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Forum Haustechnik: SHK sanitaerbund.de Archiv

Thema: ZVK Austritt

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Gast

Erfahrung: Gast
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ich bin mit meinen trockenbaubetrieb mitglied bei der zvk. nach der neu novellierung der
handwerkskammer wollte ich austreten. doch sie schrieben mir, daß nicht möglich ist. wie komme ich raus, oder welches meisterfreie gewerbe muß ich anmelden? (Baureinigung,Transport)?? ich habe noch nie schlechtwetter anmelden können und bekomme das geld auch nicht zurück!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! vielen dank

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Gast

Erfahrung: Gast
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Hallo Herr Andreas, leider kenne ich mich persönlich bei der ZVK nicht aus. Ich würde Ihnen empfehlen, sich bei der zuständigen Handwerkskammer zu erkundigen.

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Gast

Erfahrung: Gast
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Hallo Herr Andreas, ich habe mich zwischenzeitlich sachkundig gemacht. Alle Betriebe (ob Handwerk oder Industrie) die dem Tarifvertrag Bau unterliegen - auch der Trockenbau müssen an die ZVK die Beiträge abführen. Sie bleiben somit zur Teilnahme an den Sozilkassenverfahren der Bauwirtschaft verpflichtet und haben den Sozialkassenbeitrag wie jeder andere Baubetrieb abzuführen. Ebenso bleibt der Trockenbau auch in die gesetzliche Winterbauförderung einbezogen und muss somit auch die gesetzliche Winterbauumlage zahlen. Die für alle allgemeinverbindlich erklärte Mindestlohregelung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem Tarifvertrag über den Mindestlohn im Baugewerbe gilt auch für alle Trockenbaubetriebe. Auch das Verbot der gewerbsmässigen Arbeitnehmerübelassung im Baugewerbe gilt für alle "Betriebe des Bauwesens" und damit auch für alle Trockenbaubetriebe unabhängig von ihrer Rolleneintragung bei der Kammer und ihrer Verbandsmitgliedschaft.

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