Neue Konditionen für das Marktanreizprogramm ab 2004
Das Bundesumweltministerium verbessert die Förderung des Marktzugangs für erneuerbare
Energien im Rahmen des Marktanreizprogramms (MAP). Ab 2004 gelten neue Förderrichtlinien,
die der gestiegenen Nachfrage nach Fördergeldern Rechnung tragen. Zudem wird der Kreis
der Antragsberechtigten erweitert. Künftig können neben privaten Nutzern auch Kommunen,
kommunale Einrichtungen und Kirchen Anträge im Rahmen des MAP stellen. Freiberuflich
tätige sowie kleine und mittlere Unternehmen können die Richtlinie aber erst nach der
Genehmigung durch die EU-Kommission nutzen.
Die neuen Richtlinien gelten bis Ende 2006.
Das Marktanreizprogramm wird gespeist aus den Ökosteuereinnahmen, die bei der
Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien anfallen. Im nächsten Jahr stehen dafür
200 Millionen Euro (nach 190 Mio. Euro in 2003) zur Verfügung. Die Mittel werden bis 2006
kontinuierlich auf 230 Mio. Euro erhöht. Im Rahmen dieses Programms fördert der Bund den
stärkeren Einsatz erneuerbarer Energien durch Zuschüsse oder Teilschulderlasse, mit
denen zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vorzeitig teilweise
getilgt werden.
Mit Zuschüssen werden bei der Errichtung Solarkollektor-Anlagen, Photovoltaik-Anlagen für
Schulen und Universitäten sowie Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse gefördert. Die
Anträge bearbeitet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Biogas-Anlagen, große Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse, Wasserkraft-Anlagen und
Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie werden im Rahmen der Richtlinie von der KfW mit
Darlehen und von der Bundesregierung mit Teilschulderlassen gefördert.
Das zentrale Ziel des Marktanreizprogramms ist es, durch Investitionsanreize den Absatz
von Technologien der erneuerbaren Energien im Markt zu stärken und dazu beizutragen, dass
deren Kosten gesenkt und deren Wirtschaftlichkeit verbessert wird. Bundesumweltminister
Jürgen Trittin: "Mit den neuen Foerderrichtlinien staerken wir die
Investitionsanreize und schaffen Investitionssicherheit. Von der Erweiterung der
Antragsberechtigten im kommunalen Bereich erwarte ich Impulse für den Ausbau der
erneuerbaren Energien."