Sonnige Aussichten für Erneuerbare Energien
Hans-Josef Fell, forschungs- und technologiepolitischer Sprecher der
Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN erklärt zum Referentenentwurf des
Bundesumweltministeriums zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
Der Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums zum Erneuerbare-Energien-Gesetz
(EEG) bietet eine gute Grundlage für das Gesetzgebungsverfahren. In vielen wesentlichen
Punkten werden die Rahmenbedingungen für den Ausbau Erneuerbarer Energien verbessert. An
wenigen Stellen gibt es allerdings auch Korrekturbedarf im anstehenden
Gesetzgebungsverfahren.
Zu den Änderungsvorschlägen des Bundesumweltministers im Einzelnen:
Windenergie
Wichtige Akzente sollen bei der Offshore-Windenergie gesetzt werden. So sollen die
Sonderregelung für Offshore-Windparks von 2006 auf 2010 sowie die Vergütungsdauer des
höheren Vergütungsbetrages verlängert werden. An sehr guten Küstenstandorten soll die
Vergütung gesenkt werden. Hier hat sich heraus gestellt, dass die hervorragende
technische Entwicklung bei der Windkraft eine Absenkung der Vergütung für neue Anlagen
an sehr guten Standorten ermöglicht. Es ist aus meiner Sicht darüber hinaus
erstrebenswert, durch die Optimierung der Anlagentechnik die Stromerträge im Binnenland
zu verbessern. Durch entsprechende Anreizmechanismen und Forschungsförderung sollten wir
diese Entwicklung voran bringen. Dies scheint sinnvoller als die im Referentenentwurf
vorgeschlagene Absenkung der Vergütung an schlechteren Standorten.
Fotovoltaik
Im EEG wird es einen Ausgleich des auslaufenden 100.000 Dächerprogramms durch das EEG
geben. Ob der vom BMU vorgesehene Ausgleich ausreicht, um die erforderliche Marktdynamik
beizubehalten, muss im Gesetzgebungsverfahren geprüft werden.
Sehr positiv ist die Lösung, die das BMU für die Freiflächenanlagen erarbeitet hat:
Freiflächenanlagen dürfen dort aufgestellt werden, wo sie zu einer Verbesserung der
Bodennutzung beitragen oder zumindest keine Verschlechterung mit sich bringen. Der 100
kW-Deckel für Freiflächenanlagen wird damit ebenso der Vergangenheit angehören.
Besonders erfreulich ist der Wegfall des 1000 MW-Deckel der den Fotovoltaik-Ausbau bislang
beschränkte.
Die Bevorzugung von Gebäudeanlagen gegenüber Freiflächenanlagen kommt in einer höheren
Vergütung für die Gebäudeanlagen zum Ausdruck. Klug ist die Abstufung der Vergütung
auf Gebäuden. Bei Anlagen über 30 kW werden die geringeren Kosten größerer Anlagen
berücksichtigt. Zugleich bieten die 30 kW genügend Spielraum für Gemeinschaftsanlagen.
Ein zusätzlicher Innovationsreiz soll über eine höhere Vergütung für Fassadenanlagen
gegeben werden. Hierdurch können zukünftig ganz neue Potenziale erschlossen werden.
Geschickt ist es, den Installationszeitpunkt ab 1. Januar 2004 festzulegen, ab dem Anlagen
ab dem Inkrafttreten des Gesetzes eine erhöhte Vergütung erhalten. Somit braucht niemand
den Kauf einer Anlage aufzuschieben.
Bioenergie
Durchgängig positiv sind die Passagen bei der Bioenergie zu bewerten. Die
Wirtschaftlichkeit kleiner Bioenergieanlagen wird durch höhere Vergütungen verbessert;
die großen Potenziale nachwachsender Rohstoffe werden durch einen Bonus erschlossen und
über einen Innovationsbonus werden eine Reihe innovativer Technologien wie u.a. die
Brennstoffzelle und der Stirlingmotor für die Bioenergie interessant.
Es wäre allerdings gut gewesen, wenn ebenso wie bei der Fotovoltaik über einen
rückwirkenden Zeitpunkt der Berücksichtigung der neuen Vergütungswerte
Investitionsbereitschaft geschaffen worden wäre. Dies gilt es im Verfahren nachzuholen.
Geothermie
Kleinere Anlagen erhalten eine höhere Vergütung. Hierdurch wird die Entwicklung bei der
Geothermie nochmals beschleunigt werden. Folglich können die Kosten gesenkt werden. BMU
führt deshalb auch für die Geothermie eine Kostendegression ein. Angesichts der zu
erwartenden schnellen Entwicklung bei der Geothermie erscheint das Jahr 2010, an dem die
Degression erst einsetzen soll, als wenig ambitioniert.
Wasserkraft
Für große Enttäuschung wird der BMU-Entwurf bei den Anhängern der kleinen Wasserkraft
sorgen. Diese bekommt zum Teil sogar ein faktisches Ausbauverbot auferlegt. Offensichtlich
sind hier eine Reihe von Vorurteilen in den Referentenentwurf eingeflossen. Neue Anlagen
sollen nur noch dann zulässig sein, wenn sie an bestehenden Bauwerken errichtet werden
und zudem die ökologische Situation wesentlich verbessern. Hier stellt sich die Frage, ob
der Ausbau der Wasserkraft nicht mindestens solange unterstützt werden soll, wie er die
ökologische Situation nicht verschlechtert. Zudem lässt dieser Passus außer acht, dass
es mittlerweile vollkommen neue Technologien gibt, die auf die vom BMU vorgeschriebenen
Bauten überhaupt nicht mehr angewiesen sind. Hier besteht höchster Korrekturbedarf!
Offensichtlich konnten die jüngsten Erfahrungen der Hitzewelle nicht mehr Eingang in den
Referentenentwurf finden: Nicht die kleine Wasserkraft stellt eine Bedrohung für die
Fische dar, sondern die großen Kraftwerke, die die Flüsse erwärmen und ihnen das Wasser
entziehen.
Leider nicht aufgenommen wurde seitens BMU der Gedanke, kleine Wasserkraftanlagen bis 50
kW höher zu vergüten.
Große Freude dürfte der Entwurf hingegen bei den Freunden der großen Wasserkraft
bringen. Erstmals sollen auch Anlagen über 5 MW im EEG berücksichtigt werden. Es kann
nur gehofft werden, dass die Unterstützer der großen Wasserkraft in Wirtschaft und
Politik auch das EEG insgesamt streiten werden.
Netzeinspeisung
Der Entwurf bringt in vielen Punkten - insbesondere bei Fragen der Netzeinspeisung - eine
Klärung umstrittener juristischer Fragen und verringert die Möglichkeiten, die Ziele des
EEGs zu unterlaufen.
Transparenz
Mangelnde Transparenz bei der Kostenumlegung führte bislang dazu, dass eine Reihe von
Energieversorgungsunternehmen fragwürdige Kostenangaben machten. Die Vorgaben des
Entwurfs würden hiermit Schluss machen.
Zusammenfassend lässt sich sagen:
Das EEG wird innovativer, flexibler, transparenter und kostenbewusster. Nicht jeder
Einzelwunsch wird bei der Novelle berücksichtigt werden können - auch so hat das Gesetz
bereits schon an Komplexität deutlich zugenommen. Aber das Gesetz bringt mehr
Planungssicherheit, die letztlich allen Beteiligten zugute kommt. Und vor allem wird durch
das Gesetz, sollte es nicht durch seine erbitterten Gegner noch zerrupft werden, den
Ausbau der Erneuerbaren Energien erneut deutlich beschleunigen.
14. August 2003