies nur als Info, dass so was auch funktioniert.
Liebe Grüsse
Anbei noch die URL zu unserem neuesten Kind: Handwerksportal für den Landkreis Lörrach als Ausfluss unserer Marketing und Promotionsaktion für unsere Handwerksbetriebe.
Liebe Grüsse
Anbei noch die URL zu unserem neuesten Kind: Handwerksportal für den Landkreis Lörrach als Ausfluss unserer Marketing und Promotionsaktion für unsere Handwerksbetriebe.



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