Handwerker-Pflichtversicherung
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- Gast
Folgendes Problem tragen mir die jungen Handwerksmeister vor. Mich würde interessieren wie die Meinung hierzu ist: Alle
eingetragenen Handwerker sind gesetzlich verpflichtet, mindestens 18 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.
Hierdurch entsteht den Selbständigen ein deutlicher Nachteil weil 1. In den 18 Jahren (meistens sind es noch 10 Jahre während der
Selbständigkeit) muss normalerweise der Regelbeitrag bezahlt werden (über 864,00 DM) für 3 Jahre bekommt man den halben
Regelbeitrag. Jeder andere Jungunternehmer kann diese 10 Jahre nutzen um entweder zu deutlich geringeren Beiträgen in einer
privaten Versicherung die selbe Rente, oder aber mit dem selben Beitrag eine ca. 5-10-fach höhere Rente zu erzielen. Selbständige
Junghandwerker müssen hier enorme Mehranstrengungen unternehmen um dies zu erreichen, was meistens nicht möglich ist.
Dadurch werden die Handwerker deutlich benachteiligt. 2. Wenn die Handwerker die 18 Jahre bezahlt haben, sind Sie meistens so
um die 35-40 Jahre alt. Um in diesem Alter eine gute und hohe Rente möglich zu machen, müssen auch hier wieder enorme
Anstrengungen unternommen werden um dies zu erreichen. Ein Nichthandwerker hat wie bereits gesagt 10 Jahre früher die
Möglichkeit, privat vorsorgen zu können was in den monatlichen Beiträgen deutlich offengelegt wird. Ich bitte daher um eine
Gesetzesänderung, die es den Handwerkern möglich macht, sich entweder privat in der gesetzlichen Versicherung zu versichern,
ganz nach Wunsch. Hier muss dann halt ein Kontrollorgan die Versicherung überwachen. Es kann aber nicht sein, dass ein Gesetz,
welches vor mehreren Jahrzehnten zum Schutz der Handwerker ins Leben gerufen wurde und welches auf Grund der Änderungen in
der Versicherungslandschaft der letzen Jahre nun die Handwerker deutlich benachteiligt, weiterhin aufrecht erhalten bzw. nicht
geändert wird. Beispiel: Handwerker männlich mit 25 J. selbständig Bezahlt 40 Jahre Pflichtbeitrag 864,64 DM
(Handwerkermittelbeitrag) Mit 65 Altersrente 1.960,00 Berufsunfähigkeitsrente 1.278,00 Erwerbsunfähigkeitsrente 1.960,00
(Achtung- diese gibt es bei Selbständigkeit nicht !!!!!) Private Rente, garantiert 3.690,89 + 84% mit Überschüssen 11.325,00
+478% Berufsunfähigkeit 5.000,00 +300% zzgl. Beitragsfreiheit (unbezahlbar) Kapitaloption, garantiert 701.419,98 mit
Überschüssen 1.816.296,00 Bei der Privaten ist eine Auszahlung (Kapital- Option möglich), das Geld ist auch nach dem Tod noch
da für die Familie. Bei der Pflichtversicherung ist das nicht möglich.
eingetragenen Handwerker sind gesetzlich verpflichtet, mindestens 18 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.
Hierdurch entsteht den Selbständigen ein deutlicher Nachteil weil 1. In den 18 Jahren (meistens sind es noch 10 Jahre während der
Selbständigkeit) muss normalerweise der Regelbeitrag bezahlt werden (über 864,00 DM) für 3 Jahre bekommt man den halben
Regelbeitrag. Jeder andere Jungunternehmer kann diese 10 Jahre nutzen um entweder zu deutlich geringeren Beiträgen in einer
privaten Versicherung die selbe Rente, oder aber mit dem selben Beitrag eine ca. 5-10-fach höhere Rente zu erzielen. Selbständige
Junghandwerker müssen hier enorme Mehranstrengungen unternehmen um dies zu erreichen, was meistens nicht möglich ist.
Dadurch werden die Handwerker deutlich benachteiligt. 2. Wenn die Handwerker die 18 Jahre bezahlt haben, sind Sie meistens so
um die 35-40 Jahre alt. Um in diesem Alter eine gute und hohe Rente möglich zu machen, müssen auch hier wieder enorme
Anstrengungen unternommen werden um dies zu erreichen. Ein Nichthandwerker hat wie bereits gesagt 10 Jahre früher die
Möglichkeit, privat vorsorgen zu können was in den monatlichen Beiträgen deutlich offengelegt wird. Ich bitte daher um eine
Gesetzesänderung, die es den Handwerkern möglich macht, sich entweder privat in der gesetzlichen Versicherung zu versichern,
ganz nach Wunsch. Hier muss dann halt ein Kontrollorgan die Versicherung überwachen. Es kann aber nicht sein, dass ein Gesetz,
welches vor mehreren Jahrzehnten zum Schutz der Handwerker ins Leben gerufen wurde und welches auf Grund der Änderungen in
der Versicherungslandschaft der letzen Jahre nun die Handwerker deutlich benachteiligt, weiterhin aufrecht erhalten bzw. nicht
geändert wird. Beispiel: Handwerker männlich mit 25 J. selbständig Bezahlt 40 Jahre Pflichtbeitrag 864,64 DM
(Handwerkermittelbeitrag) Mit 65 Altersrente 1.960,00 Berufsunfähigkeitsrente 1.278,00 Erwerbsunfähigkeitsrente 1.960,00
(Achtung- diese gibt es bei Selbständigkeit nicht !!!!!) Private Rente, garantiert 3.690,89 + 84% mit Überschüssen 11.325,00
+478% Berufsunfähigkeit 5.000,00 +300% zzgl. Beitragsfreiheit (unbezahlbar) Kapitaloption, garantiert 701.419,98 mit
Überschüssen 1.816.296,00 Bei der Privaten ist eine Auszahlung (Kapital- Option möglich), das Geld ist auch nach dem Tod noch
da für die Familie. Bei der Pflichtversicherung ist das nicht möglich.
