a
n
z
e
i
g
e
|
|

Heizung sanieren: Heizungssanierung Förderung Marktanreizprogramm(MAP)Heizung sanieren: Heizungssanierung Förderung Marktanreizprogramm(MAP)(530 Wörter in diesem Text, 14127 mal gelesen) 
Eine alte Heizung verursacht hohe monatliche Kosten und sollte zugunsten des eigenen Kontos durch eine moderne Heizung ersetzt werden. Der Staat zahlt eine Förderung für neue Heizungsanlage, die mit erneuerbaren Energien laufen. Es gibt zwei Förderprogramme. Auf der einen Seite zahlt das Bundesministerium für Ausfuhrkontrolle und Wirtschaft (BAFA) einen Zuschuss und auf der anderen Seite kann bei der staatlichen Bank Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Kredit bzw. Zuschuss beantragt werden. Eine neue Heizungen arbeitet effizienter und entlastet durch die geringeren monatlichen Kosten das Konto. Es müssen jedoch gewisse Voraussetzungen erfüllt sein, damit die BAFA oder die KfW die Förderung bzw. Kredit bewilligt.
KfW-Förderung, wenn Sie Ihre Heizung sanieren
Bei der KfW steht das Programm-Nr. 152 für einen Kredit und Nr. 430 für einen Zuschuss zur Auswahl. Im Rahmen einer Komplettsanierung und eines damit verbundenen Austauschs einer ganzen Heizungsanlage kann das Programm-Nr. 151 Energieeffizient Sanieren beantragt werden.
Die Kredite und Zuschüsse werden seit März 2011 vergeben. Die folgenden Kosten sind laut der KfW beim Heizungsaustausch förderfähig:
- Heizkessel und Heizkörper Austausch
- Öltheizung-Ausbau inklusive Entsorgung
- Gas/Öltank-Ausbau mit Entsorgung
- Einbau neuer Heizungsanlage
- Fernwärme-Anschlusskosten
- Installationskosten
- Nebenkosten
- Einbau einer solarthermischen Anlage
- Fußbodenheizung
- Steuerungs- und Regeltechnik
- Installation einer Umwälzpumpe oder Zirkulationspumpe
- Thermostatventile-Austausch
- Austausch bzw. Dämmung vom Rohrsystem
- Schornstein-Erneuerung
- Neubau bzw. Modernisierung Heizraum
Sollte die geplante Heizungsanlage mit erneuerbaren Energien betrieben und dabei mit fossilen Brennstoffen verbunden werden, so darf nur ein Antrag gestellt werden. Der Antrag kann bei der BAFA oder der KfW erfolgen um eine entsprechende Förderung zu erhalten.
Förderung BAFA
Seit dem 15.März 2011 ist das Förderprogramm des Bundesministerium für Ausfuhrkontrolle und Wirtschaft (BAFA) im Rahmen des Marktanreizprogramms(MAP) aktiv. Der Antrag muss komplett ausgefüllt und unterschrieben bis zum 30.Dezember 2011 erfolgen, um die Förderung in Anspruch nehmen zu können. Die folgenden Konditionen gelten:
Sonnenkollektoren
Basisförderung wurde befristet angehoben und gilt für Sonnenkollektoren, welche der kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung dienen. Der Förderbetrag beläuft sich auf 120 Euro pro Quadratmeter bis zum 30.Dezember 2011 und danach sind es 90 Euro pro Quadratmeter. Die Höhe des Kombinationsbonus bezogen auf Solarthermie mit Wärmepumpe bzw. mit Biomasse liegt ebenso bei 60 Euro bis zum 30.Dezember 2011 und beläuft sich danach auf 500 Euro.
Kesseltauschbonus
Der Kesseltauschbonus liegt bei 600 Euro bis zum 30.Dezember 2011. Nach diesem Datum beläuft sich die Förderung auf 500 Euro. Die Zahlung wird beim Austausch eines alten gegen einen neuen Heizkessel gewährt.
Biomasseanlagen
Die Förderung für Biomasseanlagen beträgt 1000 Euro und gilt für umweltfreundliche Scheitholzvergaserkessel. Die Staub-Emission darf sich auf maximal 15 Milligramm pro Quadratmeter belaufen. Die Fördermaßnahmen für Pelletheizungen, Holzhackschnitzelanlagen und Pelletkessel gelten weiterhin und blieben unverändert.
Wärmepumpen
Der Einbau von Wärmepumpen in Einfamilienhäusern beträgt 2400 Euro. Bei einer Wärmleistung von 100 Kilowattstunden der Wärmepumpe wird eine Förderung von 11400 Euro gezahlt.
|  |
|
[ Zurück zu Investment & Förderung | Fachberichte-Übersicht ]
Vorheriger Bericht Investment & Förderung
| Ökologische Geldanlage, nachhaltige Aktienfonds |  |
|
|
Nächster Bericht Investment & Förderung
|
|
Kommentar oder Frage zum Bericht |