Solaranlagen Förderung
Die Sonnenenergie entwickelt sich verstärkt zu einer
Alternative von Erdgas und Erdöl. Eine Photovoltaikanlage kann
die jährlichen Stromkosten senken und einen Teil des
Strombedarfs decken. Der Staat fördert die Einrichtung von
Solaranlagen mit Zuschüssen. Das Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist dabei für die Förderung
verantwortlich.
Die Solar-Anlagen-Förderung gilt für die Bereiche
Es werden ebenfalls Solarkollektoranlagen gefördert, welche
die erzeugte Wärme zum Großteil in das Wärmenetz leiten. Vor
dem Kauf einer Solaranlage oder Kollektors sollte geprüft
werden, ob dieser überhaupt förderfähig ist und die
entsprechenden Voraussetzungen erfüllt.
Der Förderantrag muss mit dem entsprechenden Antragsformular
gestellt werden. Die Antragsunterlagen müssen alle Angaben
enthalten ud ausgefüllt zur BAFA postalisch mit Unterschrift
übermittelt werden. Nur bei vollständigen Unterlagen kann
überhaupt entschieden werden, ob der Antragsteller eine
Förderung erhält oder nicht. Es sind alle Vorhaben für eine
Förderung geeignet, deren Aufbau ab Januar 2009 begann und mit
dem Tag der Antragstellung fertig gestellt wurden. Die
Ausschlussfrist beläuft sich auf sechs Monate nach Aktivierung
der Anlage.
Erforderliche Unterlagen zum Förderantrag:
- ausgefüllter unterschriebener Förderantrag
- Komplettrechnung Fachunternehmererklärung
- bei Bonusnutzung Energieausweis (Effiziensbonus)
- Nachweis zur Durchführung des hydraulischen Abgleichs
der Heizungsanlage
Wer zusätzlich einen regenerativen Kombinationsbonus
beantragen möchte, muss den Nachweis zur Durchführung
des hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage
einreichen. Der Energieausweis muss eingereicht werden, wenn der
Effizienzbonus in Anspruch genommen werden soll. Bei
Unterrnehmen, wo die Kommunen die Mehrheit haben, bei
Gartenbaufirmen und allen freiberuflichen Land- und Forstwirten
muss die Förderung vor dem Bau der Photovoltaikanlage beantragt
werden.
Basisförderung Solarkollektor-Anlagen (Solarwärme)
Es werden generell nur jene Anlagen gefördert, welche sich
für den Wärmebedarf einer Heizung und Warmwasserbereitung oder
der Generierung von Kälte für Gebäude verantwortlich zeichnen.
Ein Bauantrag muss vor dem 01.Januar 2009 gestellt oder eine
Bauanzeige erstattet worden sein und das Gebäude muss schon
über ein Heizungssystem verfügen. Sollte es sich um Anlagen
für Prozesswärme handeln, können diese ebenfalls gefördert
werden, aber nur, wenn sie auf Neubauten errichtet wurden. Alle
Anlagen sind von einer Förderung ausgeschlossen, die in einem
Neubau verbaut werden sollen.
Förderbeträge für Solarkollektoranlagen zur
Warmwasseraufbereitung und Bereitstellung von Heizungswärme
Erstinstallation einer Photovoltaikanlage bis 40 Quadratmeter:
120 Euro pro angefangener Bruttokollektorfläche (bis zum 30.
Dezember 2011, danach 90 Euro)
Folgende Mindestvoraussetzungen bezogen auf die
Bruttokollektorfläche gelten:
- Vakuumröhrenkollektoren
- Mindestens 7 Quadratmeter und 50 Liter pro
Bruttokollektorfläche Flachkollektoren
- Mindestens 9 Quadratmeter und 40 Liter pro
Bruttokollektorfläche
Zusätzlich Geld: Bonusförderung Solaranlagen (Solarthermie)
Sollte die Bruttokollektorfläche bei der Erstinstallation
über 40 Quadratmeter groß sein, so beläuft sich die Förderung
bis zum 30. Dezember 2011 auf 120 Euro je angefangener
Bruttoquadratmeterfläche. Alles darüber hinaus wird mit 45 Euro
je Quadratmeter gefördert. Die Antragsteller können die
zusätzlichen Bonusförderungen Kesseltauschbonus, regenerativer
Kombinationsbonus und Effizienzbonus beantragen. Der
Kesseltauschbonus beläuft sich bis zum 30. Dezember 2011 auf 600
Euro und danach 500 Euro. Der regenerative Kombinationsbonus
liegt bei 600 Euro bis zum 30. Dezember 2011 und für alle
Anträge nach diesen Datum gilt eine Förderung von 500 Euro.
Wenn zusätzlich zur Photovoltaikanlage eine besonders effiziente
Solarkollektorpumpe verbaut wird, so können Antragsteller einen
Bonus von 50 Euro pro Pumpe erhalten.