
BAFA Förderantrag stellen: Förderung PelletheizungenBAFA Förderantrag richtig stellen: Förderung für Pelletheizungen(732 Wörter in diesem Text, 7132 mal gelesen) 
Wichtige Holzpelletheizung-Kurzinfos
- Holzpellet Preise: 3,50 Cent/ Kilowatt
- Wirkungsgrad: 90% (ab 6 kW)
- Holzpelletheizung Anschaffungskosten: höher als bei anderen Heizsystemen, aber gefördert
- Formelle Förder-Voraussetzungen: Bauantrag vor dem 01.01.2009, vorhande Rechnung des Installationsbetriebs, Förderantrag spätestens 6 Monate nach der Nutzung der Pelletheizung, bei Nutzung Bonusförderung Kopie des Energieausweisen einreichen
- Förderung bei automatische beschickte Pelletheizungen: 36,- EUR/ kW (Leistungsklassen 5 - 100 kW)
- Mindestförderung Pelletheizungen mit Wassertasche: 1.000 Euro, Pelletkessel: 2.000 Euro
- Förderung Pelletkessel: 2.000 Euro
- Förderung Holzpelletsheizung (auch mit Kombikessel) mit 30Liter/ kW Fassungsvermögen: 2.500 EUR
- Achtung: Bonusförderung durch gleichzeitige Solaranlage möglich!
Allgemeines zur Pelletsheizungsarten
Die Pelletsheizung entwickelt sich durch die steigenden Preise bei Erdöl und Erdgas verstärkt zu einer Alternative. Befeuert werden diese mit Holzpellets - dies sind Presslinge aus Holzspänen verbunden mit Sägemehl. Der Wirkungsgrad beläuft sich auf 90 Prozent und Einzelheizungen weisen eine Leistung von 6 bis 8 Kilowatt auf. Eine Holzpellet-Einzelheizung (Pelletskamin) kann im Wohnraum aufgestellt werden und ist mit einem Vorratsbehälter für Holzpellets ausgestattet. Die Verbrennung und die Brennstoffzufuhr wird per Automatik geregelt. Die Asche muss der Eigentümer manuell mit der Hand entfernen. Die Wohnung wird mit einer Einzelheizung effektiv erwärmt und je nach Heizungsmodell kann zusätzlich Warmwasser erzeugt werden.
Die Pellet-Zentralheizungen haben eine Mindestleistung von 8 Kilowatt und können Wohnhäuser, Zweifamilienhäuser oder Firmengebäude wärmen. In Verbindung mit Wärmepuffersystemen wird die Energie-Effizienz erhöht und die CO2-Belastung für die Umwelt reduziert. Bei der Verbrennung der Holzpellets wird genau die Menge CO2 abgegeben, die während der Entstehung des Baums entstand.
Die Holzpellets werden alle zwei bis drei Monate für die Befeuerung einer Pelletheizung geliefert. Die Preise liegen im Durchschnitt bei rund 3,50 Cent pro Kilowatt. Die Produktionsmenge ist höher als der Verbrauch, wodurch die Holzpellet-Preise niedrig sind. Die Anschaffungskosten einer Pelletheizung sind höher als bei einer Ölheizung oder Gasheizung jedoch wird der Pelletheizung-Kauf staatlich gefördert.
Förderung von Pelletssystemen
Die Bundesregierung fördert die Neuinstallation von Pelletheizungen mit staatlichen Zuschüssen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist für die Förderung zuständig. Gefördert werden alle Anlagen, die der Verbrennung fester Biomasse (Holz) dienen und zur Erwärmung genutzt werden. Jedoch erhalten nur jene Heizungsanlagen eine Förderung welche den Wärmebedarf einer Immobilie (Wohnhaus, Gewerbegebäude, Zweifamilienhaus, etc.) decken. Es muss ein Bauantrag vor dem 01.01.2009 gestellt worden sein. Ein Heizungssystem sollte schon vor dem 01.01.2009 im entsprechenden Gebäude vorhanden sein. Ein so genannter hydraulischer Abgleich der Heizungsanlagen muss erfolgt sein und die Rechnung des Fachbetriebs vorgelegt werden.
Der Staat zahlt 36 Euro pro kW für automatisch beschickte Biomasseanlagen deren Nennwärmeleistung sich auf 5 bis 100 kW beläuft.
Die folgenden Mindesförderbeträge gelten:
- Pelletsheizungen mit Wassertasche: 1.000 Euro
- Pelletkessel: 2.000 Euro
- Pelletkessel mit neuem Pufferspeicher und einem 30 Liter je kW umfassenden Fassungsvermögen: 2.500 Euro
Ein Kombinationskessel, der als Brennstoff sowohl Holzpellets als auch Scheitholz verwendet, wird ebenfalls gefördert. Der Pufferspeicher muss allerdings mindestens 55 Liter Fassungsvermögen pro Kilowatt Nennwärmleistung haben. Sollte das beheizte Gebäude eine hohe Energie-Effizienz haben oder eine Anlage zur Solarthermie eingebaut worden sein, so gibt es eine Bonusförderung.
Der Förderantrag
Der Antragsteller muss seinen Förderantrag in einem Zeitraum von sechs Monaten nach Aktivierung der Pelletheizung bei der BAFA einreichen.
Der Förderantrag, die komplette Rechnung, die Fachunternehmererklärung und der Nachweis zur Durchführung der hydraulischen Abgleichung der Heizungsanlage gilt es als Unterlagen einzusenden. Zum Erhalt der zuätzlichen Bonusförderung muss zusätzlich eine Kopie des Energieausweises eingereicht werden. Der Antrag wird bearbeitet und das Fördergeld erhalten die Antragsteller mit der Genehmigung anschließend per Überweisung auf ihrem Konto.
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