EEG-Novelle stößt auf heftige Kritik
von Sven Geitmann
Kurz vorm Jahresende hat das Bundeskabinett auf Vorschlag von Bundesumweltminister
Jürgen Trittin den Entwurf der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)
beschlossen. Die Novelle ist die Weiterführung des EEG, das im Jahr 2000 eingeführt
wurde und jetzt einer Aktualisierung bedurfte.
Das Ziel des neuen vom Kabinett verabschiedeten Gesetzes ist, den Anteil der erneuerbaren
Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2010 auf mindestens 12,5 Prozent und bis 2020
auf mindestens 20 Prozent zu erhöhen. In der Erklärung anlässlich dieses Beschlusses
zeigte sich der Bundesumweltminister sehr selbstbewusst und pries die Arbeit der
Regierungskoalition mit den Worten: "Mit dem EEG haben wir eine neue Industriebranche
begründet und zugleich eines der weltweit wirkungsvollsten und effizientesten Instrumente
für den Klimaschutz entwickelt." Mit der EEG-Novelle solle jetzt eine Entwicklung
fortgeschrieben werden, die in Deutschland bereits zu rund 135.000 Arbeitsplätzen und
einem Umsatzvolumen von 10 Milliarden Euro pro Jahr geführt hat.
In der Novelle des EEG werden die Rahmenbedingungen der Stromgewinnung aus erneuerbaren
Energien neu definiert. Im Vergleich zur bisherigen Bestimmung werden beispielsweise bei
der Windenergie künftig die Vergütungssätze für Anlagen, die neu ans Netz gehen,
abgesenkt. Diese Absenkung beträgt rund 6,3 Prozent an guten Küstenstandorten und 2,3
Prozent an guten Binnenlandstandorten. Die Degression der Vergütungssätze wird von
bislang 1,5 Prozent im Jahr auf 2 Prozent erhöht. Trittin rechtfertigte diese stärkere
Reduzierung mit der Begründung: "Damit sollen Kostensenkungspotentiale besser
ausgeschöpft werden, damit die Windstromerzeugung noch schneller wettbewerbsfähig
wird."
Besondere Anreize sind für das so genannte "Repowering" vorgesehen. Repowering
bezeichnet den Ersatz alter, kleiner Anlagen durch moderne, leistungsstarke Windräder.
Windschwache Binnenland-Standorte sollen zukünftig von der Vergütung nach dem EEG
ausgeschlossen werden. Statt dessen soll die Windenergienutzung auf See (Off-Shore) mit
verbesserten Rahmenbedingungen zügig vorangetrieben werden.
Der Bundesverbandes WindEnergie e.V. (BWE) konterte diese Beschlüsse sofort mit der
Schlagzeile "Bremsklotz für Innovation". Der BWE-Präsident Dr. Peter Ahmels
kritisiert insbesondere die so genannte 65-Prozent-Regelung, nach der künftig nur noch
Windanlagen gefördert werden, die einen bestimmten Windstärke-Referenzwert von 65
Prozent erreichen. Mit dieser Neuregelung ginge seiner Meinung nach der Anreiz verloren,
die Anlagen für windschwächere Standorte weiter zu entwickeln. Investiert würde nur
dort, wo Rendite zu erwarten sei, so Ahmels.
Als direkte Folge der 65-Prozent-Regelung würden nach Auskunft des Bundesverbandes bis
2006 ein Drittel der derzeit vorbereiteten Windparks verhindert. Ahmels fand jedoch auch
positive Seiten am Kabinettsbeschluss: "Die monatelange Diskussion kam praktisch
einem Investitionsstop gleich." Es sei daher positiv, dass das neue Gesetz jetzt auf
den Weg gebracht wurde.
Neuerungen gab es auch im Bereich der Bioenergie. Bei der Stromerzeugung aus Biomasse
sollen künftig kleinere Anlagen mit weniger als 150 Kilowatt Leistung stärker gefördert
werden. Einen Bonus gibt es für den Einsatz nachwachsender Rohstoffe und einen weiteren
Bonus beim Einsatz innovativer Technik wie beispielsweise Brennstoffzellen oder
Kraft-Wärme-Kopplung.