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Förderungen für Erneuerbare Energien

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Förderung Erneuerbarer Energien

Wer Maßnahmen zur Energieeinsparung bzw. zur Nutzung erneuerbarer Energien trifft, sieht sich zunächst für gewöhnlich größere Investitionen gegenüber. Diese finanziellen Belastungen muss man allerdings nicht alleine schultern. EU, Bund, Länder, Gemeinden und sogar einige Energieversorger unterstützen umweltfreundlicher Energietechnologien mit zahlreichen Förderprogrammen. Wir möchten Ihnen nun die wichtigsten dieser Programme kurz vorstellen.


Förderprogramme des Bundes

Marktanreizprogramme


Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist das sogenannte Marktanreizprogramm beheimatet. "Das Ziel der Förderung ist, den Absatz von Technologien der erneuerbaren Energien im Markt durch Investitionsanreize zu stärken und deren Wirtschaftlichkeit zu verbessern." So heißt es in einer Erklärung des Bundesamts.

Im Rahmen des Marktanreizprogrammes werden folgende Vorhaben gefördert:

1) Solarkollektoranlagen bis max. 40 m2 Gesamtbruttokollektorfläche
  • zur Warmwassererzeugung
  • zur Raumheizung
  • zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung
  • zur Bereitstellung von Prozesswärme
  • zur solaren Kälteerzeugung

2) Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse für die thermische Nutzung

3) Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie für die thermische Nutzung und zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung (KWK) ohne Übernahme des Bohr- und Fündigkeitsrisikos

4) Besonders innovative Technologien zur Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energien nach Maßgabe dieser Richtlinien

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, freiberuflich Tätige, kleine und mittlere private gewerbliche Unternehmen nach Definition der EU sowie Unternehmen, an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind und die gleichzeitig die KMU-Schwellenwerte unterschreiten. Außerdem können Kommunen und weitere juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützige Investoren ebenfalls Anträge stellen.
Nähere Informationen zu diesem Programm sowie einige wichtige Downloads zum Thema finden Sie
auf der Internseite des Bundesamts

KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm


Das Ziel dieses Programms ist ein deutlich verminderter CO 2-Ausstoß. Das kann beispielsweise durch den Austausch veralteter Heizungstechnik geschehen. Das in einer Information der KfW-Förderbank: &bdquoDas CO2-Gebäudesanierungsprogramm eignet sich für alle, die den Energieverbrauch ihres Altbaus entscheidend senken und damit einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten möchten - und das zu außerordentlich günstigen Konditionen.&ldquo Gefördert wird dabei jeder, der in eine abgeschlossene Wohneinheit investiert, die selbst genutzt oder vermietet wird (das können also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinde, Kreise etc. sein). Nähere Informationen zu diesem Programm und auch die aktuellen Vordersitze und -konditionen finden sich im Internet auf der Seite der
KfW Förderbank.

Wohnraum Modernisieren


Das Programm "Wohnraum Modernisieren" stellt denjenigen, die ihr Eigentum modernisieren möchten, zinsgünstige Kredite zur Verfügung. Dabei steht für die meisten "normalen" Maßnahmen eine sogenannte Basisförderung zur Verfügung. Besonders gute Konditionen erhalten so genannte "Öko-Plus-Maßnahmen". Dazu zählen die Dämmerung der Außenhülle, die Erneuerung der Heizungstechnik auf Grundlage erneuerbarer Energien, Kraft-Wärme-Kopplung und Nah-/Fernwärme. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sind antragsberechtigt. Die KfW-Förderbank stellt im
Internet weitere wichtige Informationen zu diesem Programm zur Verfügung.

Solarstrom Erzeugen


Dieses Förderprogramm soll insbesondere dem Bau kleinerer Fotovoltaikanlagen unterstützen. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 50.000 EUR. Es steht mit Ausnahme von Kommunen allen Antragstellern offen. Der Zinssatz beträgt bei einer Laufzeit des Kredites von 10 Jahren, 2 tilgungsfreien Anlaufjahren und einer Zinsbindung von 10 Jahren nom. 3,75 % p. a. und eff. 4,57 % p.a. Weitere Informationen hierzu bietet die KfW-Förderbank.

Ökologisch Bauen


Wer einen Neubau als Passivhaus, KfW-Energiesparhaus 40 oder KfW-Energiesparhaus 60 plant, findet in diesem Programm Unterstützung. Außerdem wird hier der Einbau einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien, auch wenn der Neubau kein KfW-Energiesparhaus oder Passivhaus ist, gefördert. In Anspruch nehmen kann dieses Programm jeder, der in den Neubau von Wohngebäuden investiert. Je nach Laufzeit des Darlehens umfasst das Programm bis zu fünf tilgungsfreie Anlaufjahre. Weitre wichtige Informationen und die aktuellen Fördersätze finden Sie
hier.

Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG)


Einen wichtigen Pfeiler bei der Finanzierung von Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien stellt das Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) dar. Dieses Gesetz regelt unter anderem die Preise, die ein Anlagenbetreiber für die Einspeisung des Stromes aus erneuerbaren Energien erhält. Eine gute Übersicht darüber findet sich im Internet auf den Seiten des Internationalen Wirtschaftsforums Erneuerbarer Energien (IWR).

Förderprogramme der Bundesländer


Auch die einzelnen Bundesländer bieten bisweilen attraktive Förderprogramme, die auch teilweise mit den Bundesprogrammen kombiniert werden können. Alle relevanten Programme hier aufzuzählen, würde diese Übersicht sehr unübersichtlich machen. Daher haben wir Ihnen hier einige Links zu den einzelnen Bundesländern zusammengestellt (leider gibt es bei den einzelnen Angeboten große qualitative Unterschiede).

Nordrhein Westfalen:
Energieragentur NRW

Bayern:
Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

Berlin:
TU Berlin, Institut für elektrische Energietechnik

Brandenburg:
Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz

Baden Württemberg:
Energiesparförderung

Baden-Württember
/ Rheinland Pfalz:
Effinzienznetz Rheinland Pfalz

Saarland:
Ministerium für Umwelt

Hessen:
Bank für Infrastruktur

Niedersachsen:
Umweltministerium

Hamburg:
Stadt Hamburg

Bremen:
Keine Informationen vorhanden

Sachsen:
Sachsen.de

Sachsen-Anhalt:
Internetseite des Landes

Thüringen:
Über Förderprogramme liegen keine Informationen vor.

Mecklenburg Vorpommern:
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern

Schleswi

g-Holstein:
Investitionsbank Schleswig-Holstein

Förderprogramme der EU

Die Europäische Union hat sich das ehrgeizige Ziel gesetzt, in Sachen Umweltpolitik, CO2-Vermeidung und Förderung Erneuerbarer Energien weltweit eine Vorreiterrolle einzunehmen. Das will man sich in Brüssel Einiges kosten lassen. Eines der Instrumente, mit denen man das hierzu benötigte Geld bereitstellen möchte, ist das Förderprogramm "Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP)". Die Ziele des Programms hat die EU-Kommission so definiert:

  • die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen,
    insbesondere von KMU,
  • die Förderung aller Formen von Innovationen, unter besonderer Berücksichtigung von Umwelt-Innovationen,
  • die beschleunigte Entwicklung einer wettbewerbsfähigen, innovativen und umfassenden Informationsgesellschaft sowie
  • die Verbesserung der Energieeffizienz und der Nutzung neuer und erneuerbarer Energiequellen.

Näheren Informationen zu diesem Programm und den Förderbedingungen liefert die Förderdatenbank des Wirtschaftsministeriums.

Förderprogramme der Kommunen


Auch viele Kommunen haben mittlerweile eigene Förderprogramme für Erneuerbare Energien aufgelegt. Sie alle können an dieser Stelle nicht aufgezählt werden. Einen ersten kleinen Überblick bietet die Broschüre "Geld vom Staat für Energiesparen und erneuerbare Energien" des Bundesumweltministeriums.


Forum Energietechnik, Erfahrungen Erneuerbare Energie, Experten-Tipps Solartechnik, Nützliches zu Haustechnik oder Ökoprodukten uvm...

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 Kommentar(e): noch keine (Durchschnitt 2 bei Empfehlungen)


 Kommentar(e)


 Kommentar vom 21.06.2009 10:37 Uhr, von Rudolph Kommentar bearbeiten
 Empfehlung: keine Angabe
 Status: freigegeben


Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beabsichtige mir eine Photovoltaikanlage auf das Hausdach zu installieren. Die Anlage wird erbaut im 37115 Duderstadt (Landkreis Göttingen). Gibt es für dieses Vorhaben Zuschüsse oder Fördermittel, die man eventuell in Anspruch nehmen kann?
Mit der Bitte um Rückantwort verbleibe ich.

Mit freundlichen Grüßen




 Kommentar vom 22.12.2009 22:46 Uhr, von WIF - Fandrich Kommentar bearbeiten
 Empfehlung: keine Angabe
 Status: freigegeben


wir vertreiben Kleinwindanlagen und kombinieren diese mit einer Infrarot-Strahlungsheizung mit dem Ergebnis das wir aus einem Bestandsbau mit 250 kWh/m² Heizleistung auf 50 kWh/m² Heizleistung kommen und das völlig Co² frei. Desweiteren brauchen wir keine größeren Umbauten oder Dämmungen vorzunehmen. Warum ist das nicht förderungswürdig ?.
Über eine Antwort würde ich mich freuen. Mit freundlichen Grüßen K. Fandrich -www.WIF-Kahl.de





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