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Ratgeber BAFA Solaranlagen Förderung

Ratgeber zur BAFA Solaranlagen Förderung

(711 Wörter in diesem Text, 5270 mal gelesen)   Druckbare Version

Solaranlagen Förderung

Die Sonnenenergie entwickelt sich verstärkt zu einer Alternative von Erdgas und Erdöl. Eine Photovoltaikanlage kann die jährlichen Stromkosten senken und einen Teil des Strombedarfs decken. Der Staat fördert die Einrichtung von Solaranlagen mit Zuschüssen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist dabei für die Förderung verantwortlich.

Die Solar-Anlagen-Förderung gilt für die Bereiche

Es werden ebenfalls Solarkollektoranlagen gefördert, welche die erzeugte Wärme zum Großteil in das Wärmenetz leiten. Vor dem Kauf einer Solaranlage oder Kollektors sollte geprüft werden, ob dieser überhaupt förderfähig ist und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt.

Der Förderantrag muss mit dem entsprechenden Antragsformular gestellt werden. Die Antragsunterlagen müssen alle Angaben enthalten ud ausgefüllt zur BAFA postalisch mit Unterschrift übermittelt werden. Nur bei vollständigen Unterlagen kann überhaupt entschieden werden, ob der Antragsteller eine Förderung erhält oder nicht. Es sind alle Vorhaben für eine Förderung geeignet, deren Aufbau ab Januar 2009 begann und mit dem Tag der Antragstellung fertig gestellt wurden. Die Ausschlussfrist beläuft sich auf sechs Monate nach Aktivierung der Anlage.

Erforderliche Unterlagen zum Förderantrag:

  • ausgefüllter unterschriebener Förderantrag
  • Komplettrechnung Fachunternehmererklärung
  • bei Bonusnutzung Energieausweis (Effiziensbonus)
  • Nachweis zur Durchführung des hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage

Wer zusätzlich einen regenerativen Kombinationsbonus beantragen möchte, muss den Nachweis zur Durchführung des hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage einreichen. Der Energieausweis muss eingereicht werden, wenn der Effizienzbonus in Anspruch genommen werden soll. Bei Unterrnehmen, wo die Kommunen die Mehrheit haben, bei Gartenbaufirmen und allen freiberuflichen Land- und Forstwirten muss die Förderung vor dem Bau der Photovoltaikanlage beantragt werden.

Basisförderung Solarkollektor-Anlagen (Solarwärme)

Es werden generell nur jene Anlagen gefördert, welche sich für den Wärmebedarf einer Heizung und Warmwasserbereitung oder der Generierung von Kälte für Gebäude verantwortlich zeichnen. Ein Bauantrag muss vor dem 01.Januar 2009 gestellt oder eine Bauanzeige erstattet worden sein und das Gebäude muss schon über ein Heizungssystem verfügen. Sollte es sich um Anlagen für Prozesswärme handeln, können diese ebenfalls gefördert werden, aber nur, wenn sie auf Neubauten errichtet wurden. Alle Anlagen sind von einer Förderung ausgeschlossen, die in einem Neubau verbaut werden sollen.

Förderbeträge für Solarkollektoranlagen zur Warmwasseraufbereitung und Bereitstellung von Heizungswärme Erstinstallation einer Photovoltaikanlage bis 40 Quadratmeter: 120 Euro pro angefangener Bruttokollektorfläche (bis zum 30. Dezember 2011, danach 90 Euro)

Folgende Mindestvoraussetzungen bezogen auf die Bruttokollektorfläche gelten:

  • Vakuumröhrenkollektoren
  • Mindestens 7 Quadratmeter und 50 Liter pro Bruttokollektorfläche Flachkollektoren
  • Mindestens 9 Quadratmeter und 40 Liter pro Bruttokollektorfläche


Zusätzlich Geld: Bonusförderung Solaranlagen (Solarthermie)

Sollte die Bruttokollektorfläche bei der Erstinstallation über 40 Quadratmeter groß sein, so beläuft sich die Förderung bis zum 30. Dezember 2011 auf 120 Euro je angefangener Bruttoquadratmeterfläche. Alles darüber hinaus wird mit 45 Euro je Quadratmeter gefördert. Die Antragsteller können die zusätzlichen Bonusförderungen Kesseltauschbonus, regenerativer Kombinationsbonus und Effizienzbonus beantragen. Der Kesseltauschbonus beläuft sich bis zum 30. Dezember 2011 auf 600 Euro und danach 500 Euro. Der regenerative Kombinationsbonus liegt bei 600 Euro bis zum 30. Dezember 2011 und für alle Anträge nach diesen Datum gilt eine Förderung von 500 Euro. Wenn zusätzlich zur Photovoltaikanlage eine besonders effiziente Solarkollektorpumpe verbaut wird, so können Antragsteller einen Bonus von 50 Euro pro Pumpe erhalten.




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 Kommentar(e)


 Kommentar vom 21.10.2011 18:01 Uhr, von Wittmer Kommentar bearbeiten
 Empfehlung: keine Angabe
 Status: freigegeben


Muss die Förderung für eine solar-thermisch unterstützte WP-Anlage, die 2008 installiert wurde und möglicherweise jetzt wieder rückgebaut werden soll, voll/teilweise/gar-nicht zurückgezahlt werden? Umweltmäßig arbeitet die Anlage gut aber wirtschaftlich erfüllt sie nicht die Spezifikation.





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