- Gast
Das ist ein leidiges Ding mit den Pflichtversicherungen und entspricht in keiner Weise dem Denken und Handeln einer
freien Marktwirtschaft. Hinzu kommt, dass der im Alter bereits vorangeschrittene Selbststaendige nach Ableistung seiner
Versicherungsjahre nicht die günstigen Konditionen bekommt, wie er Sie in jüngeren Jahren erwarten durfte. In einer
Zeit, in der Dienstleistungen mehr denn je dem freien Wettbewerb unterliegen, kann man das System der
Pflichtversicherung als antiquiert bezeichnen, wenn man es nett umschreiben will!
Mit freundlichen Gruessen
A.Schlosser
Mit freundlichen Gruessen
A.Schlosser
- Gast
Alle jungen Handwerksmeister, die hiervon betroffen sind, sollten diese Problematik ihren Organisationen und
Abgeordneten näher bringen. Ein einzelner allein kann hier kein Gehör finden, wenn jedoch viele mit diesem Thema in
die Öffentlichkeit gehen und Mehrheiten unter den Kollegen suchen, vielleicht wäre dies ein Weg weiterzukommen. Hierzu
würde sich ja ein solches Forum anbieten.
- Gast
Hallo , ich bin selber ein solcher "Fall", nach Auskunft unserer Steuerberater hätte ich noch ca. 8 Jahre
Pflichtbeiträge zahlen müssen. Nach einen zufälligen zusammenkommen mit einem wirklich gutem Versicherungsvertreter,
hat er uns einen Weg gezeigt daraus zukommen. Da wir eine GmbH haben wo ich Geschäftsführer und Beteiltigter bin zu 49
% (Auch wieder steuerliche Gründe , such noch Tips zur Altersübergabe) haben wir dann die Pflicht Mitgliedschaft
prüfen lassen. Welche dann nicht mehr gerechtfertigt war. Ich habe mir die Beiträge der letzten 5 Jahre Auszahlen
lassen, und diese nun privat angelegt.
Dazu kommt auch noch das Arbeitslosengeld was ich ja zahlen mußte, obwohl man mir sagte beim Arbeitsamt , das ich Fall der Arbeitslosigkeit aufgrund meiner Beteiligung keinen bzw. Nur einen geringen Anspruch hätte. PS Gilt genauso für die Erwerbs, bzw Berufunfähigkeit .
Traurige Versicherungen ...
Dazu kommt auch noch das Arbeitslosengeld was ich ja zahlen mußte, obwohl man mir sagte beim Arbeitsamt , das ich Fall der Arbeitslosigkeit aufgrund meiner Beteiligung keinen bzw. Nur einen geringen Anspruch hätte. PS Gilt genauso für die Erwerbs, bzw Berufunfähigkeit .
Traurige Versicherungen ...
- Gast
Ich bin auch so ein Fall.Nach meinen 18 Jahren habe ich sogar die Möglichkeit, den Mindestbeitrag zur RV zu zahlen, um
die Anwartschaft auf eine evtl. Berufsunfähigkeitsrente zu erhalten. ABER: Da ich ca. 6 Mon. zu spät ins Berufsleben
kam, habe ich nach geltendem Recht keinen Anspruch auf diese Anwartschaft. Wir haben eine tolle Gesetzgebung.Weiterhin
sind wir Handwerker ohnehin die Dummen: Alle Abgaben und Steuern werden nach dem Bruttoeinkommen berechnet, obwohl darin
100% Sozailkosten enthalten sind, bei Gesellen bzw. Angestellten jedoch nur 50%.
- Gast
Hallo Frau Däschle,
wissen Sie ob in der Berechnung der Einzahlungsjahre auch Ausbildungs, Zivildienstjahre gleichberechtigt mit einbezogen werden ?
wissen Sie ob in der Berechnung der Einzahlungsjahre auch Ausbildungs, Zivildienstjahre gleichberechtigt mit einbezogen werden ?
- Gast
Bei Berufsunfähigkeit ja, bei der normalen Rente nein! Bei der Rente wird ( vereinfacht dargestellt) jedes Jahr auf
einen %-Wert des jeweiligen Bundesdurchschnitts umgerechnet. Für diesen %-Wert erhalten Sie Rentenpunkte, die dann
wiederum am Ende zusammengerechnet werden und in einen Durchschnittslohnwert auf heutiger Basis umgerechnet werden. Alle
Anrechnungszeiten werden nun nicht nach Ihrer Entlohnung, sondern nach dem Bundesdurchschnittslohn angerechnet, was in
der Regel hier eher zum Nachteil ist ( etwa 50 bis 80% von dem was man selbst erwartet hätte!). Dabei wurde gerade in
diesem Bereich in den letzten Jahren, ohne dass es die Presse bemerkte / erwähnte kräftig gekürzt und die Punktzahlen
stetig ( unter beiden Parteien ) gekürzt. So dass die Rentenhöhen niedrieger ausfielen, aber es immer nur der einzelne
Renter spührte und nicht alle auf einmal, damit es keine Unruhe im Land gab. Ohnehin ist die Rentenberechnung so
kompliziert, dass die wenigsten diese Kürzungen bemerkten, wie sollten sie auch? " Wie sagte schon Norbert Blüm:"
Unsere Renten sind sicher!" und der Bürger fragte zurück: "Und Unsere?"
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